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Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665.

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leichtlich verhindert werden/ und dadurch ein und ander nachtheil und schaden leiden möchte: Als wolte seine Alteza Krafft deroselben/ und dessen geheimen Raht auffgetragene macht/ und aus der grosser liebe zu disem Estat und vätterlicher fürsorge Gerichts und Rechtens/ mit consens und wüssen dessen Rahts/ der macht und gewalt hätte bis zur versamlung des nächsten Parlaments / gesäze zu machen und zu geben/ hiemit männiglichen zu wüssen gemacht und ernstlich verordnet haben/ daß alle Officianten/ so auff den 10. des Monats Decembr. in einiger bedienung Authoritet/ Juris-diction, oder regierung dises Estats gestanden/ Ihre refpective Chargien bis zu seiner Alteze fernerer verordnung ohnveränder lich behalten / auch alle Commissien/ Patenten und andere Beneficien zur administrirung der Justiz strekend/ wie nicht weniger alle und jede Processen so vorm ordinari-Gerichten der Admiralität oder Commissarien ventilirt werden/ aller gestalt selbige am 10. Decembris jüngst gestanden/ gültig sein/ und als vor solche/ bis weiterer anordnung gehalten werden soten/ zu welchem ende dann seine Alteze denen Justitiariis und Officianten allerhand Standes und Condition angedeutet haben wolte/ in dero respective bedienung und verwaltung fort zu fahren/ nichts anders als ob wäre oder stunde das vorige Parlament annoch in seinem alten wesen und Stande/ sc.

In Schlesien ward ein Wildschüz eingezogen/ der nicht allein Grausamer Mörder. Jahr Christe 1654. 180. Mordthaten begangen/ wie er selber bekante/ sondern hatte auch mit seiner leiblichen Schwester 2. Kinder gezeuget/ denen er das Herr ausgeschnitten und gefressen.

Er war folgender weisen abgestraffet:

Erstlich wurden ihm die finger der beiden händen abgezwiket/ und die Brüste und beide Arme mit glüenden zangen gerissen. Nach disem ward er auff eine Kühhaut nakend durch die statt bis auff den gerichts plaz geschleiffet/ von unden auff gerädert/ und endlich geviertheilet.

Wie hoch und sehr sich die Reichs-genossenerfreueren/ daß Fredinand 4 Röm. König tob. Ferdinandus IV. Käis. Majest. Sohn/ Böhmischer und Ungarischer König/ auch nun mehr zum Römischen König erwehlet und gecrönet worden/ so hoch und sehr ward männiglich betrübet über den unverhofften Todesfall des erstgedachten Römischen Königs/ in dem derselbe hieselbst zu Wien den 9. Julij an den Kindes-bla-

leichtlich verhindert werden/ und dadurch ein und ander nachtheil und schaden leiden möchte: Als wolte seine Alteza Krafft deroselben/ und dessen geheimen Raht auffgetragene macht/ und aus der grosser liebe zu disem Estat und vätterlicher fürsorge Gerichts und Rechtens/ mit consens und wüssen dessen Rahts/ der macht und gewalt hätte bis zur versamlung des nächsten Parlaments / gesäze zu machen und zu geben/ hiemit männiglichen zu wüssen gemacht und ernstlich verordnet haben/ daß alle Officianten/ so auff den 10. des Monats Decembr. in einiger bedienung Authoritet/ Juris-diction, oder regierung dises Estats gestanden/ Ihre refpectivè Chargien bis zu seiner Alteze fernerer verordnung ohnveränder lich behalten / auch alle Commissien/ Patenten und andere Beneficien zur administrirung der Justiz strekend/ wie nicht weniger alle und jede Processen so vorm ordinari-Gerichten der Admiralität oder Commissarien ventilirt werden/ aller gestalt selbige am 10. Decembris jüngst gestanden/ gültig sein/ und als vor solche/ bis weiterer anordnung gehalten werden soten/ zu welchem ende dann seine Alteze denen Justitiariis und Officianten allerhand Standes und Condition angedeutet haben wolte/ in dero respectivè bedienung und verwaltung fort zu fahren/ nichts anders als ob wäre oder stunde das vorige Parlament añoch in seinem alten wesen und Stande/ sc.

In Schlesien ward ein Wildschüz eingezogen/ der nicht allein Grausamer Mörder. Jahr Christe 1654. 180. Mordthaten begangen/ wie er selber bekante/ sondern hatte auch mit seiner leiblichen Schwester 2. Kinder gezeuget/ denen er das Herr ausgeschnitten und gefressen.

Er war folgender weisen abgestraffet:

Erstlich wurden ihm die finger der beiden händen abgezwiket/ und die Brüste und beide Arme mit glüenden zangen gerissen. Nach disem ward er auff eine Kühhaut nakend durch die statt bis auff den gerichts plaz geschleiffet/ von unden auff gerädert/ und endlich geviertheilet.

Wie hoch und sehr sich die Reichs-genossenerfreueren/ daß Fredinand 4 Röm. König tob. Ferdinandus IV. Käis. Majest. Sohn/ Böhmischer und Ungarischer König/ auch nun mehr zum Römischen König erwehlet und gecrönet worden/ so hoch und sehr ward männiglich betrübet über den unverhofften Todesfall des erstgedachten Römischen Königs/ in dem derselbe hieselbst zu Wien den 9. Julij an den Kindes-bla-

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[467/0507] leichtlich verhindert werden/ und dadurch ein und ander nachtheil und schaden leiden möchte: Als wolte seine Alteza Krafft deroselben/ und dessen geheimen Raht auffgetragene macht/ und aus der grosser liebe zu disem Estat und vätterlicher fürsorge Gerichts und Rechtens/ mit consens und wüssen dessen Rahts/ der macht und gewalt hätte bis zur versamlung des nächsten Parlaments / gesäze zu machen und zu geben/ hiemit männiglichen zu wüssen gemacht und ernstlich verordnet haben/ daß alle Officianten/ so auff den 10. des Monats Decembr. in einiger bedienung Authoritet/ Juris-diction, oder regierung dises Estats gestanden/ Ihre refpectivè Chargien bis zu seiner Alteze fernerer verordnung ohnveränder lich behalten / auch alle Commissien/ Patenten und andere Beneficien zur administrirung der Justiz strekend/ wie nicht weniger alle und jede Processen so vorm ordinari-Gerichten der Admiralität oder Commissarien ventilirt werden/ aller gestalt selbige am 10. Decembris jüngst gestanden/ gültig sein/ und als vor solche/ bis weiterer anordnung gehalten werden soten/ zu welchem ende dann seine Alteze denen Justitiariis und Officianten allerhand Standes und Condition angedeutet haben wolte/ in dero respectivè bedienung und verwaltung fort zu fahren/ nichts anders als ob wäre oder stunde das vorige Parlament añoch in seinem alten wesen und Stande/ sc. In Schlesien ward ein Wildschüz eingezogen/ der nicht allein 180. Mordthaten begangen/ wie er selber bekante/ sondern hatte auch mit seiner leiblichen Schwester 2. Kinder gezeuget/ denen er das Herr ausgeschnitten und gefressen. Grausamer Mörder. Jahr Christe 1654. Er war folgender weisen abgestraffet: Erstlich wurden ihm die finger der beiden händen abgezwiket/ und die Brüste und beide Arme mit glüenden zangen gerissen. Nach disem ward er auff eine Kühhaut nakend durch die statt bis auff den gerichts plaz geschleiffet/ von unden auff gerädert/ und endlich geviertheilet. Wie hoch und sehr sich die Reichs-genossenerfreueren/ daß Ferdinandus IV. Käis. Majest. Sohn/ Böhmischer und Ungarischer König/ auch nun mehr zum Römischen König erwehlet und gecrönet worden/ so hoch und sehr ward männiglich betrübet über den unverhofften Todesfall des erstgedachten Römischen Königs/ in dem derselbe hieselbst zu Wien den 9. Julij an den Kindes-bla- Fredinand 4 Röm. König tob.

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Zitationshilfe: Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665, S. 467. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/507>, abgerufen am 21.11.2024.