Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.nur das Verhältniß die Gleichheit wiederherstellt. Die Schwie- Ein Mittel, diesen Umlauf von Geld und Arbeit zu beför- nur das Verhältniß die Gleichheit wiederherſtellt. Die Schwie- Ein Mittel, dieſen Umlauf von Geld und Arbeit zu beför- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0112" n="102"/> nur das Verhältniß die Gleichheit wiederherſtellt. Die Schwie-<lb/> rigkeit, wie das Eigenthum eines Jeden, wenn er ſich nicht der<lb/> Wahrheit gemäß erklärt, abzuſchätzen ſei, wird verſchwinden, wenn<lb/> das verſteckte Eigenthum, die Börſenpapiere durch das unten zu<lb/> entwickelnde Bankſyſtem immer ſeltener werden, und das Empfangen<lb/> einer Rente am Jahresſchluß den Capitaliſten zu erkennen giebt.<lb/> Müſſen wir nicht auch auf die erſtarkte Sittlichkeit in dem neuen<lb/> Staate rechnen? Vor der Hand werden die Gemeinderäthe jeden<lb/> Einzelnen am Beſten abzuſchätzen wiſſen.</p><lb/> <p>Ein Mittel, dieſen Umlauf von Geld und Arbeit zu beför-<lb/> dern, ſind die auch von der franzöſiſchen Verfaſſung geforderten,<lb/> öffentlichen Arbeiten zum Nutzen der Gemeinde, welche ſie von<lb/> den betreffenden Arbeitern ausführen läßt und mit den Steuern<lb/> bezahlt. Dieſer Umlauf überträgt ſich ebenſo auf den Kreis, den<lb/> Staat und den Bund. Da jede dieſer Gemeinſchaften ihre öffentlichen<lb/> Arbeiten, ihr öffentliches Eigenthum, und ihre Beamten, d. h.<lb/> die Arbeitskräfte hat, welche dieſe gemeinſamen Angelegenheiten<lb/> verwalten und den Werth ihrer Thätigkeit beanſpruchen können<lb/> (z. B. Geſetzgeber, Räthe, Richter u. ſ. w.): ſo wird hier<lb/> immer ſo viel Kreisſteuer, Staatsſteuer, Bundesſteuer erhoben als<lb/> nothwendig iſt, um die jedes Jahr nöthigen Auslagen zu decken.<lb/> Die Bundesmatrikel Deutſchlands nennt dies: eine Umlage machen.<lb/> Jeder gegliederte Verband wird ſich dabei ſelber ſchätzen, und ſei-<lb/> ner Geſetzgebung die letzte Entſcheidung im Haushaltsgeſetze über-<lb/> laſſen müſſen. Wie die Gemeinde Straßen, niedere Schulen, Ge-<lb/> richte erſter Jnſtanz, Krankenhäuſer u. ſ. w. beſitzt, ſo beſitzt der<lb/> Kreis Landſtraßen, Eiſenbahnen, höhere Gerichte, Gefängnißhäuſer,<lb/> Schulen mittleren Unterrichts, Gymnaſien, Jrrenhäuſer u. ſ. w.<lb/> Die Hochſchulen, der oberſte Gerichtshof u. ſ. w. gehören zu den<lb/> Bundesangelegenheiten. Steigern ſich die Bedürfniſſe, ſo wird,<lb/> wie in Frankreich, die Steuer verhältnißmäßig um einen Bruch-<lb/> theil vermehrt u. ſ. f. Jn der Feſtſetzung aller Gehalte durch<lb/> die geſetzgebende Gewalt auf Gutachten der Arbeiterräthe wird<lb/> der Werth der Arbeit durch die Arbeiter ſelbſt beſtimmt. Die<lb/> Regierung, die bisher die Beherrſcherin der Geſellſchaft geweſen<lb/> iſt, ſinkt zu ihrer Dienerin herab; die Miniſter werden in Wahr-<lb/> heit, was ihr Name angiebt, Diener (<hi rendition="#aq">ministri</hi>), und die Meiſter<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [102/0112]
nur das Verhältniß die Gleichheit wiederherſtellt. Die Schwie-
rigkeit, wie das Eigenthum eines Jeden, wenn er ſich nicht der
Wahrheit gemäß erklärt, abzuſchätzen ſei, wird verſchwinden, wenn
das verſteckte Eigenthum, die Börſenpapiere durch das unten zu
entwickelnde Bankſyſtem immer ſeltener werden, und das Empfangen
einer Rente am Jahresſchluß den Capitaliſten zu erkennen giebt.
Müſſen wir nicht auch auf die erſtarkte Sittlichkeit in dem neuen
Staate rechnen? Vor der Hand werden die Gemeinderäthe jeden
Einzelnen am Beſten abzuſchätzen wiſſen.
Ein Mittel, dieſen Umlauf von Geld und Arbeit zu beför-
dern, ſind die auch von der franzöſiſchen Verfaſſung geforderten,
öffentlichen Arbeiten zum Nutzen der Gemeinde, welche ſie von
den betreffenden Arbeitern ausführen läßt und mit den Steuern
bezahlt. Dieſer Umlauf überträgt ſich ebenſo auf den Kreis, den
Staat und den Bund. Da jede dieſer Gemeinſchaften ihre öffentlichen
Arbeiten, ihr öffentliches Eigenthum, und ihre Beamten, d. h.
die Arbeitskräfte hat, welche dieſe gemeinſamen Angelegenheiten
verwalten und den Werth ihrer Thätigkeit beanſpruchen können
(z. B. Geſetzgeber, Räthe, Richter u. ſ. w.): ſo wird hier
immer ſo viel Kreisſteuer, Staatsſteuer, Bundesſteuer erhoben als
nothwendig iſt, um die jedes Jahr nöthigen Auslagen zu decken.
Die Bundesmatrikel Deutſchlands nennt dies: eine Umlage machen.
Jeder gegliederte Verband wird ſich dabei ſelber ſchätzen, und ſei-
ner Geſetzgebung die letzte Entſcheidung im Haushaltsgeſetze über-
laſſen müſſen. Wie die Gemeinde Straßen, niedere Schulen, Ge-
richte erſter Jnſtanz, Krankenhäuſer u. ſ. w. beſitzt, ſo beſitzt der
Kreis Landſtraßen, Eiſenbahnen, höhere Gerichte, Gefängnißhäuſer,
Schulen mittleren Unterrichts, Gymnaſien, Jrrenhäuſer u. ſ. w.
Die Hochſchulen, der oberſte Gerichtshof u. ſ. w. gehören zu den
Bundesangelegenheiten. Steigern ſich die Bedürfniſſe, ſo wird,
wie in Frankreich, die Steuer verhältnißmäßig um einen Bruch-
theil vermehrt u. ſ. f. Jn der Feſtſetzung aller Gehalte durch
die geſetzgebende Gewalt auf Gutachten der Arbeiterräthe wird
der Werth der Arbeit durch die Arbeiter ſelbſt beſtimmt. Die
Regierung, die bisher die Beherrſcherin der Geſellſchaft geweſen
iſt, ſinkt zu ihrer Dienerin herab; die Miniſter werden in Wahr-
heit, was ihr Name angiebt, Diener (ministri), und die Meiſter
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