Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.auf Monate und nach Memel unter den Schutz russischer Bajonette Nun aber kommt die letzte That der Versammlung, die ein- auf Monate und nach Memel unter den Schutz ruſſiſcher Bajonette Nun aber kommt die letzte That der Verſammlung, die ein- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0028" n="18"/> auf Monate und nach Memel unter den Schutz ruſſiſcher Bajonette<lb/> verlegt werden.</p><lb/> <p>Nun aber kommt die letzte That der Verſammlung, die ein-<lb/> zige, die nicht rechtskräftig geworden iſt, da ſie nicht, wie die vor-<lb/> hergehenden Dringlichkeitsanträge, in der Sitzung vom 14. im<lb/> Saale der Stadtverordneten, zweimal, ſondern nur einmal ange-<lb/> nommen wurde, — die Steuerverweigerung vom 15. November,<lb/> oder vielmehr nur der Ausſpruch, daß „das Miniſterium Bran-<lb/> denburg nicht berechtigt ſei, Steuern zu erheben und Staats-<lb/> gelder zu verwenden, bis die hohe National-Verſammlung wieder<lb/> in Berlin in Sicherheit ihre Pflichten erfüllen kann.‟ Auch<lb/> dieſer Beſchluß, obgleich er eine geringere Mehrheit hatte, iſt<lb/> immer noch von einer beſchlußfähigen Mehrheit, von 226 gegen-<lb/> wärtigen Mitgliedern gefaßt worden. Dieſer Beſchluß iſt eigent-<lb/> lich eine ſich von ſelbſt verſtehende Folge der Anklage gegen die<lb/> Miniſter. Denn der Miniſter, deſſen von der Krone bewilligte<lb/> Verantwortlichkeit von der Volksvertretung in Anſpruch genom-<lb/> men worden iſt, darf nicht mehr der Verwaltung vorſtehen. Es<lb/> iſt das Aeußerſte, bis wohin die Volksvertretung auf dem Wege<lb/> des geſetzlichen, leidenden Widerſtands, den ſie vom Lande ver-<lb/> langte, ſelbſt gegangen iſt. Nichts Ungeſetzliches zu thun, hatte<lb/> ſie ſich aufs Feierlichſte vorgenommen, aber auch das Geſetzliche<lb/> ganz und vollſtändig. Hingedrängt wurde ſie aber zu dieſem<lb/> Aeußerſten der geſetzlich ihr zuſtehenden Mittel, theils dadurch,<lb/> daß ſchon viele Anſprachen es verlangt hatten, theils durch die<lb/> äußerſte Gewaltthat des Miniſteriums, welches endlich die ganze<lb/> Verſammlung mit Bajonetten auseinander trieb, während bisher<lb/> nur einzelne Beamte und Mitglieder derſelben angegriffen worden<lb/> waren. Der Vorſitzer wollte ſchon die Sitzung aufheben, bevor ein<lb/> Beſchluß gefaßt war. Aber die ganze Verſammlung, die beſchluß-<lb/> fähige Mehrheit, eingedenk der Worte <hi rendition="#g">Mirabeau’s:</hi> „Sag’ dei-<lb/> nem Herrn, wir ſitzen hier Kraft des Volkswillens, und werden<lb/> nur den Bajonetten weichen;‟ — ja mehr als Mirabeau, 226<lb/> Mirabeau riefen aus: „Wir weichen nicht einmal den Bajonet-<lb/> ten.‟ Die Erbitterung über dieſe äußerſte Rechtsverletzung —<lb/> zum Theil auch wohl die Weigerung des Staatsanwalts, die An-<lb/> klage einzuleiten — ließ ſie zu dieſem Aeußerſten ihrer Rechte<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [18/0028]
auf Monate und nach Memel unter den Schutz ruſſiſcher Bajonette
verlegt werden.
Nun aber kommt die letzte That der Verſammlung, die ein-
zige, die nicht rechtskräftig geworden iſt, da ſie nicht, wie die vor-
hergehenden Dringlichkeitsanträge, in der Sitzung vom 14. im
Saale der Stadtverordneten, zweimal, ſondern nur einmal ange-
nommen wurde, — die Steuerverweigerung vom 15. November,
oder vielmehr nur der Ausſpruch, daß „das Miniſterium Bran-
denburg nicht berechtigt ſei, Steuern zu erheben und Staats-
gelder zu verwenden, bis die hohe National-Verſammlung wieder
in Berlin in Sicherheit ihre Pflichten erfüllen kann.‟ Auch
dieſer Beſchluß, obgleich er eine geringere Mehrheit hatte, iſt
immer noch von einer beſchlußfähigen Mehrheit, von 226 gegen-
wärtigen Mitgliedern gefaßt worden. Dieſer Beſchluß iſt eigent-
lich eine ſich von ſelbſt verſtehende Folge der Anklage gegen die
Miniſter. Denn der Miniſter, deſſen von der Krone bewilligte
Verantwortlichkeit von der Volksvertretung in Anſpruch genom-
men worden iſt, darf nicht mehr der Verwaltung vorſtehen. Es
iſt das Aeußerſte, bis wohin die Volksvertretung auf dem Wege
des geſetzlichen, leidenden Widerſtands, den ſie vom Lande ver-
langte, ſelbſt gegangen iſt. Nichts Ungeſetzliches zu thun, hatte
ſie ſich aufs Feierlichſte vorgenommen, aber auch das Geſetzliche
ganz und vollſtändig. Hingedrängt wurde ſie aber zu dieſem
Aeußerſten der geſetzlich ihr zuſtehenden Mittel, theils dadurch,
daß ſchon viele Anſprachen es verlangt hatten, theils durch die
äußerſte Gewaltthat des Miniſteriums, welches endlich die ganze
Verſammlung mit Bajonetten auseinander trieb, während bisher
nur einzelne Beamte und Mitglieder derſelben angegriffen worden
waren. Der Vorſitzer wollte ſchon die Sitzung aufheben, bevor ein
Beſchluß gefaßt war. Aber die ganze Verſammlung, die beſchluß-
fähige Mehrheit, eingedenk der Worte Mirabeau’s: „Sag’ dei-
nem Herrn, wir ſitzen hier Kraft des Volkswillens, und werden
nur den Bajonetten weichen;‟ — ja mehr als Mirabeau, 226
Mirabeau riefen aus: „Wir weichen nicht einmal den Bajonet-
ten.‟ Die Erbitterung über dieſe äußerſte Rechtsverletzung —
zum Theil auch wohl die Weigerung des Staatsanwalts, die An-
klage einzuleiten — ließ ſie zu dieſem Aeußerſten ihrer Rechte
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