Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775.und Fallen der Hanseatischen Handlung. meinen Ausdrücken abgefaßte Königl. Privilegien zu beziehen;welche, nachdem man ihnen das von 1237 unterlegte, einen ganzen andern Sinn bekamen, als wenn man sie nach der Voraussetzung der Hanseestädte erklärte. Denn die Königl. Privilegien bestätigten blos die Freyheiten der Hanse so wie sie solche erlangt hatten; und das Wie? blieb dunkel, weil das allererste Privilegium von 1237 niemals vorgelegt, sondern dafür ein ruhiges Herbringen untergeschoben wurde. Allein diese schlaue Wendung, wogegen sich die Englän- Die ganze damalige Politik der deutschen Hanse hatte sind, S 2
und Fallen der Hanſeatiſchen Handlung. meinen Ausdruͤcken abgefaßte Koͤnigl. Privilegien zu beziehen;welche, nachdem man ihnen das von 1237 unterlegte, einen ganzen andern Sinn bekamen, als wenn man ſie nach der Vorausſetzung der Hanſeeſtaͤdte erklaͤrte. Denn die Koͤnigl. Privilegien beſtaͤtigten blos die Freyheiten der Hanſe ſo wie ſie ſolche erlangt hatten; und das Wie? blieb dunkel, weil das allererſte Privilegium von 1237 niemals vorgelegt, ſondern dafuͤr ein ruhiges Herbringen untergeſchoben wurde. Allein dieſe ſchlaue Wendung, wogegen ſich die Englaͤn- Die ganze damalige Politik der deutſchen Hanſe hatte ſind, S 2
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und Fallen der Hanſeatiſchen Handlung.
meinen Ausdruͤcken abgefaßte Koͤnigl. Privilegien zu beziehen;
welche, nachdem man ihnen das von 1237 unterlegte, einen
ganzen andern Sinn bekamen, als wenn man ſie nach der
Vorausſetzung der Hanſeeſtaͤdte erklaͤrte. Denn die Koͤnigl.
Privilegien beſtaͤtigten blos die Freyheiten der Hanſe ſo wie
ſie ſolche erlangt hatten; und das Wie? blieb dunkel, weil
das allererſte Privilegium von 1237 niemals vorgelegt, ſondern
dafuͤr ein ruhiges Herbringen untergeſchoben wurde.
Allein dieſe ſchlaue Wendung, wogegen ſich die Englaͤn-
der immer darauf, daß ihnen die authentiſche Erklaͤrung der
Privilegien zuſtuͤnde und daß ſie der deutſchen Hanſe ein meh-
reres nicht geſtatten wollten, beriefen, half ihnen nichts;
und wie endlich die Englaͤnder den Hanſiſchen allen Handel
ſo lange in poſſeſſorio ſperreten, bis ſie ihr Recht in petito-
rio vor dem engliſchen Rechte ausgefuͤhret haben wuͤrden: ſo
neigte ſich die deutſche Handlung ſofort zu ihrem Untergange.
Die ganze damalige Politik der deutſchen Hanſe hatte
bisher darinn beſtanden, daß ſie uͤberall den Kaiſern und Koͤ-
nigen den Handel in ihren Landen gleichſam abgepachtet hat-
ten; oder um mit andern Worten zu reden: ſie machten den
großen Herrn praͤchtige Geſchenke, und erhielten dafuͤr im
Handel alle diejenigen Rechte, welche die eignen Landesunter-
thanen hatten. Nun ſtelle man ſich vor, daß die Hanſea-
tiſchen Kaufleute, als Engliſche Unterthanen die freye Ausfuhr,
und als Rußiſche, Schwediſche und Daͤniſche Unterthanen die
freye Einfuhr in dieſe Laͤnder hatten: ſo wird man auf ein-
mal den Grund ihrer Macht uͤberſehen. Man wird ſogleich
die große Folge erkennen, daß z. E. kein Englaͤnder nach Ruß-
land, und kein Ruſſe nach England handeln konnte, weil
dieſe hier und jene dort das Unterthanenrecht nicht hatten,
folglich den hohen Zoll, dem uͤberall die Fremden unterworfen
ſind,
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