Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775.Vorschlag zu einem besondern Advocatencollegio. die Pfarrer den Rang für einen Canonicus haben; sie habenihn aber nicht, weil die Pfarrer unter sich keine Zunft und keine Statuten haben, mithin ohne Rücksicht auf Geburt al- lerhand Leute zu ihres Gleichen erhalten, wogegen doch alle Collegiatstifter einige Gegenanstalten gemacht haben. Dies muß uns natürlicher Weise auf den Gedanken LI.
Vorſchlag zu einem beſondern Advocatencollegio. die Pfarrer den Rang fuͤr einen Canonicus haben; ſie habenihn aber nicht, weil die Pfarrer unter ſich keine Zunft und keine Statuten haben, mithin ohne Ruͤckſicht auf Geburt al- lerhand Leute zu ihres Gleichen erhalten, wogegen doch alle Collegiatſtifter einige Gegenanſtalten gemacht haben. Dies muß uns natuͤrlicher Weiſe auf den Gedanken LI.
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Vorſchlag zu einem beſondern Advocatencollegio.
die Pfarrer den Rang fuͤr einen Canonicus haben; ſie haben
ihn aber nicht, weil die Pfarrer unter ſich keine Zunft und
keine Statuten haben, mithin ohne Ruͤckſicht auf Geburt al-
lerhand Leute zu ihres Gleichen erhalten, wogegen doch alle
Collegiatſtifter einige Gegenanſtalten gemacht haben.
Dies muß uns natuͤrlicher Weiſe auf den Gedanken
bringen, daß es gut ſeyn wuͤrde, wenn jeder Landesherr da-
fuͤr ſorgte, daß die Landesadvocaten ſich zu einem Corpus ver-
einigen, ihre Statuten errichten, ihre Mitglieder ſelbſt waͤh-
len, oder doch gewiſſe Vorzuͤge der Geburt und des Standes
von ihnen erfordern, und ſolchergeſtalt ſich fuͤr alle willkuͤhr-
liche und oftmals ehrenruͤhrige Vermiſchung ſicher ſetzen muͤß-
ten. Sie wuͤrden dadurch natuͤrlicher Weiſe aufmerkſamer
auf ihre Ehre, empfindlicher auf deren Erhaltung, und durch
eine Ausſtoſſung aus dieſen Orden haͤrter beſtrafet werden,
als durch irgend eine andre Strafe. Sie wuͤrden Stiftun-
gen machen und annehmen, die Bejahrten daraus verſorgen,
die Wittwen ernaͤhren, und ſich der Kinder ihrer Collegen
gemeinſchaftlich annehmen koͤnnen. Sie wuͤrden endlich Col-
legialiſche Rechtsbedenken ausfertigen, eine einfoͤrmige Praxin
befoͤrdern, eine Praͤbende fuͤr den Advocaten der Armen aus-
ſetzen und ſehr viele andere gute Anſtalten, die der eſprit de
corps von ſelbſt mit ſich bringt, machen koͤnnen. Dies iſt
wenigſtens das Mittel, wodurch ſich der Stand der Advoca-
ten in Frankreich, da er ſonſt in allen deſpotiſchen Staaten
aus guten Gruͤnden heruntergeſetzt wird, bey einem wahren
Anſehen erhalten hat. Und ohne dieſe Vorſorge wird derſelbe
mit der Zeit keinen als ſolchen anſtehen, die nach keiner Ver-
achtung fragen, wenn ſie nur gewinnen koͤnnen.
LI.
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