Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.über die Abäußerungs- oder Abmeyerungsurs. Dieses wäre aber nur das Mittel, die allgemeinen Abäus- XXIII. Also sind die unbestimmten Leibeigenthums- gefälle zu bestimmen. Die Frage: ob es nicht gut seyn würde, die ungewissen Ei- Muß meines Ermessens mit einem aufrichtigen Ja beant- 1) wird niemand leugnen, daß nicht jedem Schuldner die Bezahlung eines ziemlichen Capitals leichter in kleinen jährlichen Terminen als in einer Summe fallen müsse; und ob man gleich einwenden möchte, daß wenn eine solche Einrichtung sofort ihren Anfang nähme, verschie- dene Leibeigne, dasjenige was sie bey einem sich künftig erst eräugendem Fall zu bezahlen hätten, in voraus be- zahlen würden: so kann man doch 2) mit Wahrscheinlichkeit annehmen, daß wenn die eine Hälfte etwa einige Jahre in voraus bezahlen müßte, die andre Hälfte gewiß die Wohlthat der Nachbezahlung geniessen würde, indem es nicht fehlen könnte, daß nicht sehr viele Auffahrten und Sterbfälle sofort zu bedingen seyn würden. Zudem wird 3) je- Mösers patr. Phantas. II. Th. M
uͤber die Abaͤußerungs- oder Abmeyerungsurſ. Dieſes waͤre aber nur das Mittel, die allgemeinen Abaͤuſ- XXIII. Alſo ſind die unbeſtimmten Leibeigenthums- gefaͤlle zu beſtimmen. Die Frage: ob es nicht gut ſeyn wuͤrde, die ungewiſſen Ei- Muß meines Ermeſſens mit einem aufrichtigen Ja beant- 1) wird niemand leugnen, daß nicht jedem Schuldner die Bezahlung eines ziemlichen Capitals leichter in kleinen jaͤhrlichen Terminen als in einer Summe fallen muͤſſe; und ob man gleich einwenden moͤchte, daß wenn eine ſolche Einrichtung ſofort ihren Anfang naͤhme, verſchie- dene Leibeigne, dasjenige was ſie bey einem ſich kuͤnftig erſt eraͤugendem Fall zu bezahlen haͤtten, in voraus be- zahlen wuͤrden: ſo kann man doch 2) mit Wahrſcheinlichkeit annehmen, daß wenn die eine Haͤlfte etwa einige Jahre in voraus bezahlen muͤßte, die andre Haͤlfte gewiß die Wohlthat der Nachbezahlung genieſſen wuͤrde, indem es nicht fehlen koͤnnte, daß nicht ſehr viele Auffahrten und Sterbfaͤlle ſofort zu bedingen ſeyn wuͤrden. Zudem wird 3) je- Möſers patr. Phantaſ. II. Th. M
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uͤber die Abaͤußerungs- oder Abmeyerungsurſ.
Dieſes waͤre aber nur das Mittel, die allgemeinen Abaͤuſ-
ſerungsurſachen feſtzuſetzen, nicht aber die beſondern, ſo aus
dem Erbpachtcontrakt zwiſchen dem Gutsherrn und ſeinem
Leibeignen hervorgehen. Aber dieſe ſind auch nicht ſo ſchwer
zu beſtimmen.
XXIII.
Alſo ſind die unbeſtimmten Leibeigenthums-
gefaͤlle zu beſtimmen.
Die Frage: ob es nicht gut ſeyn wuͤrde, die ungewiſſen Ei-
genthumsgefaͤlle, auf ein gewiſſes Jahrgeld zu ſetzen?
Muß meines Ermeſſens mit einem aufrichtigen Ja beant-
wortet werden. Denn
1) wird niemand leugnen, daß nicht jedem Schuldner die
Bezahlung eines ziemlichen Capitals leichter in kleinen
jaͤhrlichen Terminen als in einer Summe fallen muͤſſe;
und ob man gleich einwenden moͤchte, daß wenn eine
ſolche Einrichtung ſofort ihren Anfang naͤhme, verſchie-
dene Leibeigne, dasjenige was ſie bey einem ſich kuͤnftig
erſt eraͤugendem Fall zu bezahlen haͤtten, in voraus be-
zahlen wuͤrden: ſo kann man doch
2) mit Wahrſcheinlichkeit annehmen, daß wenn die eine
Haͤlfte etwa einige Jahre in voraus bezahlen muͤßte,
die andre Haͤlfte gewiß die Wohlthat der Nachbezahlung
genieſſen wuͤrde, indem es nicht fehlen koͤnnte, daß nicht
ſehr viele Auffahrten und Sterbfaͤlle ſofort zu bedingen
ſeyn wuͤrden. Zudem wird
3) je-
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