Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.Gedanken von dem Ursprunge und Nutzen ben hatte, seinen Vater nicht beerben konnte. Jeder Erbemuste mit dem Erblasser in gleicher Hulde und Gehör stehen. Später ließ man jedoch gegen einen gewissen Abzug die Erb- schaften folgen, wie wohl auch nur auf gewisse Grade, deren jede Hode ihre eigne hatte; denn in einigen erbte schon der Schirmherr, wenn keine huldige und hörige Kinder vorhan- den waren; in andern aber später. Aus eben dem Grunde, woraus ein Feldherr die Marketenter, Lieferanten, und den ganzen Troß, welcher nicht zur Regimentsrolle gehöret, gern schützt; schützten und begünstigten erst die Kayser, hernach deren Beamte, und zuletzt die Reichsfürsten diese neue Art Leute gern. Sie hatten nehmlich ihren Vortheil davon, an statt daß der Landeigenthümer eben wie die Enregimentirten ihrem Obersten und Hauptleuten nichts entrichteten. Daher ward in allen Capitularien so wie in den spätern Reichs- und Landesgesetzen so sehr für die Armen, so hiessen diese zwischen den Höfenern gesessene Schutzgenossen, gesorgt; und denen die es bezahlen konnten, ein Passeport, eine Salvaguardia, ein Privilegium über das andre ertheilet. Es läßt sich nicht erweisen, daß die Landeigenthümer ih- ge- a) Jetzt schreyt der Boden aus vollem Halse: Quicquid ost
in territorio est etiam de territorio. Gedanken von dem Urſprunge und Nutzen ben hatte, ſeinen Vater nicht beerben konnte. Jeder Erbemuſte mit dem Erblaſſer in gleicher Hulde und Gehör ſtehen. Spaͤter ließ man jedoch gegen einen gewiſſen Abzug die Erb- ſchaften folgen, wie wohl auch nur auf gewiſſe Grade, deren jede Hode ihre eigne hatte; denn in einigen erbte ſchon der Schirmherr, wenn keine huldige und hoͤrige Kinder vorhan- den waren; in andern aber ſpaͤter. Aus eben dem Grunde, woraus ein Feldherr die Marketenter, Lieferanten, und den ganzen Troß, welcher nicht zur Regimentsrolle gehoͤret, gern ſchuͤtzt; ſchuͤtzten und beguͤnſtigten erſt die Kayſer, hernach deren Beamte, und zuletzt die Reichsfuͤrſten dieſe neue Art Leute gern. Sie hatten nehmlich ihren Vortheil davon, an ſtatt daß der Landeigenthuͤmer eben wie die Enregimentirten ihrem Oberſten und Hauptleuten nichts entrichteten. Daher ward in allen Capitularien ſo wie in den ſpaͤtern Reichs- und Landesgeſetzen ſo ſehr fuͤr die Armen, ſo hieſſen dieſe zwiſchen den Hoͤfenern geſeſſene Schutzgenoſſen, geſorgt; und denen die es bezahlen konnten, ein Paſſeport, eine Salvaguardia, ein Privilegium uͤber das andre ertheilet. Es laͤßt ſich nicht erweiſen, daß die Landeigenthuͤmer ih- ge- a) Jetzt ſchreyt der Boden aus vollem Halſe: Quicquid oſt
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Gedanken von dem Urſprunge und Nutzen
ben hatte, ſeinen Vater nicht beerben konnte. Jeder Erbe
muſte mit dem Erblaſſer in gleicher Hulde und Gehör ſtehen.
Spaͤter ließ man jedoch gegen einen gewiſſen Abzug die Erb-
ſchaften folgen, wie wohl auch nur auf gewiſſe Grade, deren jede
Hode ihre eigne hatte; denn in einigen erbte ſchon der
Schirmherr, wenn keine huldige und hoͤrige Kinder vorhan-
den waren; in andern aber ſpaͤter. Aus eben dem Grunde,
woraus ein Feldherr die Marketenter, Lieferanten, und den
ganzen Troß, welcher nicht zur Regimentsrolle gehoͤret, gern
ſchuͤtzt; ſchuͤtzten und beguͤnſtigten erſt die Kayſer, hernach
deren Beamte, und zuletzt die Reichsfuͤrſten dieſe neue Art
Leute gern. Sie hatten nehmlich ihren Vortheil davon, an
ſtatt daß der Landeigenthuͤmer eben wie die Enregimentirten
ihrem Oberſten und Hauptleuten nichts entrichteten. Daher
ward in allen Capitularien ſo wie in den ſpaͤtern Reichs- und
Landesgeſetzen ſo ſehr fuͤr die Armen, ſo hieſſen dieſe zwiſchen
den Hoͤfenern geſeſſene Schutzgenoſſen, geſorgt; und denen
die es bezahlen konnten, ein Paſſeport, eine Salvaguardia,
ein Privilegium uͤber das andre ertheilet.
Es laͤßt ſich nicht erweiſen, daß die Landeigenthuͤmer ih-
ren erſten Vorſtehern und Anfuͤhrern das beſte Kleid oder ein
anders Stuͤck ihrer Erbſchaft haben hinterlaſſen muͤſſen;
wiewohl ſie nicht umgehen konnten, ihnen ihre perſoͤnliche
Anhaͤnglichkeit, da der Boden noch nichts ſagte a) auf die
eine oder andre Art zu beurkunden. Denn da man noch kei-
ne ſchriftliche Rollen und Steuren hatte; ſo wuͤrde es oft be-
ſonders nach einem langen Frieden, dem Vorſteher ſchwer
gefallen ſeyn zu erweiſen, daß dieſer oder jener zu ſeiner Auf-
mahnung gehoͤrte, falls dergleichen Beweißthuͤmer nicht ein-
ge-
a) Jetzt ſchreyt der Boden aus vollem Halſe: Quicquid oſt
in territorio eſt etiam de territorio.
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