erhalten hätten; auch um allen Schein einer partheyischen Waare abzulehnen, oder um bey allen Kunden gleiches Zu- trauen zu finden, in gleicher Anzahl von beyden Religionen genommen werden müssen.
Den Titel eines Commerzienraths würden sie zwar nicht annehmen; jedoch glaube ich, daß wenn ein Landesherr ih- nen den Charakter eines Assessoris gnädigst beylegte, ein jeder sich eine Ehre daraus machen würde, selbigen zu tragen.
Wenn ihnen dabey erlaubt würde, nur die Hälfte von demjenigen was sonst das auswärtige Porto bey Versendung der Acten gekostet, unter dem Titel von Siegelgeld zu neh- men: so würde die Fabrik eine Casse haben, woraus sie ver- schiedene nothwendige Ausgaben würde bestreiten können; die Urthelsgebühren erhielte jeder Fabricant für seine Arbeit.
Sie würden übrigens auf gute und richtige Waare beeydet, doch zu keines Landesherrn Diensten besonders verpflichtet, damit ihr Zutrauen so viel allgemeiner würde. Da jetzt die höheren Collegien aus keiner einheimischen Privatfabrik kau- fen dürfen: so würde ihnen erlaubt, sich dieser mit zu bedienen, auch in den Fällen, da sie Augenscheine einzunehmen, Zeu- gen abzuhören hätten, selbst aber verhindert wären, einen Commissarium aus dem Schöpfenstuhle zu nehmen.
Doch wäre einer solchen Fabrik kein Monopolium zu ver- sichern; sondern die Richter behielten die Freyheit nicht allein selbst zu sprechen, sondern auch die Acta vor wie nach an Privatreferenten auszustellen. Nur blos in dem Falle, wo gegen beyderley Arten von Relationen excipirt würde, träte diese öffentliche Fabrik statt der auswärtigen zum erstenmale ein.
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Vorſchlag zu einer Urthelfabrik.
erhalten haͤtten; auch um allen Schein einer partheyiſchen Waare abzulehnen, oder um bey allen Kunden gleiches Zu- trauen zu finden, in gleicher Anzahl von beyden Religionen genommen werden muͤſſen.
Den Titel eines Commerzienraths wuͤrden ſie zwar nicht annehmen; jedoch glaube ich, daß wenn ein Landesherr ih- nen den Charakter eines Aſſeſſoris gnaͤdigſt beylegte, ein jeder ſich eine Ehre daraus machen wuͤrde, ſelbigen zu tragen.
Wenn ihnen dabey erlaubt wuͤrde, nur die Haͤlfte von demjenigen was ſonſt das auswaͤrtige Porto bey Verſendung der Acten gekoſtet, unter dem Titel von Siegelgeld zu neh- men: ſo wuͤrde die Fabrik eine Caſſe haben, woraus ſie ver- ſchiedene nothwendige Ausgaben wuͤrde beſtreiten koͤnnen; die Urthelsgebuͤhren erhielte jeder Fabricant fuͤr ſeine Arbeit.
Sie wuͤrden uͤbrigens auf gute und richtige Waare beeydet, doch zu keines Landesherrn Dienſten beſonders verpflichtet, damit ihr Zutrauen ſo viel allgemeiner wuͤrde. Da jetzt die hoͤheren Collegien aus keiner einheimiſchen Privatfabrik kau- fen duͤrfen: ſo wuͤrde ihnen erlaubt, ſich dieſer mit zu bedienen, auch in den Faͤllen, da ſie Augenſcheine einzunehmen, Zeu- gen abzuhoͤren haͤtten, ſelbſt aber verhindert waͤren, einen Commiſſarium aus dem Schoͤpfenſtuhle zu nehmen.
Doch waͤre einer ſolchen Fabrik kein Monopolium zu ver- ſichern; ſondern die Richter behielten die Freyheit nicht allein ſelbſt zu ſprechen, ſondern auch die Acta vor wie nach an Privatreferenten auszuſtellen. Nur blos in dem Falle, wo gegen beyderley Arten von Relationen excipirt wuͤrde, traͤte dieſe oͤffentliche Fabrik ſtatt der auswaͤrtigen zum erſtenmale ein.
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Vorſchlag zu einer Urthelfabrik.
erhalten haͤtten; auch um allen Schein einer partheyiſchen
Waare abzulehnen, oder um bey allen Kunden gleiches Zu-
trauen zu finden, in gleicher Anzahl von beyden Religionen
genommen werden muͤſſen.
Den Titel eines Commerzienraths wuͤrden ſie zwar nicht
annehmen; jedoch glaube ich, daß wenn ein Landesherr ih-
nen den Charakter eines Aſſeſſoris gnaͤdigſt beylegte, ein jeder
ſich eine Ehre daraus machen wuͤrde, ſelbigen zu tragen.
Wenn ihnen dabey erlaubt wuͤrde, nur die Haͤlfte von
demjenigen was ſonſt das auswaͤrtige Porto bey Verſendung
der Acten gekoſtet, unter dem Titel von Siegelgeld zu neh-
men: ſo wuͤrde die Fabrik eine Caſſe haben, woraus ſie ver-
ſchiedene nothwendige Ausgaben wuͤrde beſtreiten koͤnnen; die
Urthelsgebuͤhren erhielte jeder Fabricant fuͤr ſeine Arbeit.
Sie wuͤrden uͤbrigens auf gute und richtige Waare beeydet,
doch zu keines Landesherrn Dienſten beſonders verpflichtet,
damit ihr Zutrauen ſo viel allgemeiner wuͤrde. Da jetzt die
hoͤheren Collegien aus keiner einheimiſchen Privatfabrik kau-
fen duͤrfen: ſo wuͤrde ihnen erlaubt, ſich dieſer mit zu bedienen,
auch in den Faͤllen, da ſie Augenſcheine einzunehmen, Zeu-
gen abzuhoͤren haͤtten, ſelbſt aber verhindert waͤren, einen
Commiſſarium aus dem Schoͤpfenſtuhle zu nehmen.
Doch waͤre einer ſolchen Fabrik kein Monopolium zu ver-
ſichern; ſondern die Richter behielten die Freyheit nicht allein
ſelbſt zu ſprechen, ſondern auch die Acta vor wie nach an
Privatreferenten auszuſtellen. Nur blos in dem Falle,
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dieſe oͤffentliche Fabrik ſtatt der auswaͤrtigen zum erſtenmale
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/359>, abgerufen am 25.11.2024.
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