nicht so arg gewesen, und niemand aus Hunger gestorben, welches wir blos jenen Privathaushaltungsmagazinen zuzu- schreiben haben.
Alle Projecte, welche man anderwärts um sich wider eine Hungersnoth zu verwahren, in der Noth gemacht und auch nachher wieder vergessen hat, müssen mir das Wort reden. Ein öffentliches Magazin für alle ist weit beschwerlicher zu unterhalten, als ein Privatmagazin, daß jeder für sich hat, mit eigner Mühe gegen den Wurm und die Betrieger bewahrt, und zur Zeit der Noth auch noch für einen armen Nebenmen- schen mit hinreicht. Aber durch die Wochenmärkte werden die Leute von dieser Einsammlung abgewöhnt.
Wenn ein Ort belagert werden soll, pflegt man diejenigen herauszuweisen, die sich nicht auf eine bestimmte Zeit selbst aus ihrem eignen Vorrath ernähren können. Dieses sollte die Regel für alle Staaten seyn. Alle Einwohner müßten ihre Magazine auf ein Jahr gefüllet haben; und diejenigen, welche dazu nicht im Stande wären, in einer eignen Rolle stehen, für welche ein bestimmtes öffentliches Magazin, zu dessen Unterhaltung und Verzinsung ihnen eine besondre mo- natliche und verhältnißmäßige Steuer auferleget werden müßte, von den Branteweinsbrennern unterhalten würde, so wie solches in diesen Blättern schon einmal vorgeschlagen worden.
LXVIII.
B b 4
Nachſchrift.
nicht ſo arg geweſen, und niemand aus Hunger geſtorben, welches wir blos jenen Privathaushaltungsmagazinen zuzu- ſchreiben haben.
Alle Projecte, welche man anderwaͤrts um ſich wider eine Hungersnoth zu verwahren, in der Noth gemacht und auch nachher wieder vergeſſen hat, muͤſſen mir das Wort reden. Ein oͤffentliches Magazin fuͤr alle iſt weit beſchwerlicher zu unterhalten, als ein Privatmagazin, daß jeder fuͤr ſich hat, mit eigner Muͤhe gegen den Wurm und die Betrieger bewahrt, und zur Zeit der Noth auch noch fuͤr einen armen Nebenmen- ſchen mit hinreicht. Aber durch die Wochenmaͤrkte werden die Leute von dieſer Einſammlung abgewoͤhnt.
Wenn ein Ort belagert werden ſoll, pflegt man diejenigen herauszuweiſen, die ſich nicht auf eine beſtimmte Zeit ſelbſt aus ihrem eignen Vorrath ernaͤhren koͤnnen. Dieſes ſollte die Regel fuͤr alle Staaten ſeyn. Alle Einwohner muͤßten ihre Magazine auf ein Jahr gefuͤllet haben; und diejenigen, welche dazu nicht im Stande waͤren, in einer eignen Rolle ſtehen, fuͤr welche ein beſtimmtes oͤffentliches Magazin, zu deſſen Unterhaltung und Verzinſung ihnen eine beſondre mo- natliche und verhaͤltnißmaͤßige Steuer auferleget werden muͤßte, von den Branteweinsbrennern unterhalten wuͤrde, ſo wie ſolches in dieſen Blaͤttern ſchon einmal vorgeſchlagen worden.
LXVIII.
B b 4
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Nachſchrift.
nicht ſo arg geweſen, und niemand aus Hunger geſtorben,
welches wir blos jenen Privathaushaltungsmagazinen zuzu-
ſchreiben haben.
Alle Projecte, welche man anderwaͤrts um ſich wider eine
Hungersnoth zu verwahren, in der Noth gemacht und auch
nachher wieder vergeſſen hat, muͤſſen mir das Wort reden.
Ein oͤffentliches Magazin fuͤr alle iſt weit beſchwerlicher zu
unterhalten, als ein Privatmagazin, daß jeder fuͤr ſich hat,
mit eigner Muͤhe gegen den Wurm und die Betrieger bewahrt,
und zur Zeit der Noth auch noch fuͤr einen armen Nebenmen-
ſchen mit hinreicht. Aber durch die Wochenmaͤrkte werden
die Leute von dieſer Einſammlung abgewoͤhnt.
Wenn ein Ort belagert werden ſoll, pflegt man diejenigen
herauszuweiſen, die ſich nicht auf eine beſtimmte Zeit ſelbſt
aus ihrem eignen Vorrath ernaͤhren koͤnnen. Dieſes ſollte
die Regel fuͤr alle Staaten ſeyn. Alle Einwohner muͤßten
ihre Magazine auf ein Jahr gefuͤllet haben; und diejenigen,
welche dazu nicht im Stande waͤren, in einer eignen Rolle
ſtehen, fuͤr welche ein beſtimmtes oͤffentliches Magazin, zu
deſſen Unterhaltung und Verzinſung ihnen eine beſondre mo-
natliche und verhaͤltnißmaͤßige Steuer auferleget werden
muͤßte, von den Branteweinsbrennern unterhalten wuͤrde,
ſo wie ſolches in dieſen Blaͤttern ſchon einmal vorgeſchlagen
worden.
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 391. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/409>, abgerufen am 22.11.2024.
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