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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.

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das häufige Coffeetrinken abzuschaffen.
ser Vortheil für die Städtischen Cämmereyen oder Steuer-
cassen, sondern auch ein sicheres Mittel seyn, den gar zu
häufigen Gebrauch des Coffeetrinkens einzuschränken.

Daneben würde jeder Reichskreis aus diesem Vortheile
leicht die nöthigen Besoldungen finden, um die auf allen
Gränzen zu bestellenden Aufseher zu belohnen, und es da-
mit in die Wege richten, daß kein Coffee für Privatperso-
nen durchgelassen würde. Es verstehet sich dabey von
selbst, daß in den deutschen Seestädten aller Coffee in des
Magistrats Magazin abgeliefert, und von demselben an die
inländischen Magisträte spedirt, auch gar kein Coffee ins
Reich als aus deutschen Seeorten zugelassen würde.

Bey diesen Anstalten brauchte man den gehäßigen Un-
terschied zwischen Vornehmen und Geringern, Reichen und
Armen gar nicht zu machen; sondern ein jeder, der seinen
Gulden für das Pfund bezahlte, hätte vor wie nach die
Freyheit, denselben nach eigenem Belieben zu trinken; und
die Magisträte sorgten dafür, daß allezeit guter Coffee ver-
kaufet würde. Vielleicht folgten andre benachbarte Rei-
che, welche keine Coffeeplantagen haben, diesem Exempel,
und legten durch ihre gemeinschaftlichen Bemühungen den
Grund zu Europens Glückseligkeit.



XLVI.
L 4

das haͤufige Coffeetrinken abzuſchaffen.
ſer Vortheil fuͤr die Staͤdtiſchen Caͤmmereyen oder Steuer-
caſſen, ſondern auch ein ſicheres Mittel ſeyn, den gar zu
haͤufigen Gebrauch des Coffeetrinkens einzuſchraͤnken.

Daneben wuͤrde jeder Reichskreis aus dieſem Vortheile
leicht die noͤthigen Beſoldungen finden, um die auf allen
Graͤnzen zu beſtellenden Aufſeher zu belohnen, und es da-
mit in die Wege richten, daß kein Coffee fuͤr Privatperſo-
nen durchgelaſſen wuͤrde. Es verſtehet ſich dabey von
ſelbſt, daß in den deutſchen Seeſtaͤdten aller Coffee in des
Magiſtrats Magazin abgeliefert, und von demſelben an die
inlaͤndiſchen Magiſtraͤte ſpedirt, auch gar kein Coffee ins
Reich als aus deutſchen Seeorten zugelaſſen wuͤrde.

Bey dieſen Anſtalten brauchte man den gehaͤßigen Un-
terſchied zwiſchen Vornehmen und Geringern, Reichen und
Armen gar nicht zu machen; ſondern ein jeder, der ſeinen
Gulden fuͤr das Pfund bezahlte, haͤtte vor wie nach die
Freyheit, denſelben nach eigenem Belieben zu trinken; und
die Magiſtraͤte ſorgten dafuͤr, daß allezeit guter Coffee ver-
kaufet wuͤrde. Vielleicht folgten andre benachbarte Rei-
che, welche keine Coffeeplantagen haben, dieſem Exempel,
und legten durch ihre gemeinſchaftlichen Bemuͤhungen den
Grund zu Europens Gluͤckſeligkeit.



XLVI.
L 4
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[167/0181] das haͤufige Coffeetrinken abzuſchaffen. ſer Vortheil fuͤr die Staͤdtiſchen Caͤmmereyen oder Steuer- caſſen, ſondern auch ein ſicheres Mittel ſeyn, den gar zu haͤufigen Gebrauch des Coffeetrinkens einzuſchraͤnken. Daneben wuͤrde jeder Reichskreis aus dieſem Vortheile leicht die noͤthigen Beſoldungen finden, um die auf allen Graͤnzen zu beſtellenden Aufſeher zu belohnen, und es da- mit in die Wege richten, daß kein Coffee fuͤr Privatperſo- nen durchgelaſſen wuͤrde. Es verſtehet ſich dabey von ſelbſt, daß in den deutſchen Seeſtaͤdten aller Coffee in des Magiſtrats Magazin abgeliefert, und von demſelben an die inlaͤndiſchen Magiſtraͤte ſpedirt, auch gar kein Coffee ins Reich als aus deutſchen Seeorten zugelaſſen wuͤrde. Bey dieſen Anſtalten brauchte man den gehaͤßigen Un- terſchied zwiſchen Vornehmen und Geringern, Reichen und Armen gar nicht zu machen; ſondern ein jeder, der ſeinen Gulden fuͤr das Pfund bezahlte, haͤtte vor wie nach die Freyheit, denſelben nach eigenem Belieben zu trinken; und die Magiſtraͤte ſorgten dafuͤr, daß allezeit guter Coffee ver- kaufet wuͤrde. Vielleicht folgten andre benachbarte Rei- che, welche keine Coffeeplantagen haben, dieſem Exempel, und legten durch ihre gemeinſchaftlichen Bemuͤhungen den Grund zu Europens Gluͤckſeligkeit. XLVI. L 4

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/181>, abgerufen am 21.11.2024.