Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.

Bild:
<< vorherige Seite

Von Beförderung der Bienenzucht.
terminirenden billigen Preis das Wachs davon zu Un-
serer Hofstadt anhero zu lieferen.

Auch habt ihr denen sämtlichen Vögten dasigen Amts
in Unserm Namen ernstlich anzubefehlen, daß sie hierüber
stets ein wachsames Auge haben, und diejenigen, welche
sich hierunter nachläßig bezeigen, oder aber die Bienen
anfänglich zwar zulegen und nachgehends dieselbe nicht
conserviren, beym Amte gebührend anmelden sollen,
damit sie deshalben nach eines jeden Vermögen mit einem
proportionirten Brüchten beleget werden können. Ihr
habt so viel an euch mit allem Nachdruck hierüber zu
halten, und Wir verbleiben euch mit Gnaden gewogen.
Geben in Unserer Residenz-Stadt Oßnabrück den 9ten
May 1719.

Die Verordnung ist bis zur Unterschrift fertig, aber so
viel ich weiß, an die Beamte nicht abgeschickt worden.
Vielleicht haben Höchstdieselbe es bedenklich gefunden, den
Fleiß durch Strafen zu befördern; oder doch einen An-
stand genommen, neue Bruchfälle für gemeine Unterthanen,
ohne Zuziehung der Landstände einzuführen. Der Vorsatz
an sich bleibt immer groß und schön, und wäre es zu wün-
schen, daß kein Gutsherr einen Anerben in den Gegenden
wo die Bienenzucht vortheilhaft ist, zur Stätte lassen mög-
te, wofern er nicht eine sichere Anzahl Bienenstöcke gezo-
gen, und sich durch diese Probe als ein guter Haushalter
legitimiret bätte.



XLIX.

Von Befoͤrderung der Bienenzucht.
terminirenden billigen Preis das Wachs davon zu Un-
ſerer Hofſtadt anhero zu lieferen.

Auch habt ihr denen ſaͤmtlichen Voͤgten daſigen Amts
in Unſerm Namen ernſtlich anzubefehlen, daß ſie hieruͤber
ſtets ein wachſames Auge haben, und diejenigen, welche
ſich hierunter nachlaͤßig bezeigen, oder aber die Bienen
anfaͤnglich zwar zulegen und nachgehends dieſelbe nicht
conſerviren, beym Amte gebuͤhrend anmelden ſollen,
damit ſie deshalben nach eines jeden Vermoͤgen mit einem
proportionirten Bruͤchten beleget werden koͤnnen. Ihr
habt ſo viel an euch mit allem Nachdruck hieruͤber zu
halten, und Wir verbleiben euch mit Gnaden gewogen.
Geben in Unſerer Reſidenz-Stadt Oßnabruͤck den 9ten
May 1719.

Die Verordnung iſt bis zur Unterſchrift fertig, aber ſo
viel ich weiß, an die Beamte nicht abgeſchickt worden.
Vielleicht haben Hoͤchſtdieſelbe es bedenklich gefunden, den
Fleiß durch Strafen zu befoͤrdern; oder doch einen An-
ſtand genommen, neue Bruchfaͤlle fuͤr gemeine Unterthanen,
ohne Zuziehung der Landſtaͤnde einzufuͤhren. Der Vorſatz
an ſich bleibt immer groß und ſchoͤn, und waͤre es zu wuͤn-
ſchen, daß kein Gutsherr einen Anerben in den Gegenden
wo die Bienenzucht vortheilhaft iſt, zur Staͤtte laſſen moͤg-
te, wofern er nicht eine ſichere Anzahl Bienenſtoͤcke gezo-
gen, und ſich durch dieſe Probe als ein guter Haushalter
legitimiret baͤtte.



XLIX.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p> <hi rendition="#et"><pb facs="#f0186" n="172"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Von Befo&#x0364;rderung der Bienenzucht.</hi></fw><lb/>
terminirenden billigen Preis das Wachs davon zu Un-<lb/>
&#x017F;erer Hof&#x017F;tadt anhero zu lieferen.</hi> </p><lb/>
        <p> <hi rendition="#et">Auch habt ihr denen &#x017F;a&#x0364;mtlichen Vo&#x0364;gten da&#x017F;igen Amts<lb/>
in Un&#x017F;erm Namen ern&#x017F;tlich anzubefehlen, daß &#x017F;ie hieru&#x0364;ber<lb/>
&#x017F;tets ein wach&#x017F;ames Auge haben, und diejenigen, welche<lb/>
&#x017F;ich hierunter nachla&#x0364;ßig bezeigen, oder aber die Bienen<lb/>
anfa&#x0364;nglich zwar zulegen und nachgehends die&#x017F;elbe nicht<lb/>
con&#x017F;erviren, beym Amte gebu&#x0364;hrend anmelden &#x017F;ollen,<lb/>
damit &#x017F;ie deshalben nach eines jeden Vermo&#x0364;gen mit einem<lb/>
proportionirten Bru&#x0364;chten beleget werden ko&#x0364;nnen. Ihr<lb/>
habt &#x017F;o viel an euch mit allem Nachdruck hieru&#x0364;ber zu<lb/>
halten, und Wir verbleiben euch mit Gnaden gewogen.<lb/>
Geben in Un&#x017F;erer Re&#x017F;idenz-Stadt Oßnabru&#x0364;ck den 9ten<lb/>
May 1719.</hi> </p><lb/>
        <p>Die Verordnung i&#x017F;t bis zur Unter&#x017F;chrift fertig, aber &#x017F;o<lb/>
viel ich weiß, an die Beamte nicht abge&#x017F;chickt worden.<lb/>
Vielleicht haben Ho&#x0364;ch&#x017F;tdie&#x017F;elbe es bedenklich gefunden, den<lb/>
Fleiß durch Strafen zu befo&#x0364;rdern; oder doch einen An-<lb/>
&#x017F;tand genommen, neue Bruchfa&#x0364;lle fu&#x0364;r gemeine Unterthanen,<lb/>
ohne Zuziehung der Land&#x017F;ta&#x0364;nde einzufu&#x0364;hren. Der Vor&#x017F;atz<lb/>
an &#x017F;ich bleibt immer groß und &#x017F;cho&#x0364;n, und wa&#x0364;re es zu wu&#x0364;n-<lb/>
&#x017F;chen, daß kein Gutsherr einen Anerben in den Gegenden<lb/>
wo die Bienenzucht vortheilhaft i&#x017F;t, zur Sta&#x0364;tte la&#x017F;&#x017F;en mo&#x0364;g-<lb/>
te, wofern er nicht eine &#x017F;ichere Anzahl Bienen&#x017F;to&#x0364;cke gezo-<lb/>
gen, und &#x017F;ich durch die&#x017F;e Probe als ein guter Haushalter<lb/>
legitimiret ba&#x0364;tte.</p>
      </div><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
      <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#aq">XLIX.</hi> </fw><lb/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[172/0186] Von Befoͤrderung der Bienenzucht. terminirenden billigen Preis das Wachs davon zu Un- ſerer Hofſtadt anhero zu lieferen. Auch habt ihr denen ſaͤmtlichen Voͤgten daſigen Amts in Unſerm Namen ernſtlich anzubefehlen, daß ſie hieruͤber ſtets ein wachſames Auge haben, und diejenigen, welche ſich hierunter nachlaͤßig bezeigen, oder aber die Bienen anfaͤnglich zwar zulegen und nachgehends dieſelbe nicht conſerviren, beym Amte gebuͤhrend anmelden ſollen, damit ſie deshalben nach eines jeden Vermoͤgen mit einem proportionirten Bruͤchten beleget werden koͤnnen. Ihr habt ſo viel an euch mit allem Nachdruck hieruͤber zu halten, und Wir verbleiben euch mit Gnaden gewogen. Geben in Unſerer Reſidenz-Stadt Oßnabruͤck den 9ten May 1719. Die Verordnung iſt bis zur Unterſchrift fertig, aber ſo viel ich weiß, an die Beamte nicht abgeſchickt worden. Vielleicht haben Hoͤchſtdieſelbe es bedenklich gefunden, den Fleiß durch Strafen zu befoͤrdern; oder doch einen An- ſtand genommen, neue Bruchfaͤlle fuͤr gemeine Unterthanen, ohne Zuziehung der Landſtaͤnde einzufuͤhren. Der Vorſatz an ſich bleibt immer groß und ſchoͤn, und waͤre es zu wuͤn- ſchen, daß kein Gutsherr einen Anerben in den Gegenden wo die Bienenzucht vortheilhaft iſt, zur Staͤtte laſſen moͤg- te, wofern er nicht eine ſichere Anzahl Bienenſtoͤcke gezo- gen, und ſich durch dieſe Probe als ein guter Haushalter legitimiret baͤtte. XLIX.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und verme… [mehr]

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/186
Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/186>, abgerufen am 21.11.2024.