Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Nachricht von den Streitigkeiten Der Verfasser dieser Schrift, John Wheeler, Secre- Der Handel wurde damals sowohl in Deutschland als ben c) Dieses geschahe durch ein Kayserl. Mandat sub dato Prag den 1. Aug. 1597, wovon gedachter Wheeler eine englische Ue- bersetzung liefert. d) Die Proclamation der Königin ist vom 13. Jenner 1594, und ebenfalls eingerückt. e) Forestallung, wenn einer unterwegens, ehe er auf den Markt
kömmt, oder außerhalb dem Markte verkauft. Der Ort, wo die Nachricht von den Streitigkeiten Der Verfaſſer dieſer Schrift, John Wheeler, Secre- Der Handel wurde damals ſowohl in Deutſchland als ben c) Dieſes geſchahe durch ein Kayſerl. Mandat ſub dato Prag den 1. Aug. 1597, wovon gedachter Wheeler eine engliſche Ue- berſetzung liefert. d) Die Proclamation der Koͤnigin iſt vom 13. Jenner 1594, und ebenfalls eingeruͤckt. e) Foreſtallung, wenn einer unterwegens, ehe er auf den Markt
koͤmmt, oder außerhalb dem Markte verkauft. Der Ort, wo die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0188" n="174"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Nachricht von den Streitigkeiten</hi> </fw><lb/> <p>Der Verfaſſer dieſer Schrift, John Wheeler, Secre-<lb/> tair der engliſchen Geſellſchaft, ſchrieb bald nach dem Zeit-<lb/> punkte, worinn der Kayſer Rudolph der <hi rendition="#aq">II.</hi> auf unablaͤßi-<lb/> ges Anhalten der deutſchen Hanſe jener engliſchen Compag-<lb/> nie in Deutſchland <note place="foot" n="c)">Dieſes geſchahe durch ein Kayſerl. Mandat <hi rendition="#aq">ſub dato</hi> Prag<lb/> den 1. Aug. 1597, wovon gedachter Wheeler eine engliſche Ue-<lb/> berſetzung liefert.</note>; und die Koͤnigin Eliſabeth der Hanſe<lb/> zur Wiedervergeltung in England <note place="foot" n="d)">Die Proclamation der Koͤnigin iſt vom 13. Jenner 1594, und<lb/> ebenfalls eingeruͤckt.</note> alle fernere Handlung<lb/> unterſagt hatte. Seine Abſicht iſt zu zeigen, daß England<lb/> ſeine ganze Wohlfahrt den <hi rendition="#aq">Marchants Adventurers</hi> zu<lb/> danken, und folglich alle Urſache habe, ſich ihrer mit Macht<lb/> anzunehmen; ferner daß dieſelben wie ſie vom Kayſer und<lb/> der deutſchen Hanſe beſchuldiget wuͤrden, keine Monopoli-<lb/> ſten waͤren; und letztlich, daß die deutſcheu Kaufleute aus<lb/> der Hanſe der engliſchen Handlung uͤberall den groͤßten<lb/> Schaden zugefuͤgt haͤtten.</p><lb/> <p>Der Handel wurde damals ſowohl in Deutſchland als<lb/> in England durch Compagnien getrieben, weil einzelne<lb/> Schiffe nicht ſicher waren, und die Kauffarthey-Flotten<lb/> durch Kriegesſchiffe, dergleichen nur eine Compagnie zu-<lb/> wege bringen konnte, begleitet werden mußten; und keinem<lb/> Kaufmanne wurde ein auswaͤrtiger Handel geſtattet, wo-<lb/> fern er nicht ein Mitglied der Compagnie war. Dieſes<lb/> veranlaſſete eine gewiſſe einfoͤrmige Handlungspolicey, nach<lb/> welcher ſich alle Mitglieder im Kaufen und Verkaufen rich-<lb/> ten muſten, ſo daß einer dem andern den Haudel durch<lb/> Vorkauf oder Vorverkauf <note xml:id="seg2pn_6_1" next="#seg2pn_6_2" place="foot" n="e)"><hi rendition="#aq">Foreſtallung,</hi> wenn einer unterwegens, ehe er auf den Markt<lb/> koͤmmt, oder außerhalb dem Markte verkauft. Der Ort, wo<lb/> <fw place="bottom" type="catch">die</fw></note> nicht verderben konnte. Man<lb/> hatte zu ſolchem Ende gewiſſe <hi rendition="#fr">Marktſtaͤdte,</hi> und in denſel-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ben</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [174/0188]
Nachricht von den Streitigkeiten
Der Verfaſſer dieſer Schrift, John Wheeler, Secre-
tair der engliſchen Geſellſchaft, ſchrieb bald nach dem Zeit-
punkte, worinn der Kayſer Rudolph der II. auf unablaͤßi-
ges Anhalten der deutſchen Hanſe jener engliſchen Compag-
nie in Deutſchland c); und die Koͤnigin Eliſabeth der Hanſe
zur Wiedervergeltung in England d) alle fernere Handlung
unterſagt hatte. Seine Abſicht iſt zu zeigen, daß England
ſeine ganze Wohlfahrt den Marchants Adventurers zu
danken, und folglich alle Urſache habe, ſich ihrer mit Macht
anzunehmen; ferner daß dieſelben wie ſie vom Kayſer und
der deutſchen Hanſe beſchuldiget wuͤrden, keine Monopoli-
ſten waͤren; und letztlich, daß die deutſcheu Kaufleute aus
der Hanſe der engliſchen Handlung uͤberall den groͤßten
Schaden zugefuͤgt haͤtten.
Der Handel wurde damals ſowohl in Deutſchland als
in England durch Compagnien getrieben, weil einzelne
Schiffe nicht ſicher waren, und die Kauffarthey-Flotten
durch Kriegesſchiffe, dergleichen nur eine Compagnie zu-
wege bringen konnte, begleitet werden mußten; und keinem
Kaufmanne wurde ein auswaͤrtiger Handel geſtattet, wo-
fern er nicht ein Mitglied der Compagnie war. Dieſes
veranlaſſete eine gewiſſe einfoͤrmige Handlungspolicey, nach
welcher ſich alle Mitglieder im Kaufen und Verkaufen rich-
ten muſten, ſo daß einer dem andern den Haudel durch
Vorkauf oder Vorverkauf e) nicht verderben konnte. Man
hatte zu ſolchem Ende gewiſſe Marktſtaͤdte, und in denſel-
ben
c) Dieſes geſchahe durch ein Kayſerl. Mandat ſub dato Prag
den 1. Aug. 1597, wovon gedachter Wheeler eine engliſche Ue-
berſetzung liefert.
d) Die Proclamation der Koͤnigin iſt vom 13. Jenner 1594, und
ebenfalls eingeruͤckt.
e) Foreſtallung, wenn einer unterwegens, ehe er auf den Markt
koͤmmt, oder außerhalb dem Markte verkauft. Der Ort, wo
die
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