Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.nicht so schlechterdings einzuschränken. "welche ihm dereinst in wichtigen Ehrenstellen dienen soll-"ten?" Im erstern Falle bin ich völlig ihrer Meinung, es ist dann besser ihrer eine bestimmte als unbestimmte Zahl zu haben. Im andern aber, welche ich für den glücklichsten halte, kann ich ihnen nicht beypflichten. Meiner Meinung nach sind die Gesetzgeber allein Tag- N 5
nicht ſo ſchlechterdings einzuſchraͤnken. „welche ihm dereinſt in wichtigen Ehrenſtellen dienen ſoll-„ten?„ Im erſtern Falle bin ich voͤllig ihrer Meinung, es iſt dann beſſer ihrer eine beſtimmte als unbeſtimmte Zahl zu haben. Im andern aber, welche ich fuͤr den gluͤcklichſten halte, kann ich ihnen nicht beypflichten. Meiner Meinung nach ſind die Geſetzgeber allein Tag- N 5
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0215" n="201"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">nicht ſo ſchlechterdings einzuſchraͤnken.</hi></fw><lb/> „welche ihm dereinſt in wichtigen Ehrenſtellen dienen ſoll-<lb/> „ten?„ Im erſtern Falle bin ich voͤllig ihrer Meinung,<lb/> es iſt dann beſſer ihrer eine beſtimmte als unbeſtimmte<lb/> Zahl zu haben. Im andern aber, welche ich fuͤr den<lb/> gluͤcklichſten halte, kann ich ihnen nicht beypflichten.</p><lb/> <p>Meiner Meinung nach ſind die Geſetzgeber allein<lb/> Schuld daran, wenn der Stand der Advocaten unter ſei-<lb/> ne Wuͤrde ſinket. Dadurch daß ſie denſelben von den<lb/> wichtigſten Bedienungen ausſchlieſſen, und ihre Raͤthe<lb/> durch die Auditorey ziehen, haben ſie denſelben um alle<lb/> Hoffnung, mit dieſer um die beſte Aufmunterung, und<lb/> nach einer natuͤrlichen Folge auch um allen Eifer gebracht,<lb/> ſich als groſſe und verdiente Maͤnner zu zeigen. Sie ha-<lb/> ben demſelben blos den Weg des Gewinnſtes uͤbrig ge-<lb/> laſſen, welcher immer gefaͤhrlicher wird, je weiter er ohne<lb/> Begleitung der Ehre fortgeht. Sie haben dem Staate<lb/> mit ſolchen Advocaten oft nur eine Laſt von ſchlechten Leuten<lb/> zugezogen, und ſich in die Nothwendigkeit geſetzt, dieſel-<lb/> ben mit Strafbefehlen in Ordnung zu halten; und den-<lb/> noch ſoll der Advocat ein groſſes Herz fuͤr Wittwen und<lb/> Wayſen; einen edlen Muth gegen maͤchtige Unterdruͤcker;<lb/> und alle Eigenſchaften eines geſchickten, redlichen und<lb/> feurigen Mannes haben; er ſoll unter einer empfindli-<lb/> chen Ausſchlieſſung von wichtigen Ehrenſtellen, auf nichts<lb/> als auf Ehre ſehen; unter bittern Verweiſen, die ihm<lb/> ein junger Rath bey der geringſten Gelegenheit giebt,<lb/> Liebe zu ſeinen Geſchaͤften, Eifer fuͤr die Unſchuld, und<lb/> Freyheit des Geiſtes behalten; er ſoll, von guten Ge-<lb/> ſellſchaften ausgeſchloſſen, den Ton des Hofmanns haben,<lb/> ſich kurz und groß faſſen, und Wahrheit mit Geſchmack<lb/> verbinden; … Das und viel mehrers ſoll er thun,<lb/> und dennoch beſtaͤndig auf den Fuß eines gerichtlichen<lb/> <fw place="bottom" type="sig">N 5</fw><fw place="bottom" type="catch">Tag-</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [201/0215]
nicht ſo ſchlechterdings einzuſchraͤnken.
„welche ihm dereinſt in wichtigen Ehrenſtellen dienen ſoll-
„ten?„ Im erſtern Falle bin ich voͤllig ihrer Meinung,
es iſt dann beſſer ihrer eine beſtimmte als unbeſtimmte
Zahl zu haben. Im andern aber, welche ich fuͤr den
gluͤcklichſten halte, kann ich ihnen nicht beypflichten.
Meiner Meinung nach ſind die Geſetzgeber allein
Schuld daran, wenn der Stand der Advocaten unter ſei-
ne Wuͤrde ſinket. Dadurch daß ſie denſelben von den
wichtigſten Bedienungen ausſchlieſſen, und ihre Raͤthe
durch die Auditorey ziehen, haben ſie denſelben um alle
Hoffnung, mit dieſer um die beſte Aufmunterung, und
nach einer natuͤrlichen Folge auch um allen Eifer gebracht,
ſich als groſſe und verdiente Maͤnner zu zeigen. Sie ha-
ben demſelben blos den Weg des Gewinnſtes uͤbrig ge-
laſſen, welcher immer gefaͤhrlicher wird, je weiter er ohne
Begleitung der Ehre fortgeht. Sie haben dem Staate
mit ſolchen Advocaten oft nur eine Laſt von ſchlechten Leuten
zugezogen, und ſich in die Nothwendigkeit geſetzt, dieſel-
ben mit Strafbefehlen in Ordnung zu halten; und den-
noch ſoll der Advocat ein groſſes Herz fuͤr Wittwen und
Wayſen; einen edlen Muth gegen maͤchtige Unterdruͤcker;
und alle Eigenſchaften eines geſchickten, redlichen und
feurigen Mannes haben; er ſoll unter einer empfindli-
chen Ausſchlieſſung von wichtigen Ehrenſtellen, auf nichts
als auf Ehre ſehen; unter bittern Verweiſen, die ihm
ein junger Rath bey der geringſten Gelegenheit giebt,
Liebe zu ſeinen Geſchaͤften, Eifer fuͤr die Unſchuld, und
Freyheit des Geiſtes behalten; er ſoll, von guten Ge-
ſellſchaften ausgeſchloſſen, den Ton des Hofmanns haben,
ſich kurz und groß faſſen, und Wahrheit mit Geſchmack
verbinden; … Das und viel mehrers ſoll er thun,
und dennoch beſtaͤndig auf den Fuß eines gerichtlichen
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