5. Endlich ist noch die geologische Beschaffenheit des Staatsgebietes von mannchfachem Einflusse auf die wirth- schaftlichen, gesellschaftlichen, damit aber auch auf die politischen Zustände der Menschen.
a) Von ihr hängt ab die Reichlichkeit, Güte und Ver- theilung der Quellen, damit denn aber eine der Hauptbe- dingungen nicht bloß der Landwirthschaft und der Gewerbe, sondern überhaupt des Vorhandenseins von Menschen.
b) Die Beschaffenheit des Bodens bedingt vielfach die Art und den Reichthum der Vegetation. Nachhülfe durch mensch- liche Kunst ist allerdings möglich, aber doch nur innerhalb gewisser Grenzen.
c) Von größter Bedeutung ist die Art und die Menge der im Boden enthaltenen Mineralien. Ob Eisen, Kohlen, Gold, Silber u. s. w. innerhalb des Staates erschlossen werden oder nicht, bestimmt wesentlich die Thätigkeit, den Reichthum, die Macht eines Volkes, wenigstens wenn es sich über die untersten Bildungsstufen erhoben hat. Daß aber der Wille und die Einsicht der Menschen hier nicht zur Erzeugung des Fehlenden, sondern nur zur Auffindung des Vorhandenen beitragen können, ist auch in staatlicher Beziehung beach- tenswerth.
d) Die Beschaffenheit des Bodens ist von Einfluß auf die Zahl und Art der menschlichen Ansiedelungen, und zwar sowohl hinsichtlich der Bevölkerungszahl, als in Beziehung auf die Vertheilung und Beschaffenheit der Wohnorte. Beides aber ist nicht ohne Wichtigkeit für die Wirthschaft und überhaupt für die Gesittigung und das staatliche Leben.
1) Die Lehre von dem Einflusse der Gebietsbeschaffenheit auf das Leben der Staaten ist keineswegs so gründlich und umfassend bearbeitet, als die Wichtigkeit und das Naheliegen des Gegenstandes mit sich bringen sollte. (Vergl. die unten in § 86, Anmerk 1 angeführten Schriften.)
5. Endlich iſt noch die geologiſche Beſchaffenheit des Staatsgebietes von mannchfachem Einfluſſe auf die wirth- ſchaftlichen, geſellſchaftlichen, damit aber auch auf die politiſchen Zuſtände der Menſchen.
a) Von ihr hängt ab die Reichlichkeit, Güte und Ver- theilung der Quellen, damit denn aber eine der Hauptbe- dingungen nicht bloß der Landwirthſchaft und der Gewerbe, ſondern überhaupt des Vorhandenſeins von Menſchen.
b) Die Beſchaffenheit des Bodens bedingt vielfach die Art und den Reichthum der Vegetation. Nachhülfe durch menſch- liche Kunſt iſt allerdings möglich, aber doch nur innerhalb gewiſſer Grenzen.
c) Von größter Bedeutung iſt die Art und die Menge der im Boden enthaltenen Mineralien. Ob Eiſen, Kohlen, Gold, Silber u. ſ. w. innerhalb des Staates erſchloſſen werden oder nicht, beſtimmt weſentlich die Thätigkeit, den Reichthum, die Macht eines Volkes, wenigſtens wenn es ſich über die unterſten Bildungsſtufen erhoben hat. Daß aber der Wille und die Einſicht der Menſchen hier nicht zur Erzeugung des Fehlenden, ſondern nur zur Auffindung des Vorhandenen beitragen können, iſt auch in ſtaatlicher Beziehung beach- tenswerth.
d) Die Beſchaffenheit des Bodens iſt von Einfluß auf die Zahl und Art der menſchlichen Anſiedelungen, und zwar ſowohl hinſichtlich der Bevölkerungszahl, als in Beziehung auf die Vertheilung und Beſchaffenheit der Wohnorte. Beides aber iſt nicht ohne Wichtigkeit für die Wirthſchaft und überhaupt für die Geſittigung und das ſtaatliche Leben.
1) Die Lehre von dem Einfluſſe der Gebietsbeſchaffenheit auf das Leben der Staaten iſt keineswegs ſo gründlich und umfaſſend bearbeitet, als die Wichtigkeit und das Naheliegen des Gegenſtandes mit ſich bringen ſollte. (Vergl. die unten in § 86, Anmerk 1 angeführten Schriften.)
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0142"n="128"/><p>5. Endlich iſt noch die <hirendition="#g">geologiſche Beſchaffenheit</hi><lb/>
des Staatsgebietes von mannchfachem Einfluſſe auf die wirth-<lb/>ſchaftlichen, geſellſchaftlichen, damit aber auch auf die politiſchen<lb/>
Zuſtände der Menſchen.</p><lb/><p><hirendition="#aq">a)</hi> Von ihr hängt ab die Reichlichkeit, Güte und Ver-<lb/>
theilung der <hirendition="#g">Quellen</hi>, damit denn aber eine der Hauptbe-<lb/>
dingungen nicht bloß der Landwirthſchaft und der Gewerbe,<lb/>ſondern überhaupt des Vorhandenſeins von Menſchen.</p><lb/><p><hirendition="#aq">b)</hi> Die Beſchaffenheit des Bodens bedingt vielfach die Art<lb/>
und den Reichthum der <hirendition="#g">Vegetation</hi>. Nachhülfe durch menſch-<lb/>
liche Kunſt iſt allerdings möglich, aber doch nur innerhalb<lb/>
gewiſſer Grenzen.</p><lb/><p><hirendition="#aq">c)</hi> Von größter Bedeutung iſt die Art und die Menge<lb/>
der im Boden enthaltenen <hirendition="#g">Mineralien</hi>. Ob Eiſen, Kohlen,<lb/>
Gold, Silber u. ſ. w. innerhalb des Staates erſchloſſen werden<lb/>
oder nicht, beſtimmt weſentlich die Thätigkeit, den Reichthum,<lb/>
die Macht eines Volkes, wenigſtens wenn es ſich über die<lb/>
unterſten Bildungsſtufen erhoben hat. Daß aber der Wille<lb/>
und die Einſicht der Menſchen hier nicht zur Erzeugung des<lb/>
Fehlenden, ſondern nur zur Auffindung des Vorhandenen<lb/>
beitragen können, iſt auch in ſtaatlicher Beziehung beach-<lb/>
tenswerth.</p><lb/><p><hirendition="#aq">d)</hi> Die Beſchaffenheit des Bodens iſt von Einfluß auf die<lb/>
Zahl und Art der menſchlichen <hirendition="#g">Anſiedelungen</hi>, und zwar<lb/>ſowohl hinſichtlich der Bevölkerungszahl, als in Beziehung auf<lb/>
die Vertheilung und Beſchaffenheit der Wohnorte. Beides aber<lb/>
iſt nicht ohne Wichtigkeit für die Wirthſchaft und überhaupt für<lb/>
die Geſittigung und das ſtaatliche Leben.</p><lb/><noteplace="end"n="1)">Die Lehre von dem Einfluſſe der Gebietsbeſchaffenheit auf das<lb/>
Leben der Staaten iſt keineswegs ſo gründlich und umfaſſend bearbeitet,<lb/>
als die Wichtigkeit und das Naheliegen des Gegenſtandes mit ſich bringen<lb/>ſollte. (Vergl. die unten in § 86, Anmerk 1 angeführten Schriften.)<lb/></note></div></div></div></body></text></TEI>
[128/0142]
5. Endlich iſt noch die geologiſche Beſchaffenheit
des Staatsgebietes von mannchfachem Einfluſſe auf die wirth-
ſchaftlichen, geſellſchaftlichen, damit aber auch auf die politiſchen
Zuſtände der Menſchen.
a) Von ihr hängt ab die Reichlichkeit, Güte und Ver-
theilung der Quellen, damit denn aber eine der Hauptbe-
dingungen nicht bloß der Landwirthſchaft und der Gewerbe,
ſondern überhaupt des Vorhandenſeins von Menſchen.
b) Die Beſchaffenheit des Bodens bedingt vielfach die Art
und den Reichthum der Vegetation. Nachhülfe durch menſch-
liche Kunſt iſt allerdings möglich, aber doch nur innerhalb
gewiſſer Grenzen.
c) Von größter Bedeutung iſt die Art und die Menge
der im Boden enthaltenen Mineralien. Ob Eiſen, Kohlen,
Gold, Silber u. ſ. w. innerhalb des Staates erſchloſſen werden
oder nicht, beſtimmt weſentlich die Thätigkeit, den Reichthum,
die Macht eines Volkes, wenigſtens wenn es ſich über die
unterſten Bildungsſtufen erhoben hat. Daß aber der Wille
und die Einſicht der Menſchen hier nicht zur Erzeugung des
Fehlenden, ſondern nur zur Auffindung des Vorhandenen
beitragen können, iſt auch in ſtaatlicher Beziehung beach-
tenswerth.
d) Die Beſchaffenheit des Bodens iſt von Einfluß auf die
Zahl und Art der menſchlichen Anſiedelungen, und zwar
ſowohl hinſichtlich der Bevölkerungszahl, als in Beziehung auf
die Vertheilung und Beſchaffenheit der Wohnorte. Beides aber
iſt nicht ohne Wichtigkeit für die Wirthſchaft und überhaupt für
die Geſittigung und das ſtaatliche Leben.
¹⁾ Die Lehre von dem Einfluſſe der Gebietsbeſchaffenheit auf das
Leben der Staaten iſt keineswegs ſo gründlich und umfaſſend bearbeitet,
als die Wichtigkeit und das Naheliegen des Gegenſtandes mit ſich bringen
ſollte. (Vergl. die unten in § 86, Anmerk 1 angeführten Schriften.)
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/142>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.