Lostrennung von England zur Aufgabe gestellt hatten, (wie Payne, J. Adams und Livingstone,) sind namentlich zu nennen die berühmten Verfasser des Föderalisten: A. Hamilton, Jay und Madison; außerdem aber auch, mehr oder weniger, die Ausleger der positiven Gesetze des Landes, also Marshal, Story, und vor allen der geistreiche Vertheidiger des Südens und der Sklaverei Calhoun.
1) Die Geschichte des philosophischen Staatsrechtes ist vielfach bearbeitet; nachstehende Schriften geben, namentlich in ihrer Verbindung, eine reich- haltige Uebersicht: Glafey, A. F., Geschichte des Rechts der Vernunft. Leipz., 1739. -- Stahl, H. F., Geschichte der Rechtsphilosophie. 3. Aufl. Heidelberg, 1853. -- Hinrichs, H. F. M., Geschichte der Rechts- und Staatsprincipien seit der Reformation. I--III. Leipz., 1848--1852. -- Fichte, J. H., die philosophische Lehre von Recht, Staat und Sitte in Deutschland, Frankreich und England von der Mitte des 18. Jahrhunderts. Leipz., 1850. -- Mohl, R., die Geschichte und Literatur der Staatswissen- schaften. Bd. I. Erlangen, 1855. S. 217 u. ff. -- Vorländer, F., Geschichte der philosophischen Moral, Rechts- und Staatslehre der Engländer und Franzosen. Marb., 1855. -- Blakey, R., History of the political literature from the earliest times. I. II. Lond., 1855. -- Fehr, J., Entwickelung und Einfluß der politischen Theorien. Insbr., 1855.
§ 25. 3. Bedeutung des philosophischen Staatsrechts für Leben und Wissenschaft.
Der im Leben stehende und wirkende Staat bedarf bei der Unvollkommenheit der menschlichen Bildung eines positiven Rech- tes, d. h. eines von einer anerkannten Auetorität ausgehenden, von Allen ohne Weiteres anerkannten und von der Gesammt- Gewalt gehandhabten Befehles. Die aus dem Wesen des Staates mittelst geregelten Denkens entwickelte Lehre, also das philo- sophische Staatsrecht, hat nun eine solche äußere Kraft nicht; sondern führt nur eine logische, aber keine thatsächliche Nothwendigkeit mit sich. Dennoch hat ein System solcher rein
Lostrennung von England zur Aufgabe geſtellt hatten, (wie Payne, J. Adams und Livingſtone,) ſind namentlich zu nennen die berühmten Verfaſſer des Föderaliſten: A. Hamilton, Jay und Madiſon; außerdem aber auch, mehr oder weniger, die Ausleger der poſitiven Geſetze des Landes, alſo Marſhal, Story, und vor allen der geiſtreiche Vertheidiger des Südens und der Sklaverei Calhoun.
1) Die Geſchichte des philoſophiſchen Staatsrechtes iſt vielfach bearbeitet; nachſtehende Schriften geben, namentlich in ihrer Verbindung, eine reich- haltige Ueberſicht: Glafey, A. F., Geſchichte des Rechts der Vernunft. Leipz., 1739. — Stahl, H. F., Geſchichte der Rechtsphiloſophie. 3. Aufl. Heidelberg, 1853. — Hinrichs, H. F. M., Geſchichte der Rechts- und Staatsprincipien ſeit der Reformation. I—III. Leipz., 1848—1852. — Fichte, J. H., die philoſophiſche Lehre von Recht, Staat und Sitte in Deutſchland, Frankreich und England von der Mitte des 18. Jahrhunderts. Leipz., 1850. — Mohl, R., die Geſchichte und Literatur der Staatswiſſen- ſchaften. Bd. I. Erlangen, 1855. S. 217 u. ff. — Vorländer, F., Geſchichte der philoſophiſchen Moral, Rechts- und Staatslehre der Engländer und Franzoſen. Marb., 1855. — Blakey, R., History of the political literature from the earliest times. I. II. Lond., 1855. — Fehr, J., Entwickelung und Einfluß der politiſchen Theorien. Insbr., 1855.
§ 25. 3. Bedeutung des philoſophiſchen Staatsrechts für Leben und Wiſſenſchaft.
Der im Leben ſtehende und wirkende Staat bedarf bei der Unvollkommenheit der menſchlichen Bildung eines poſitiven Rech- tes, d. h. eines von einer anerkannten Auetorität ausgehenden, von Allen ohne Weiteres anerkannten und von der Geſammt- Gewalt gehandhabten Befehles. Die aus dem Weſen des Staates mittelſt geregelten Denkens entwickelte Lehre, alſo das philo- ſophiſche Staatsrecht, hat nun eine ſolche äußere Kraft nicht; ſondern führt nur eine logiſche, aber keine thatſächliche Nothwendigkeit mit ſich. Dennoch hat ein Syſtem ſolcher rein
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Lostrennung von England zur Aufgabe geſtellt hatten, (wie
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die berühmten Verfaſſer des Föderaliſten: A. Hamilton,
Jay und Madiſon; außerdem aber auch, mehr oder weniger,
die Ausleger der poſitiven Geſetze des Landes, alſo Marſhal,
Story, und vor allen der geiſtreiche Vertheidiger des Südens
und der Sklaverei Calhoun.
¹⁾ Die Geſchichte des philoſophiſchen Staatsrechtes iſt vielfach bearbeitet;
nachſtehende Schriften geben, namentlich in ihrer Verbindung, eine reich-
haltige Ueberſicht: Glafey, A. F., Geſchichte des Rechts der Vernunft.
Leipz., 1739. — Stahl, H. F., Geſchichte der Rechtsphiloſophie. 3. Aufl.
Heidelberg, 1853. — Hinrichs, H. F. M., Geſchichte der Rechts- und
Staatsprincipien ſeit der Reformation. I—III. Leipz., 1848—1852. —
Fichte, J. H., die philoſophiſche Lehre von Recht, Staat und Sitte in
Deutſchland, Frankreich und England von der Mitte des 18. Jahrhunderts.
Leipz., 1850. — Mohl, R., die Geſchichte und Literatur der Staatswiſſen-
ſchaften. Bd. I. Erlangen, 1855. S. 217 u. ff. — Vorländer, F.,
Geſchichte der philoſophiſchen Moral, Rechts- und Staatslehre der Engländer
und Franzoſen. Marb., 1855. — Blakey, R., History of the political
literature from the earliest times. I. II. Lond., 1855. — Fehr, J.,
Entwickelung und Einfluß der politiſchen Theorien. Insbr., 1855.
§ 25.
3. Bedeutung des philoſophiſchen Staatsrechts für Leben und
Wiſſenſchaft.
Der im Leben ſtehende und wirkende Staat bedarf bei der
Unvollkommenheit der menſchlichen Bildung eines poſitiven Rech-
tes, d. h. eines von einer anerkannten Auetorität ausgehenden,
von Allen ohne Weiteres anerkannten und von der Geſammt-
Gewalt gehandhabten Befehles. Die aus dem Weſen des Staates
mittelſt geregelten Denkens entwickelte Lehre, alſo das philo-
ſophiſche Staatsrecht, hat nun eine ſolche äußere Kraft
nicht; ſondern führt nur eine logiſche, aber keine thatſächliche
Nothwendigkeit mit ſich. Dennoch hat ein Syſtem ſolcher rein
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/199>, abgerufen am 23.11.2024.
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