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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.

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Willkührherrschaft ist, weil sie in jedem Hause eine solche nöthig macht,
dadurch aber Jeden an sie gewöhnt, wird ohnedem allgemein zugegeben.
5) So gewiß eine Sicherstellung und Hochhaltung des Weibes in der
Familie ein Beweis und eine Quelle von Gesittigung ist; und so unbestreit-
bar Sklaverei und unwürdige Behandlung desselben gleichen Schrittes geht
mit Barbarei: ebenso verkehrt nach entgegengesetzter Richtung ist die soge-
nannte Emancipation der Frauen, d. h. deren Losreißung von ihrem natür-
lichen Boden, dem Wirken in der Familie, und ihr Eintreten in das öffent-
liche Leben und in die Wirksamkeit der Männer, in welcher jene verwildern,
während diese die Ruhe und die Sittlichung des Hauses verlieren. Die
Durchführung dieser krankhaften Folge wäre für Niemand verderblicher, als
für die Weiber selbst, und zugleich eine völlige Zerstörung der Familie und
was daraus folgt.
§ 4.
4. Der Stamm.

Aus der einzelnen Familie kann sich allmälig durch immer
fortschreitende Abzweigung der erwachsenen Kinder und die so-
mit in geometrischem Verhältnisse zunehmende Anzahl eigener
Familien ein Stamm entwickeln. Derselbe besteht also aus
lauter näher oder entfernter Verwandten, und läßt sich, geschicht-
lich oder wenigstens mythisch, auf einen gemeinsamen Stamm-
vater zurückführen 1).

Eine solche gemeinschaftliche Abstammung hat natürliche und
nothwendige Folgen, und bildet auf gewissen Stufen der Ge-
sittigung und unter geeigneten äußeren Verhältnissen eine eigen-
thümliche Stufe des organischen Zusammenlebens.

Die natürlichen Folgen sind eine gemeinschaftliche Grund-
beschaffenheit der körperlichen Erscheinung und der geistigen
Anlagen. Damit ist denn auch eine gemeinschaftliche Lebens-
weise und Lebensauffassung gegeben; woraus sich denn wieder
gleiche Bedürfnisse, sowie die Neigung und die Befähigung zu
gleichen Befriedigungsmitteln entwickeln. Diese Aehnlichkeit des
eigenen Seins und der äußern Zustände schließt das Band

Willkührherrſchaft iſt, weil ſie in jedem Hauſe eine ſolche nöthig macht,
dadurch aber Jeden an ſie gewöhnt, wird ohnedem allgemein zugegeben.
5) So gewiß eine Sicherſtellung und Hochhaltung des Weibes in der
Familie ein Beweis und eine Quelle von Geſittigung iſt; und ſo unbeſtreit-
bar Sklaverei und unwürdige Behandlung deſſelben gleichen Schrittes geht
mit Barbarei: ebenſo verkehrt nach entgegengeſetzter Richtung iſt die ſoge-
nannte Emancipation der Frauen, d. h. deren Losreißung von ihrem natür-
lichen Boden, dem Wirken in der Familie, und ihr Eintreten in das öffent-
liche Leben und in die Wirkſamkeit der Männer, in welcher jene verwildern,
während dieſe die Ruhe und die Sittlichung des Hauſes verlieren. Die
Durchführung dieſer krankhaften Folge wäre für Niemand verderblicher, als
für die Weiber ſelbſt, und zugleich eine völlige Zerſtörung der Familie und
was daraus folgt.
§ 4.
4. Der Stamm.

Aus der einzelnen Familie kann ſich allmälig durch immer
fortſchreitende Abzweigung der erwachſenen Kinder und die ſo-
mit in geometriſchem Verhältniſſe zunehmende Anzahl eigener
Familien ein Stamm entwickeln. Derſelbe beſteht alſo aus
lauter näher oder entfernter Verwandten, und läßt ſich, geſchicht-
lich oder wenigſtens mythiſch, auf einen gemeinſamen Stamm-
vater zurückführen 1).

Eine ſolche gemeinſchaftliche Abſtammung hat natürliche und
nothwendige Folgen, und bildet auf gewiſſen Stufen der Ge-
ſittigung und unter geeigneten äußeren Verhältniſſen eine eigen-
thümliche Stufe des organiſchen Zuſammenlebens.

Die natürlichen Folgen ſind eine gemeinſchaftliche Grund-
beſchaffenheit der körperlichen Erſcheinung und der geiſtigen
Anlagen. Damit iſt denn auch eine gemeinſchaftliche Lebens-
weiſe und Lebensauffaſſung gegeben; woraus ſich denn wieder
gleiche Bedürfniſſe, ſowie die Neigung und die Befähigung zu
gleichen Befriedigungsmitteln entwickeln. Dieſe Aehnlichkeit des
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[15/0029] ⁴⁾ Willkührherrſchaft iſt, weil ſie in jedem Hauſe eine ſolche nöthig macht, dadurch aber Jeden an ſie gewöhnt, wird ohnedem allgemein zugegeben. ⁵⁾ So gewiß eine Sicherſtellung und Hochhaltung des Weibes in der Familie ein Beweis und eine Quelle von Geſittigung iſt; und ſo unbeſtreit- bar Sklaverei und unwürdige Behandlung deſſelben gleichen Schrittes geht mit Barbarei: ebenſo verkehrt nach entgegengeſetzter Richtung iſt die ſoge- nannte Emancipation der Frauen, d. h. deren Losreißung von ihrem natür- lichen Boden, dem Wirken in der Familie, und ihr Eintreten in das öffent- liche Leben und in die Wirkſamkeit der Männer, in welcher jene verwildern, während dieſe die Ruhe und die Sittlichung des Hauſes verlieren. Die Durchführung dieſer krankhaften Folge wäre für Niemand verderblicher, als für die Weiber ſelbſt, und zugleich eine völlige Zerſtörung der Familie und was daraus folgt. § 4. 4. Der Stamm. Aus der einzelnen Familie kann ſich allmälig durch immer fortſchreitende Abzweigung der erwachſenen Kinder und die ſo- mit in geometriſchem Verhältniſſe zunehmende Anzahl eigener Familien ein Stamm entwickeln. Derſelbe beſteht alſo aus lauter näher oder entfernter Verwandten, und läßt ſich, geſchicht- lich oder wenigſtens mythiſch, auf einen gemeinſamen Stamm- vater zurückführen 1). Eine ſolche gemeinſchaftliche Abſtammung hat natürliche und nothwendige Folgen, und bildet auf gewiſſen Stufen der Ge- ſittigung und unter geeigneten äußeren Verhältniſſen eine eigen- thümliche Stufe des organiſchen Zuſammenlebens. Die natürlichen Folgen ſind eine gemeinſchaftliche Grund- beſchaffenheit der körperlichen Erſcheinung und der geiſtigen Anlagen. Damit iſt denn auch eine gemeinſchaftliche Lebens- weiſe und Lebensauffaſſung gegeben; woraus ſich denn wieder gleiche Bedürfniſſe, ſowie die Neigung und die Befähigung zu gleichen Befriedigungsmitteln entwickeln. Dieſe Aehnlichkeit des eigenen Seins und der äußern Zuſtände ſchließt das Band

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Zitationshilfe: Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/29>, abgerufen am 21.11.2024.