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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.

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eigenthum, jedoch nur an Selbsterworbenem und ohne
Vererbung.
b. Der Fourierismus dagegen will Grundeigenthum
und Kapital ebenfalls einziehen, allein den bisherigen
Besitzern Actienscheine ausstellen und außerdem Vor-
kehrung zu gemeinschaftlicher großartiger Bewirthschaf-
tung des auf solche Weise zusammengebrachten Gesammt-
vermögens treffen. Der Einzelne hat somit doppeltes
Einkommen: theils als Inhaber eines Actienscheines,
theils als Arbeiter. Die Verschiedenheit des Genusses
aber ist theils eine Folge des größeren oder klei-
neren Actienbesitzes und somit zufällig und persönlich
unverdient, theils durch Arbeit erworben und also
rationell 5).
c. Der Communismus geht von der unbedingten Gleich-
heit aller Menschen aus und folgert hieraus eine eben so
unbedingte Gleichberechtigung an alle Güter. Daher
gestattet er denn kein persönliches Eigenthum, welches ihm
Diebstahl an den Uebrigen ist; keinen Handel, den er für
Betrug erklärt; kein Geld, als das sicherste Sklaverei-
mittel; keine Familie und keine Ehe, als die Urquellen
selbstsüchtiger Absonderung. -- Die Ausführung aber wird
auf doppelte Weise gedacht. Die Einen sind einfach für
gleiche Vertheilung des gesammten Volksvermögens mit
freiem Verfügungsrechte des Einzelnen über seinen Antheil;
folgerichtigerweise für immer neue Vertheilung, sobald
durch das ungleiche Gebaren der Einzelnen wieder ver-
schiedene Größe des Besitzes eingetreten ist. Andere da-
gegen sind für einen allgemeinen Zwang zur Arbeit und
für gleiche Vertheilung des auf diese Weise für die Gesammt-
heit Erworbenen.

Eine Beurtheilung dieser verschiedenen Vermögensysteme

eigenthum, jedoch nur an Selbſterworbenem und ohne
Vererbung.
β. Der Fourierismus dagegen will Grundeigenthum
und Kapital ebenfalls einziehen, allein den bisherigen
Beſitzern Actienſcheine ausſtellen und außerdem Vor-
kehrung zu gemeinſchaftlicher großartiger Bewirthſchaf-
tung des auf ſolche Weiſe zuſammengebrachten Geſammt-
vermögens treffen. Der Einzelne hat ſomit doppeltes
Einkommen: theils als Inhaber eines Actienſcheines,
theils als Arbeiter. Die Verſchiedenheit des Genuſſes
aber iſt theils eine Folge des größeren oder klei-
neren Actienbeſitzes und ſomit zufällig und perſönlich
unverdient, theils durch Arbeit erworben und alſo
rationell 5).
c. Der Communismus geht von der unbedingten Gleich-
heit aller Menſchen aus und folgert hieraus eine eben ſo
unbedingte Gleichberechtigung an alle Güter. Daher
geſtattet er denn kein perſönliches Eigenthum, welches ihm
Diebſtahl an den Uebrigen iſt; keinen Handel, den er für
Betrug erklärt; kein Geld, als das ſicherſte Sklaverei-
mittel; keine Familie und keine Ehe, als die Urquellen
ſelbſtſüchtiger Abſonderung. — Die Ausführung aber wird
auf doppelte Weiſe gedacht. Die Einen ſind einfach für
gleiche Vertheilung des geſammten Volksvermögens mit
freiem Verfügungsrechte des Einzelnen über ſeinen Antheil;
folgerichtigerweiſe für immer neue Vertheilung, ſobald
durch das ungleiche Gebaren der Einzelnen wieder ver-
ſchiedene Größe des Beſitzes eingetreten iſt. Andere da-
gegen ſind für einen allgemeinen Zwang zur Arbeit und
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heit Erworbenen.

Eine Beurtheilung dieſer verſchiedenen Vermögenſyſteme

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[586/0600] eigenthum, jedoch nur an Selbſterworbenem und ohne Vererbung. β. Der Fourierismus dagegen will Grundeigenthum und Kapital ebenfalls einziehen, allein den bisherigen Beſitzern Actienſcheine ausſtellen und außerdem Vor- kehrung zu gemeinſchaftlicher großartiger Bewirthſchaf- tung des auf ſolche Weiſe zuſammengebrachten Geſammt- vermögens treffen. Der Einzelne hat ſomit doppeltes Einkommen: theils als Inhaber eines Actienſcheines, theils als Arbeiter. Die Verſchiedenheit des Genuſſes aber iſt theils eine Folge des größeren oder klei- neren Actienbeſitzes und ſomit zufällig und perſönlich unverdient, theils durch Arbeit erworben und alſo rationell 5). c. Der Communismus geht von der unbedingten Gleich- heit aller Menſchen aus und folgert hieraus eine eben ſo unbedingte Gleichberechtigung an alle Güter. Daher geſtattet er denn kein perſönliches Eigenthum, welches ihm Diebſtahl an den Uebrigen iſt; keinen Handel, den er für Betrug erklärt; kein Geld, als das ſicherſte Sklaverei- mittel; keine Familie und keine Ehe, als die Urquellen ſelbſtſüchtiger Abſonderung. — Die Ausführung aber wird auf doppelte Weiſe gedacht. Die Einen ſind einfach für gleiche Vertheilung des geſammten Volksvermögens mit freiem Verfügungsrechte des Einzelnen über ſeinen Antheil; folgerichtigerweiſe für immer neue Vertheilung, ſobald durch das ungleiche Gebaren der Einzelnen wieder ver- ſchiedene Größe des Beſitzes eingetreten iſt. Andere da- gegen ſind für einen allgemeinen Zwang zur Arbeit und für gleiche Vertheilung des auf dieſe Weiſe für die Geſammt- heit Erworbenen. Eine Beurtheilung dieſer verſchiedenen Vermögenſyſteme

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Zitationshilfe: Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 586. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/600>, abgerufen am 24.11.2024.