Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.sichere Mittel zur Kenntniß des Umfanges der vom Staate zu besorgenden Aufgaben, der dazu vorhandenen Mittel, nämlich der Kräfte des Landes an Menschen und Gütern, endlich der thatsächlichen Folgen mancher Gesetze und Zu- stände. e. Vor der Einrichtung einer geheimen Polizei ist da- gegen zu warnen, weil diese weit mehr Schaden als Nutzen bringt. Die auf solche Weise erlangten Nachrichten sind sehr häufig unrichtig, wohl absichtlich verfälscht; Be- schuldigten wird keine Gelegenheit zur Vertheidigung und Aufklärung gegeben; die hier unvermeidliche Verwendung des Abschaumes der Bevölkerung zu vertrauten Dienst- leistungen wirkt entsittlichend und setzt den Verwendenden selbst in ein falsches Licht; die Kosten sind bedeutend; hauptsächlich aber wird durch das bloße Dasein einer solchen Späheanstalt das ganze Leben des Volkes ver- giftet durch Erweckung eines allgemeinen Mißtrauens und durch das Gefühl unverdienter Verdächtigung. Nur in zwei Fällen mag eine Ausnahme stattfinden. Einmal, ist in sehr großen Städten eine geheime Ueberwachung des zahlreichen und gefährlichen Raub- und Diebsgesindels kaum zu vermeiden. Zweitens aber kann weitverbreitetes Verschwörungswesen eine Verfolgung der geheimen Plane durch anscheinende Genossen erfordern. Letzterer Fall setzt allerdings einen sehr kranken Zustand des Staates voraus, und die Hauptsache wird eine gründliche Verbesserung des- selben durch alle taugliche Mittel sein; allein bis zum Gelingen einer dauernden Heilung hat das Bestehende ein Recht auf Schutz 3). 2. Die Gesetzgebung. -- Eine befehlende Norm mag 40*
ſichere Mittel zur Kenntniß des Umfanges der vom Staate zu beſorgenden Aufgaben, der dazu vorhandenen Mittel, nämlich der Kräfte des Landes an Menſchen und Gütern, endlich der thatſächlichen Folgen mancher Geſetze und Zu- ſtände. e. Vor der Einrichtung einer geheimen Polizei iſt da- gegen zu warnen, weil dieſe weit mehr Schaden als Nutzen bringt. Die auf ſolche Weiſe erlangten Nachrichten ſind ſehr häufig unrichtig, wohl abſichtlich verfälſcht; Be- ſchuldigten wird keine Gelegenheit zur Vertheidigung und Aufklärung gegeben; die hier unvermeidliche Verwendung des Abſchaumes der Bevölkerung zu vertrauten Dienſt- leiſtungen wirkt entſittlichend und ſetzt den Verwendenden ſelbſt in ein falſches Licht; die Koſten ſind bedeutend; hauptſächlich aber wird durch das bloße Daſein einer ſolchen Späheanſtalt das ganze Leben des Volkes ver- giftet durch Erweckung eines allgemeinen Mißtrauens und durch das Gefühl unverdienter Verdächtigung. Nur in zwei Fällen mag eine Ausnahme ſtattfinden. Einmal, iſt in ſehr großen Städten eine geheime Ueberwachung des zahlreichen und gefährlichen Raub- und Diebsgeſindels kaum zu vermeiden. Zweitens aber kann weitverbreitetes Verſchwörungsweſen eine Verfolgung der geheimen Plane durch anſcheinende Genoſſen erfordern. Letzterer Fall ſetzt allerdings einen ſehr kranken Zuſtand des Staates voraus, und die Hauptſache wird eine gründliche Verbeſſerung des- ſelben durch alle taugliche Mittel ſein; allein bis zum Gelingen einer dauernden Heilung hat das Beſtehende ein Recht auf Schutz 3). 2. Die Geſetzgebung. — Eine befehlende Norm mag 40*
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ſichere Mittel zur Kenntniß des Umfanges der vom Staate
zu beſorgenden Aufgaben, der dazu vorhandenen Mittel,
nämlich der Kräfte des Landes an Menſchen und Gütern,
endlich der thatſächlichen Folgen mancher Geſetze und Zu-
ſtände.
e. Vor der Einrichtung einer geheimen Polizei iſt da-
gegen zu warnen, weil dieſe weit mehr Schaden als
Nutzen bringt. Die auf ſolche Weiſe erlangten Nachrichten
ſind ſehr häufig unrichtig, wohl abſichtlich verfälſcht; Be-
ſchuldigten wird keine Gelegenheit zur Vertheidigung und
Aufklärung gegeben; die hier unvermeidliche Verwendung
des Abſchaumes der Bevölkerung zu vertrauten Dienſt-
leiſtungen wirkt entſittlichend und ſetzt den Verwendenden
ſelbſt in ein falſches Licht; die Koſten ſind bedeutend;
hauptſächlich aber wird durch das bloße Daſein einer
ſolchen Späheanſtalt das ganze Leben des Volkes ver-
giftet durch Erweckung eines allgemeinen Mißtrauens und
durch das Gefühl unverdienter Verdächtigung. Nur in
zwei Fällen mag eine Ausnahme ſtattfinden. Einmal, iſt
in ſehr großen Städten eine geheime Ueberwachung des
zahlreichen und gefährlichen Raub- und Diebsgeſindels
kaum zu vermeiden. Zweitens aber kann weitverbreitetes
Verſchwörungsweſen eine Verfolgung der geheimen Plane
durch anſcheinende Genoſſen erfordern. Letzterer Fall ſetzt
allerdings einen ſehr kranken Zuſtand des Staates voraus,
und die Hauptſache wird eine gründliche Verbeſſerung des-
ſelben durch alle taugliche Mittel ſein; allein bis zum
Gelingen einer dauernden Heilung hat das Beſtehende ein
Recht auf Schutz 3).
2. Die Geſetzgebung. — Eine befehlende Norm mag
(die Abweſenheit bewußt ſchlechter Abſichten angenommen) aus
vier Gründen fehlerhaft ausfallen. Wegen Leidenſchaft des
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