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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.

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Bei freiwilligen aber um Bezahlung dienenden Bewerbern wird
es, wenn nur die Gehalte entsprechend sind, nicht leicht an
Auswahl fehlen; der Staat kann jede ihm nothwendig scheinende
Bedingung der Befähigung aufstellen und ihre Einhaltung
strenge fordern, namentlich vollständige theoretische oder prak-
tische Vorbereitung; der innere Dienst mag lediglich nach Rück-
sichten der Zweckmäßigkeit und nicht nach den Wünschen der
Dienstleistenden eingerichtet werden; es bildet sich eine große
Gewandtheit im formellen Geschäftsbetriebe, sowie vollständige
Geschäftskenntniß und reiche Erfahrung bei lebenslänglicher
Uebung aus; endlich entsteht aus den Beamten, welche die
Besorgung der öffentlichen Geschäfte zu ihrer Lebensbestimmung
gemacht haben, eine eigene Klasse der Gesellschaft, die sich fest
an die Regierung anschließt und von dieser mit Leichtigkeit
nach den verschiedenen Bedürfnissen verwendet wird. Dagegen
ist freilich anderer Seits diese Einrichtung theuer; die Arbeit
nicht selten die von Miethlingen; die Gesammtheit der Beamten
den Bedürfnissen und Ansichten des Volkes mehr oder weniger
entrückt.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß von diesen vier verschie-
denen Arten der Aemterbesetzung nur die Anwerbung bezahlter
Freiwilliger vollständig durch alle Theile des Staatsdienstes
durchgeführt werden kann, da sich bei der großen Verschieden-
heit der menschlichen Neigungen, Kräfte und äußeren Verhält-
nisse erfahrungsgemäß für alle Arten von Geschäften Bewerber
finden. Dagegen kann von einem Reihendienste nur zur Be-
sorgung von ganz einfachen und durch jeden gesunden Menschen
sogleich zu besorgenden Geschäften die Rede sein; bei einem
Systeme des Zwanges nur von solchen Diensten, deren Be-
sorgung im Nothfalle mit Gewalt erzwungen werden mag, und
deren Einübung nicht allzu lange Zeit in Anspruch nimmt;
bereits erörtert aber ist, welcherlei Geschäfte allein für unent-

Bei freiwilligen aber um Bezahlung dienenden Bewerbern wird
es, wenn nur die Gehalte entſprechend ſind, nicht leicht an
Auswahl fehlen; der Staat kann jede ihm nothwendig ſcheinende
Bedingung der Befähigung aufſtellen und ihre Einhaltung
ſtrenge fordern, namentlich vollſtändige theoretiſche oder prak-
tiſche Vorbereitung; der innere Dienſt mag lediglich nach Rück-
ſichten der Zweckmäßigkeit und nicht nach den Wünſchen der
Dienſtleiſtenden eingerichtet werden; es bildet ſich eine große
Gewandtheit im formellen Geſchäftsbetriebe, ſowie vollſtändige
Geſchäftskenntniß und reiche Erfahrung bei lebenslänglicher
Uebung aus; endlich entſteht aus den Beamten, welche die
Beſorgung der öffentlichen Geſchäfte zu ihrer Lebensbeſtimmung
gemacht haben, eine eigene Klaſſe der Geſellſchaft, die ſich feſt
an die Regierung anſchließt und von dieſer mit Leichtigkeit
nach den verſchiedenen Bedürfniſſen verwendet wird. Dagegen
iſt freilich anderer Seits dieſe Einrichtung theuer; die Arbeit
nicht ſelten die von Miethlingen; die Geſammtheit der Beamten
den Bedürfniſſen und Anſichten des Volkes mehr oder weniger
entrückt.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß von dieſen vier verſchie-
denen Arten der Aemterbeſetzung nur die Anwerbung bezahlter
Freiwilliger vollſtändig durch alle Theile des Staatsdienſtes
durchgeführt werden kann, da ſich bei der großen Verſchieden-
heit der menſchlichen Neigungen, Kräfte und äußeren Verhält-
niſſe erfahrungsgemäß für alle Arten von Geſchäften Bewerber
finden. Dagegen kann von einem Reihendienſte nur zur Be-
ſorgung von ganz einfachen und durch jeden geſunden Menſchen
ſogleich zu beſorgenden Geſchäften die Rede ſein; bei einem
Syſteme des Zwanges nur von ſolchen Dienſten, deren Be-
ſorgung im Nothfalle mit Gewalt erzwungen werden mag, und
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[652/0666] Bei freiwilligen aber um Bezahlung dienenden Bewerbern wird es, wenn nur die Gehalte entſprechend ſind, nicht leicht an Auswahl fehlen; der Staat kann jede ihm nothwendig ſcheinende Bedingung der Befähigung aufſtellen und ihre Einhaltung ſtrenge fordern, namentlich vollſtändige theoretiſche oder prak- tiſche Vorbereitung; der innere Dienſt mag lediglich nach Rück- ſichten der Zweckmäßigkeit und nicht nach den Wünſchen der Dienſtleiſtenden eingerichtet werden; es bildet ſich eine große Gewandtheit im formellen Geſchäftsbetriebe, ſowie vollſtändige Geſchäftskenntniß und reiche Erfahrung bei lebenslänglicher Uebung aus; endlich entſteht aus den Beamten, welche die Beſorgung der öffentlichen Geſchäfte zu ihrer Lebensbeſtimmung gemacht haben, eine eigene Klaſſe der Geſellſchaft, die ſich feſt an die Regierung anſchließt und von dieſer mit Leichtigkeit nach den verſchiedenen Bedürfniſſen verwendet wird. Dagegen iſt freilich anderer Seits dieſe Einrichtung theuer; die Arbeit nicht ſelten die von Miethlingen; die Geſammtheit der Beamten den Bedürfniſſen und Anſichten des Volkes mehr oder weniger entrückt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß von dieſen vier verſchie- denen Arten der Aemterbeſetzung nur die Anwerbung bezahlter Freiwilliger vollſtändig durch alle Theile des Staatsdienſtes durchgeführt werden kann, da ſich bei der großen Verſchieden- heit der menſchlichen Neigungen, Kräfte und äußeren Verhält- niſſe erfahrungsgemäß für alle Arten von Geſchäften Bewerber finden. Dagegen kann von einem Reihendienſte nur zur Be- ſorgung von ganz einfachen und durch jeden geſunden Menſchen ſogleich zu beſorgenden Geſchäften die Rede ſein; bei einem Syſteme des Zwanges nur von ſolchen Dienſten, deren Be- ſorgung im Nothfalle mit Gewalt erzwungen werden mag, und deren Einübung nicht allzu lange Zeit in Anſpruch nimmt; bereits erörtert aber iſt, welcherlei Geſchäfte allein für unent-

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Zitationshilfe: Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 652. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/666>, abgerufen am 24.11.2024.