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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854.

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KOENIG PYRRHOS.
nach der Austreibung der Senonen das Gebiet von Ariminum
besetzt zu haben scheinen. Der Zweck dieser Gründungen
war theils die Sicherung des adriatischen Littorals, haupt-
sächlich wohl gegen Makedonien und Epeiros, womit es auch
zusammenhängt, dass mit Apollonia, einer der griechischen Han-
delsstädte im epeirotischen Gebiet Vertrag und Bündniss gemacht
ward; theils die Sicherung Unteritaliens, wo hauptsächlich
das Binnenland besetzt ward, während man die minder ge-
fährdete Südküste gleich der campanischen durch Begünstigung
der griechischen Städte, namentlich von Rhegion, Lokri, Thurii,
Herakleia für Rom zu sichern sich begnügte. Zu demselben
Zweck wurden ferner noch seit 487 vier neue Beamte ernannt,
die Flottenquästoren (quaestores classici), deren Aufgabe theils
die Sicherung der Küste und die Bildung einer Kriegsmarine
war, theils die Erhebung der Einkünfte von den neu gewon-
nenen Domänen und die Oberaufsicht über den von den
neuen Bundesgenossen zu leistenden Zuzug. Von diesen vier
Quästoren hatte der erste seinen Sitz in dem vornehmsten
Hafen Roms, in Ostia; der zweite residirte in Cales und beauf-
sichtigte die Häfen von Misenum und Brundisium; der dritte
die wichtige Seestation Ariminum; der Sitz des vierten ist
nicht bekannt. -- Diesen militärischen Massregeln zur Siche-
rung der Herrschaft über Italien ging zur Seite die sorgfäl-
tigste Ueberwachung und Fortbildung der politischen Institu-
tionen. Die römische Vollbürgerschaft ward erweitert durch
die Aufnahme der den Römern nah verwandten und damals
wohl schon im Wesentlichen latinisirten Sabiner, nachdem
deren Treue in dem letzten Krieg sich erprobt hatte (486).
In ähnlicher Weise scheinen um dieselbe Zeit eine Anzahl
Gemeinden im südlichen Latium aus dem Unterthanen- in
das Bürgerverhältniss eingetreten zu sein, so dass seitdem
ausser dem altrömischen das ehemalige sabinische Gebiet
und ein grosser Theil der Gemeinden Latiums so wie eine
Anzahl italischer Küstenstädte eine Bürgerbevölkerung hatten.
Ihnen zunächst standen die latinischen Gemeinden, unter
denen noch einige wenige altlatinische sich befanden, wäh-
rend bei weitem die grössere Zahl bestand aus den von Rom
aus gegründeten und durch ganz Italien zerstreuten Festungen.
Dass diese durch Sprach-, Rechts- und Sittengemeinschaft an
Rom geknüpften Gemeinden, die kleinen Tyrannen der um-
liegenden Landschaft, an Rom hielten wie die Vorposten an
der Hauptarmee, ist begreiflich. Durch die Latinerstädte ward

KOENIG PYRRHOS.
nach der Austreibung der Senonen das Gebiet von Ariminum
besetzt zu haben scheinen. Der Zweck dieser Gründungen
war theils die Sicherung des adriatischen Littorals, haupt-
sächlich wohl gegen Makedonien und Epeiros, womit es auch
zusammenhängt, daſs mit Apollonia, einer der griechischen Han-
delsstädte im epeirotischen Gebiet Vertrag und Bündniſs gemacht
ward; theils die Sicherung Unteritaliens, wo hauptsächlich
das Binnenland besetzt ward, während man die minder ge-
fährdete Südküste gleich der campanischen durch Begünstigung
der griechischen Städte, namentlich von Rhegion, Lokri, Thurii,
Herakleia für Rom zu sichern sich begnügte. Zu demselben
Zweck wurden ferner noch seit 487 vier neue Beamte ernannt,
die Flottenquästoren (quaestores classici), deren Aufgabe theils
die Sicherung der Küste und die Bildung einer Kriegsmarine
war, theils die Erhebung der Einkünfte von den neu gewon-
nenen Domänen und die Oberaufsicht über den von den
neuen Bundesgenossen zu leistenden Zuzug. Von diesen vier
Quästoren hatte der erste seinen Sitz in dem vornehmsten
Hafen Roms, in Ostia; der zweite residirte in Cales und beauf-
sichtigte die Häfen von Misenum und Brundisium; der dritte
die wichtige Seestation Ariminum; der Sitz des vierten ist
nicht bekannt. — Diesen militärischen Maſsregeln zur Siche-
rung der Herrschaft über Italien ging zur Seite die sorgfäl-
tigste Ueberwachung und Fortbildung der politischen Institu-
tionen. Die römische Vollbürgerschaft ward erweitert durch
die Aufnahme der den Römern nah verwandten und damals
wohl schon im Wesentlichen latinisirten Sabiner, nachdem
deren Treue in dem letzten Krieg sich erprobt hatte (486).
In ähnlicher Weise scheinen um dieselbe Zeit eine Anzahl
Gemeinden im südlichen Latium aus dem Unterthanen- in
das Bürgerverhältniſs eingetreten zu sein, so daſs seitdem
auſser dem altrömischen das ehemalige sabinische Gebiet
und ein groſser Theil der Gemeinden Latiums so wie eine
Anzahl italischer Küstenstädte eine Bürgerbevölkerung hatten.
Ihnen zunächst standen die latinischen Gemeinden, unter
denen noch einige wenige altlatinische sich befanden, wäh-
rend bei weitem die gröſsere Zahl bestand aus den von Rom
aus gegründeten und durch ganz Italien zerstreuten Festungen.
Daſs diese durch Sprach-, Rechts- und Sittengemeinschaft an
Rom geknüpften Gemeinden, die kleinen Tyrannen der um-
liegenden Landschaft, an Rom hielten wie die Vorposten an
der Hauptarmee, ist begreiflich. Durch die Latinerstädte ward

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[281/0295] KOENIG PYRRHOS. nach der Austreibung der Senonen das Gebiet von Ariminum besetzt zu haben scheinen. Der Zweck dieser Gründungen war theils die Sicherung des adriatischen Littorals, haupt- sächlich wohl gegen Makedonien und Epeiros, womit es auch zusammenhängt, daſs mit Apollonia, einer der griechischen Han- delsstädte im epeirotischen Gebiet Vertrag und Bündniſs gemacht ward; theils die Sicherung Unteritaliens, wo hauptsächlich das Binnenland besetzt ward, während man die minder ge- fährdete Südküste gleich der campanischen durch Begünstigung der griechischen Städte, namentlich von Rhegion, Lokri, Thurii, Herakleia für Rom zu sichern sich begnügte. Zu demselben Zweck wurden ferner noch seit 487 vier neue Beamte ernannt, die Flottenquästoren (quaestores classici), deren Aufgabe theils die Sicherung der Küste und die Bildung einer Kriegsmarine war, theils die Erhebung der Einkünfte von den neu gewon- nenen Domänen und die Oberaufsicht über den von den neuen Bundesgenossen zu leistenden Zuzug. Von diesen vier Quästoren hatte der erste seinen Sitz in dem vornehmsten Hafen Roms, in Ostia; der zweite residirte in Cales und beauf- sichtigte die Häfen von Misenum und Brundisium; der dritte die wichtige Seestation Ariminum; der Sitz des vierten ist nicht bekannt. — Diesen militärischen Maſsregeln zur Siche- rung der Herrschaft über Italien ging zur Seite die sorgfäl- tigste Ueberwachung und Fortbildung der politischen Institu- tionen. Die römische Vollbürgerschaft ward erweitert durch die Aufnahme der den Römern nah verwandten und damals wohl schon im Wesentlichen latinisirten Sabiner, nachdem deren Treue in dem letzten Krieg sich erprobt hatte (486). In ähnlicher Weise scheinen um dieselbe Zeit eine Anzahl Gemeinden im südlichen Latium aus dem Unterthanen- in das Bürgerverhältniſs eingetreten zu sein, so daſs seitdem auſser dem altrömischen das ehemalige sabinische Gebiet und ein groſser Theil der Gemeinden Latiums so wie eine Anzahl italischer Küstenstädte eine Bürgerbevölkerung hatten. Ihnen zunächst standen die latinischen Gemeinden, unter denen noch einige wenige altlatinische sich befanden, wäh- rend bei weitem die gröſsere Zahl bestand aus den von Rom aus gegründeten und durch ganz Italien zerstreuten Festungen. Daſs diese durch Sprach-, Rechts- und Sittengemeinschaft an Rom geknüpften Gemeinden, die kleinen Tyrannen der um- liegenden Landschaft, an Rom hielten wie die Vorposten an der Hauptarmee, ist begreiflich. Durch die Latinerstädte ward

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Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854, S. 281. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische01_1854/295>, abgerufen am 22.11.2024.