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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854.

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DER WESTEN NACH DEM HANNIBALISCHEN FRIEDEN.
Halbinsel lag und an der Landseite von dem spanischen
Stadttheil durch eine Mauer getrennt war, liess diese jede
Nacht durch den dritten Theil ihrer Bürgerwehr besetzen und
an dem einzigen Thor einen höheren Beamten beständig die
Wache versehen; kein Spanier durfte die Stadt betreten und
die Griechen brachten den Eingebornen die Waaren nur zu
in starken und wohl escortirten Abtheilungen. Die Internirung
westlich von Cartagena galt den Römern als schwere Strafe.
-- So war das Land beschaffen, dessen Behauptung und Re-
gierung den Römern seit dem zweiten punischen Kriege oblag.
In Folge desselben erwarben dieselben in Spanien zwei ver-
schiedene Gebiete, die eigentlich karthagische Provinz, die
zunächst die heutigen Landschaften Andalusien, Granada,
Murcia und Valencia umfasst, und die Ebrolandschaft, das
Standquartier der römischen Heere während des letzten Krie-
ges; aus welchen Gebieten die beiden römischen Provinzen
des jen- und diesseitigen Spaniens hervorgingen, deren Grenz-
linie -- im Wesentlichen der Ebro -- im Jahre 557 regulirt
ward. Hinsichtlich der Abgaben behielt man das karthagische
System bei, nach dem die einzelnen Städte und Häuptlinge
nicht, wie in dem friedlicheren Sicilien, den Zehnten, sondern
feste Abgaben an Geld und sonstigen Leistungen entrichteten.
Eigenthümlich, aber bei dem ewigen Kriegsstand in der Pro-
vinz wohl erklärlich, war es, dass man ihnen nicht bloss
Steuern auflegte, sondern auch die Stellung von Zuzug. Der
hauptsächliche Gewinn, den die Römer aus dem Lande zogen,
bestand in dem Ertrag der wichtigen Eisen- und der noch
wichtigeren Silbergruben, deren Bewirthschaftung namentlich
Marcus Cato regulirte (559) und deren Ruhm früh bis in den
fernen Orient drang. * Das Binnenland, ungefähr den beiden
Castilien entsprechend, das die Römer unter dem Namen
Keltiberien zusammenfassten, suchte man allmählich unter
römische Botmässigkeit zu bringen, während man sich be-
gnügte die Bewohner der westlichen Landschaften, namentlich
die Lusitanier im heutigen Portugal und dem spanischen
Estremadura, von Einfällen in das römische Gebiet abzuhalten
und mit den Stämmen an der Nordküste, den Gallaekern,
Asturern und Cantabrern noch gar nicht sich berührte. Die

* 1 Makkab. 8, 3; ,Und Judas hörte was die Römer gethan hatten im
Lande Hispanien um Herren zu werden der Silber- und der Goldgruben
daselbst'.
Röm. Gesch. I. 32

DER WESTEN NACH DEM HANNIBALISCHEN FRIEDEN.
Halbinsel lag und an der Landseite von dem spanischen
Stadttheil durch eine Mauer getrennt war, lieſs diese jede
Nacht durch den dritten Theil ihrer Bürgerwehr besetzen und
an dem einzigen Thor einen höheren Beamten beständig die
Wache versehen; kein Spanier durfte die Stadt betreten und
die Griechen brachten den Eingebornen die Waaren nur zu
in starken und wohl escortirten Abtheilungen. Die Internirung
westlich von Cartagena galt den Römern als schwere Strafe.
— So war das Land beschaffen, dessen Behauptung und Re-
gierung den Römern seit dem zweiten punischen Kriege oblag.
In Folge desselben erwarben dieselben in Spanien zwei ver-
schiedene Gebiete, die eigentlich karthagische Provinz, die
zunächst die heutigen Landschaften Andalusien, Granada,
Murcia und Valencia umfaſst, und die Ebrolandschaft, das
Standquartier der römischen Heere während des letzten Krie-
ges; aus welchen Gebieten die beiden römischen Provinzen
des jen- und diesseitigen Spaniens hervorgingen, deren Grenz-
linie — im Wesentlichen der Ebro — im Jahre 557 regulirt
ward. Hinsichtlich der Abgaben behielt man das karthagische
System bei, nach dem die einzelnen Städte und Häuptlinge
nicht, wie in dem friedlicheren Sicilien, den Zehnten, sondern
feste Abgaben an Geld und sonstigen Leistungen entrichteten.
Eigenthümlich, aber bei dem ewigen Kriegsstand in der Pro-
vinz wohl erklärlich, war es, daſs man ihnen nicht bloſs
Steuern auflegte, sondern auch die Stellung von Zuzug. Der
hauptsächliche Gewinn, den die Römer aus dem Lande zogen,
bestand in dem Ertrag der wichtigen Eisen- und der noch
wichtigeren Silbergruben, deren Bewirthschaftung namentlich
Marcus Cato regulirte (559) und deren Ruhm früh bis in den
fernen Orient drang. * Das Binnenland, ungefähr den beiden
Castilien entsprechend, das die Römer unter dem Namen
Keltiberien zusammenfaſsten, suchte man allmählich unter
römische Botmäſsigkeit zu bringen, während man sich be-
gnügte die Bewohner der westlichen Landschaften, namentlich
die Lusitanier im heutigen Portugal und dem spanischen
Estremadura, von Einfällen in das römische Gebiet abzuhalten
und mit den Stämmen an der Nordküste, den Gallaekern,
Asturern und Cantabrern noch gar nicht sich berührte. Die

* 1 Makkab. 8, 3; ‚Und Judas hörte was die Römer gethan hatten im
Lande Hispanien um Herren zu werden der Silber- und der Goldgruben
daselbst‘.
Röm. Gesch. I. 32
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[497/0511] DER WESTEN NACH DEM HANNIBALISCHEN FRIEDEN. Halbinsel lag und an der Landseite von dem spanischen Stadttheil durch eine Mauer getrennt war, lieſs diese jede Nacht durch den dritten Theil ihrer Bürgerwehr besetzen und an dem einzigen Thor einen höheren Beamten beständig die Wache versehen; kein Spanier durfte die Stadt betreten und die Griechen brachten den Eingebornen die Waaren nur zu in starken und wohl escortirten Abtheilungen. Die Internirung westlich von Cartagena galt den Römern als schwere Strafe. — So war das Land beschaffen, dessen Behauptung und Re- gierung den Römern seit dem zweiten punischen Kriege oblag. In Folge desselben erwarben dieselben in Spanien zwei ver- schiedene Gebiete, die eigentlich karthagische Provinz, die zunächst die heutigen Landschaften Andalusien, Granada, Murcia und Valencia umfaſst, und die Ebrolandschaft, das Standquartier der römischen Heere während des letzten Krie- ges; aus welchen Gebieten die beiden römischen Provinzen des jen- und diesseitigen Spaniens hervorgingen, deren Grenz- linie — im Wesentlichen der Ebro — im Jahre 557 regulirt ward. Hinsichtlich der Abgaben behielt man das karthagische System bei, nach dem die einzelnen Städte und Häuptlinge nicht, wie in dem friedlicheren Sicilien, den Zehnten, sondern feste Abgaben an Geld und sonstigen Leistungen entrichteten. Eigenthümlich, aber bei dem ewigen Kriegsstand in der Pro- vinz wohl erklärlich, war es, daſs man ihnen nicht bloſs Steuern auflegte, sondern auch die Stellung von Zuzug. Der hauptsächliche Gewinn, den die Römer aus dem Lande zogen, bestand in dem Ertrag der wichtigen Eisen- und der noch wichtigeren Silbergruben, deren Bewirthschaftung namentlich Marcus Cato regulirte (559) und deren Ruhm früh bis in den fernen Orient drang. * Das Binnenland, ungefähr den beiden Castilien entsprechend, das die Römer unter dem Namen Keltiberien zusammenfaſsten, suchte man allmählich unter römische Botmäſsigkeit zu bringen, während man sich be- gnügte die Bewohner der westlichen Landschaften, namentlich die Lusitanier im heutigen Portugal und dem spanischen Estremadura, von Einfällen in das römische Gebiet abzuhalten und mit den Stämmen an der Nordküste, den Gallaekern, Asturern und Cantabrern noch gar nicht sich berührte. Die * 1 Makkab. 8, 3; ‚Und Judas hörte was die Römer gethan hatten im Lande Hispanien um Herren zu werden der Silber- und der Goldgruben daselbst‘. Röm. Gesch. I. 32

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Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854, S. 497. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische01_1854/511>, abgerufen am 22.11.2024.