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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 2: Von der Schlacht bei Pydna bis auf Sullas Tod. Leipzig, 1855.

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DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE.
man fest an dem weisen Satz das Gold nur ohne Legirung und in
Barren nach dem Gewicht, als Münze aber ausschliesslich das Sil-
ber umlaufen zu lassen; so dass die betrügliche Legirung des Gol-
des der Prägung falscher Silbermünzen als Münzvergehen gleich-
stand. Die in der Noth des hannibalischen Krieges eingeführte
Goldprägung (I, 464) hatte man längst wieder fallen lassen; die
wenigen Goldstücke, die Sulla als Regent schlug, sind kaum
mehr gewesen als Gelegenheitsmünzen für seine Triumphalge-
schenke und galten wahrscheinlich wie ausländische Goldmünzen
nur nach dem Gewicht. Man erreichte hiedurch den unermess-
lichen Vortheil bei dem wichtigsten Zahlmittel auch die Möglich-
keit der Münzdefraude und Münzveruntreuung abzuschneiden.
Die Münzprägung war ebenso reichlich wie musterhaft. Schrot
und Korn wurden so unwandelbar bewahrt, dass mehr als drei
Jahrhunderte hindurch das Silberstück vollkommen gleich schwer
und gleich fein blieb; eine Legirung fand auch hier nicht statt;
die Kupferprägung blieb beschränkt auf die in Silber schlechter-
dings nicht herzustellenden Kleinwerthe von einem As (5 Pf.) und
darunter; die Münzsorten waren nach einem einfachen Princip ge-
ordnet und in der damals kleinsten Münze, dem Sextans ( 5/6 Pf.)
hinabgeführt bis an die Grenze der fühlbaren Werthe. Es war ein
Münzsystem, das an principieller Verständigkeit der Grundlagen
wie an eisern strenger Durchführung derselben im Alterthum
einzig dasteht und auch in der neuern Zeit nur selten erreicht
worden ist. Doch hat auch dies seinen wunden Fleck. Nach einer
im ganzen Alterthum gemeinen, in ihrer höchsten Entwickelung
in Karthago auftretenden (I, 324) Prägeweise gab auch die römi-
sche Regierung mit den guten silbernen Denaren zugleich kupferne
mit Silber plattirte aus, welche gleich jenen genommen werden
mussten und nichts waren als ein unserm Papiergeld analoges
Zeichengeld mit Zwangscours und Fundirung auf die Staatskasse,
in sofern auch diese nicht befugt war die plattirten Stücke zu-
rückzuweisen. Eine officielle Falschmünzerei war dies so wenig
wie unsere Papiergeldfabrication, da man die Sache ganz offen
betrieb: Marcus Drusus beantragte 663, um die Mittel für seine
Kornspenden zu gewinnen, die Emission von einem plattirten
auf je sieben silberne neu aus der Münze hervorgehende Denare;
allein nichts desto weniger bot diese Massregel nicht bloss der
privaten Falschmünzerei eine bedenkliche Handhabe, sondern sie
liess auch das Publikum absichtlich darüber im Ungewissen, ob
es Silber- oder Zeichengeld empfange und in welchem Gesammt-
betrag das letztere in Umlauf sei. In der bedrängten Zeit des Bür-

DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE.
man fest an dem weisen Satz das Gold nur ohne Legirung und in
Barren nach dem Gewicht, als Münze aber ausschlieſslich das Sil-
ber umlaufen zu lassen; so daſs die betrügliche Legirung des Gol-
des der Prägung falscher Silbermünzen als Münzvergehen gleich-
stand. Die in der Noth des hannibalischen Krieges eingeführte
Goldprägung (I, 464) hatte man längst wieder fallen lassen; die
wenigen Goldstücke, die Sulla als Regent schlug, sind kaum
mehr gewesen als Gelegenheitsmünzen für seine Triumphalge-
schenke und galten wahrscheinlich wie ausländische Goldmünzen
nur nach dem Gewicht. Man erreichte hiedurch den unermeſs-
lichen Vortheil bei dem wichtigsten Zahlmittel auch die Möglich-
keit der Münzdefraude und Münzveruntreuung abzuschneiden.
Die Münzprägung war ebenso reichlich wie musterhaft. Schrot
und Korn wurden so unwandelbar bewahrt, daſs mehr als drei
Jahrhunderte hindurch das Silberstück vollkommen gleich schwer
und gleich fein blieb; eine Legirung fand auch hier nicht statt;
die Kupferprägung blieb beschränkt auf die in Silber schlechter-
dings nicht herzustellenden Kleinwerthe von einem As (5 Pf.) und
darunter; die Münzsorten waren nach einem einfachen Princip ge-
ordnet und in der damals kleinsten Münze, dem Sextans (⅚ Pf.)
hinabgeführt bis an die Grenze der fühlbaren Werthe. Es war ein
Münzsystem, das an principieller Verständigkeit der Grundlagen
wie an eisern strenger Durchführung derselben im Alterthum
einzig dasteht und auch in der neuern Zeit nur selten erreicht
worden ist. Doch hat auch dies seinen wunden Fleck. Nach einer
im ganzen Alterthum gemeinen, in ihrer höchsten Entwickelung
in Karthago auftretenden (I, 324) Prägeweise gab auch die römi-
sche Regierung mit den guten silbernen Denaren zugleich kupferne
mit Silber plattirte aus, welche gleich jenen genommen werden
muſsten und nichts waren als ein unserm Papiergeld analoges
Zeichengeld mit Zwangscours und Fundirung auf die Staatskasse,
in sofern auch diese nicht befugt war die plattirten Stücke zu-
rückzuweisen. Eine officielle Falschmünzerei war dies so wenig
wie unsere Papiergeldfabrication, da man die Sache ganz offen
betrieb: Marcus Drusus beantragte 663, um die Mittel für seine
Kornspenden zu gewinnen, die Emission von einem plattirten
auf je sieben silberne neu aus der Münze hervorgehende Denare;
allein nichts desto weniger bot diese Maſsregel nicht bloſs der
privaten Falschmünzerei eine bedenkliche Handhabe, sondern sie
lieſs auch das Publikum absichtlich darüber im Ungewissen, ob
es Silber- oder Zeichengeld empfange und in welchem Gesammt-
betrag das letztere in Umlauf sei. In der bedrängten Zeit des Bür-

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[379/0389] DAS GEMEINWESEN UND SEINE OEKONOMIE. man fest an dem weisen Satz das Gold nur ohne Legirung und in Barren nach dem Gewicht, als Münze aber ausschlieſslich das Sil- ber umlaufen zu lassen; so daſs die betrügliche Legirung des Gol- des der Prägung falscher Silbermünzen als Münzvergehen gleich- stand. Die in der Noth des hannibalischen Krieges eingeführte Goldprägung (I, 464) hatte man längst wieder fallen lassen; die wenigen Goldstücke, die Sulla als Regent schlug, sind kaum mehr gewesen als Gelegenheitsmünzen für seine Triumphalge- schenke und galten wahrscheinlich wie ausländische Goldmünzen nur nach dem Gewicht. Man erreichte hiedurch den unermeſs- lichen Vortheil bei dem wichtigsten Zahlmittel auch die Möglich- keit der Münzdefraude und Münzveruntreuung abzuschneiden. Die Münzprägung war ebenso reichlich wie musterhaft. Schrot und Korn wurden so unwandelbar bewahrt, daſs mehr als drei Jahrhunderte hindurch das Silberstück vollkommen gleich schwer und gleich fein blieb; eine Legirung fand auch hier nicht statt; die Kupferprägung blieb beschränkt auf die in Silber schlechter- dings nicht herzustellenden Kleinwerthe von einem As (5 Pf.) und darunter; die Münzsorten waren nach einem einfachen Princip ge- ordnet und in der damals kleinsten Münze, dem Sextans (⅚ Pf.) hinabgeführt bis an die Grenze der fühlbaren Werthe. Es war ein Münzsystem, das an principieller Verständigkeit der Grundlagen wie an eisern strenger Durchführung derselben im Alterthum einzig dasteht und auch in der neuern Zeit nur selten erreicht worden ist. Doch hat auch dies seinen wunden Fleck. Nach einer im ganzen Alterthum gemeinen, in ihrer höchsten Entwickelung in Karthago auftretenden (I, 324) Prägeweise gab auch die römi- sche Regierung mit den guten silbernen Denaren zugleich kupferne mit Silber plattirte aus, welche gleich jenen genommen werden muſsten und nichts waren als ein unserm Papiergeld analoges Zeichengeld mit Zwangscours und Fundirung auf die Staatskasse, in sofern auch diese nicht befugt war die plattirten Stücke zu- rückzuweisen. Eine officielle Falschmünzerei war dies so wenig wie unsere Papiergeldfabrication, da man die Sache ganz offen betrieb: Marcus Drusus beantragte 663, um die Mittel für seine Kornspenden zu gewinnen, die Emission von einem plattirten auf je sieben silberne neu aus der Münze hervorgehende Denare; allein nichts desto weniger bot diese Maſsregel nicht bloſs der privaten Falschmünzerei eine bedenkliche Handhabe, sondern sie lieſs auch das Publikum absichtlich darüber im Ungewissen, ob es Silber- oder Zeichengeld empfange und in welchem Gesammt- betrag das letztere in Umlauf sei. In der bedrängten Zeit des Bür-

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Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 2: Von der Schlacht bei Pydna bis auf Sullas Tod. Leipzig, 1855, S. 379. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische02_1855/389>, abgerufen am 28.11.2024.