Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 1. Berlin, 1784.
Was ich jetzt noch von einem sehr merkwürdigen Fall, der das Vermögen der Seele beweißt, künftige Dinge zu ahnden, berichten will, ist mir von einem glaubwürdigen Officier, dessen Nahmen mir jedoch entfallen, in Breslau erzehlet worden.
Was ich jetzt noch von einem sehr merkwuͤrdigen Fall, der das Vermoͤgen der Seele beweißt, kuͤnftige Dinge zu ahnden, berichten will, ist mir von einem glaubwuͤrdigen Officier, dessen Nahmen mir jedoch entfallen, in Breslau erzehlet worden. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0017" n="15"/><lb/> mal erinnern konnte, auch der blinden Frau einige Schlaͤge gegeben zu haben, und er also in einem wahren Paroxismus von Raserei gewesen. Sogleich nach der That ging er zu einem Nachbar, erzaͤhlte ihm die Ermordung des Kindes, und daß er nunmehr auf die Wache gehen, und sich angeben wolle. Doch war er noch in einer solchen Verwirrung, <hi rendition="#b">daß er um ein ihm versprochenes Pflaster fuͤr seinen boͤsen Fuß bat</hi>. Der Mann, dem er es erzaͤhlte, hielt es fuͤr Scherz, ging jedoch in des Meisters Haus, sich naͤher zu erkundigen, wo denn schon Laͤrm geworden und die Wache herbei gerufen war, mit welcher der Moͤrder ohne Widerrede fortging. Er gestand im ersten Verhoͤr die ganze That. Auf den Medizinal-Bericht des Hofrath Lesser, daß der Jnquisit bei Begehung der That seines Verstandes nicht maͤchtig gewesen, verurtheilte ihn der Kriminal-Senat zu ewiger Gefaͤngnißstrafe: der Koͤnig aber schaͤrfte das <choice><corr>Urtheil</corr><sic>Urthel</sic></choice> dahin; daß Jnquisit, weil er ein Kindermoͤrder, ohne Geistlichen auf den Richtplatz gefuͤhret, mit dem Schwerdt vom Leben zum Tode gebracht, und sein Koͤrper verscharrt werden solle.</p> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Was ich jetzt noch von einem sehr merkwuͤrdigen Fall, der das Vermoͤgen der Seele beweißt, kuͤnftige Dinge zu ahnden, berichten will, ist mir von einem glaubwuͤrdigen Officier, dessen Nahmen mir jedoch entfallen, in Breslau erzehlet worden.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [15/0017]
mal erinnern konnte, auch der blinden Frau einige Schlaͤge gegeben zu haben, und er also in einem wahren Paroxismus von Raserei gewesen. Sogleich nach der That ging er zu einem Nachbar, erzaͤhlte ihm die Ermordung des Kindes, und daß er nunmehr auf die Wache gehen, und sich angeben wolle. Doch war er noch in einer solchen Verwirrung, daß er um ein ihm versprochenes Pflaster fuͤr seinen boͤsen Fuß bat. Der Mann, dem er es erzaͤhlte, hielt es fuͤr Scherz, ging jedoch in des Meisters Haus, sich naͤher zu erkundigen, wo denn schon Laͤrm geworden und die Wache herbei gerufen war, mit welcher der Moͤrder ohne Widerrede fortging. Er gestand im ersten Verhoͤr die ganze That. Auf den Medizinal-Bericht des Hofrath Lesser, daß der Jnquisit bei Begehung der That seines Verstandes nicht maͤchtig gewesen, verurtheilte ihn der Kriminal-Senat zu ewiger Gefaͤngnißstrafe: der Koͤnig aber schaͤrfte das Urtheil dahin; daß Jnquisit, weil er ein Kindermoͤrder, ohne Geistlichen auf den Richtplatz gefuͤhret, mit dem Schwerdt vom Leben zum Tode gebracht, und sein Koͤrper verscharrt werden solle.
Was ich jetzt noch von einem sehr merkwuͤrdigen Fall, der das Vermoͤgen der Seele beweißt, kuͤnftige Dinge zu ahnden, berichten will, ist mir von einem glaubwuͤrdigen Officier, dessen Nahmen mir jedoch entfallen, in Breslau erzehlet worden.
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