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Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 2. Berlin, 1784.

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gung des Ermordeten geschehen war, zu Nedlitz ankam; so wurde er zu dessen bereits mit einem Sterbehemde bekleideten Körper geführet.

Der inquirirende Justitiarius gab ihm durch Zeichen zu verstehen: ob er den Körper für denjenigen halte, welchen er ums Leben gebracht habe? Es wurde ihm zu solchem Ende die Wunde am Halse gezeiget, und die Art und Weise, wie die Verwundung durch ein Messer geschehen sey, vorgemacht.

Hierauf geberdete sich der Jnquisit sehr kläglich, er weinte, zeigte auf sich, und des Ermordeten Wunde, und nickte dabey mit dem Kopfe: Woraus um so mehr geschlossen wurde, daß er sich für den Mörder bekenne, weil er äußerst bestürzt war, und bei Vorzeigung der mit Blut beschmierten Kleidung des Getödteten sogleich mit der Hand darauf zeigte, daß solche Kleidungsstücke dem Ermordeten zugehörten.

Die Bewegung seines Körpers und seiner Gliedmaßen war dabei außerordentlich. Er wimmerte, sobald er den erblaßten Körper ansah, und gab durch Zeichen zu verstehen, daß er von dem Orte weg seyn wollte.

Tages darauf wurde er an den Ort des begangenen Mordes geführet, und, auf das daselbst liegende Blut zu sehen, angewiesen.

Er nickte darauf mit dem Kopfe, und gab durch Zeichen am Halse zu erkennen, daß dieses der


gung des Ermordeten geschehen war, zu Nedlitz ankam; so wurde er zu dessen bereits mit einem Sterbehemde bekleideten Koͤrper gefuͤhret.

Der inquirirende Justitiarius gab ihm durch Zeichen zu verstehen: ob er den Koͤrper fuͤr denjenigen halte, welchen er ums Leben gebracht habe? Es wurde ihm zu solchem Ende die Wunde am Halse gezeiget, und die Art und Weise, wie die Verwundung durch ein Messer geschehen sey, vorgemacht.

Hierauf geberdete sich der Jnquisit sehr klaͤglich, er weinte, zeigte auf sich, und des Ermordeten Wunde, und nickte dabey mit dem Kopfe: Woraus um so mehr geschlossen wurde, daß er sich fuͤr den Moͤrder bekenne, weil er aͤußerst bestuͤrzt war, und bei Vorzeigung der mit Blut beschmierten Kleidung des Getoͤdteten sogleich mit der Hand darauf zeigte, daß solche Kleidungsstuͤcke dem Ermordeten zugehoͤrten.

Die Bewegung seines Koͤrpers und seiner Gliedmaßen war dabei außerordentlich. Er wimmerte, sobald er den erblaßten Koͤrper ansah, und gab durch Zeichen zu verstehen, daß er von dem Orte weg seyn wollte.

Tages darauf wurde er an den Ort des begangenen Mordes gefuͤhret, und, auf das daselbst liegende Blut zu sehen, angewiesen.

Er nickte darauf mit dem Kopfe, und gab durch Zeichen am Halse zu erkennen, daß dieses der

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[41/0041] gung des Ermordeten geschehen war, zu Nedlitz ankam; so wurde er zu dessen bereits mit einem Sterbehemde bekleideten Koͤrper gefuͤhret. Der inquirirende Justitiarius gab ihm durch Zeichen zu verstehen: ob er den Koͤrper fuͤr denjenigen halte, welchen er ums Leben gebracht habe? Es wurde ihm zu solchem Ende die Wunde am Halse gezeiget, und die Art und Weise, wie die Verwundung durch ein Messer geschehen sey, vorgemacht. Hierauf geberdete sich der Jnquisit sehr klaͤglich, er weinte, zeigte auf sich, und des Ermordeten Wunde, und nickte dabey mit dem Kopfe: Woraus um so mehr geschlossen wurde, daß er sich fuͤr den Moͤrder bekenne, weil er aͤußerst bestuͤrzt war, und bei Vorzeigung der mit Blut beschmierten Kleidung des Getoͤdteten sogleich mit der Hand darauf zeigte, daß solche Kleidungsstuͤcke dem Ermordeten zugehoͤrten. Die Bewegung seines Koͤrpers und seiner Gliedmaßen war dabei außerordentlich. Er wimmerte, sobald er den erblaßten Koͤrper ansah, und gab durch Zeichen zu verstehen, daß er von dem Orte weg seyn wollte. Tages darauf wurde er an den Ort des begangenen Mordes gefuͤhret, und, auf das daselbst liegende Blut zu sehen, angewiesen. Er nickte darauf mit dem Kopfe, und gab durch Zeichen am Halse zu erkennen, daß dieses der

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Zitationshilfe: Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 2. Berlin, 1784, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde0202_1784/41>, abgerufen am 21.11.2024.