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Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 6, St. 3. Berlin, 1788.

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die demselben so oft auf dem Fuße folgende Verzweifelung andern eingeschärfet, sich vor Augen genommen, oder, um ihn davon zu erinnern, einen oder andern seiner Mitbrüder und Amtsgenossen angegangen; ferner, daß er die That nicht im Zank mit dem Eheweibe, wobei die jähling aufsteigenden erstere, der menschlichen Schwachheit unerwartet überwältigende, Regungen des Zorns wenigstens als eine scheinbare Entschuldigung hätten angeführet werden können, sondern nach einer längst vorhergegangenen Ueberlegung zu Folge, und da wenigstens einige Stunden lang zwischen ihm und dem Eheweibe kein Wortwechsel vorgefallen, vielmehr Jnquisit sec. Artic. 72 und 74 demselben, nur eine viertel Stunde vorher, mit falscher Zunge diejenige Nacht gut zuzubringen angewünschet, die er zu dessen Abschlachtung, und zwar laut des bejaheten 108ten Artikels, unaufhaltlich bestimmt gehabt, über dieses er das Eheweib im Schlafe überfallen, und dadurch, wenn sie, wie er, nach Anleitung der Antwort auf den 103ten Artikel, darauf umgegangen, sofort unter seinen Händen verstorben wäre, deren zu einem so plözlich als unvermutheten Uebergange in die Ewigkeit damals vielleicht nicht gefaßte Seele der Gefahr des ewigen Verderbens auszusetzen, an sich nicht ermangeln, auch von der Beharrlichkeit in seinem bösen Vorsatze, dabei ja freilich wohl ein guter Geist die Hand nicht geführet haben kann, weder durch die Gegenwehr des Wei-


die demselben so oft auf dem Fuße folgende Verzweifelung andern eingeschaͤrfet, sich vor Augen genommen, oder, um ihn davon zu erinnern, einen oder andern seiner Mitbruͤder und Amtsgenossen angegangen; ferner, daß er die That nicht im Zank mit dem Eheweibe, wobei die jaͤhling aufsteigenden erstere, der menschlichen Schwachheit unerwartet uͤberwaͤltigende, Regungen des Zorns wenigstens als eine scheinbare Entschuldigung haͤtten angefuͤhret werden koͤnnen, sondern nach einer laͤngst vorhergegangenen Ueberlegung zu Folge, und da wenigstens einige Stunden lang zwischen ihm und dem Eheweibe kein Wortwechsel vorgefallen, vielmehr Jnquisit sec. Artic. 72 und 74 demselben, nur eine viertel Stunde vorher, mit falscher Zunge diejenige Nacht gut zuzubringen angewuͤnschet, die er zu dessen Abschlachtung, und zwar laut des bejaheten 108ten Artikels, unaufhaltlich bestimmt gehabt, uͤber dieses er das Eheweib im Schlafe uͤberfallen, und dadurch, wenn sie, wie er, nach Anleitung der Antwort auf den 103ten Artikel, darauf umgegangen, sofort unter seinen Haͤnden verstorben waͤre, deren zu einem so ploͤzlich als unvermutheten Uebergange in die Ewigkeit damals vielleicht nicht gefaßte Seele der Gefahr des ewigen Verderbens auszusetzen, an sich nicht ermangeln, auch von der Beharrlichkeit in seinem boͤsen Vorsatze, dabei ja freilich wohl ein guter Geist die Hand nicht gefuͤhret haben kann, weder durch die Gegenwehr des Wei-

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[34/0034] die demselben so oft auf dem Fuße folgende Verzweifelung andern eingeschaͤrfet, sich vor Augen genommen, oder, um ihn davon zu erinnern, einen oder andern seiner Mitbruͤder und Amtsgenossen angegangen; ferner, daß er die That nicht im Zank mit dem Eheweibe, wobei die jaͤhling aufsteigenden erstere, der menschlichen Schwachheit unerwartet uͤberwaͤltigende, Regungen des Zorns wenigstens als eine scheinbare Entschuldigung haͤtten angefuͤhret werden koͤnnen, sondern nach einer laͤngst vorhergegangenen Ueberlegung zu Folge, und da wenigstens einige Stunden lang zwischen ihm und dem Eheweibe kein Wortwechsel vorgefallen, vielmehr Jnquisit sec. Artic. 72 und 74 demselben, nur eine viertel Stunde vorher, mit falscher Zunge diejenige Nacht gut zuzubringen angewuͤnschet, die er zu dessen Abschlachtung, und zwar laut des bejaheten 108ten Artikels, unaufhaltlich bestimmt gehabt, uͤber dieses er das Eheweib im Schlafe uͤberfallen, und dadurch, wenn sie, wie er, nach Anleitung der Antwort auf den 103ten Artikel, darauf umgegangen, sofort unter seinen Haͤnden verstorben waͤre, deren zu einem so ploͤzlich als unvermutheten Uebergange in die Ewigkeit damals vielleicht nicht gefaßte Seele der Gefahr des ewigen Verderbens auszusetzen, an sich nicht ermangeln, auch von der Beharrlichkeit in seinem boͤsen Vorsatze, dabei ja freilich wohl ein guter Geist die Hand nicht gefuͤhret haben kann, weder durch die Gegenwehr des Wei-

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Zitationshilfe: Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 6, St. 3. Berlin, 1788, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde0603_1788/34>, abgerufen am 21.11.2024.