Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.5. Capitel. Gesandten vom zweyten Rang in ihrem Quar-tier die Oberhand. §. 161. In Ansehung der Familie des Souverains etc. §. 162. Den Rang derer Gesandten, die von ver- §. 163. Ist aber der Rang überhaupt, oder doch an §. 164. Zuweilen wird kein Ambassadeur geschickt, *) Beyspil von Franckreich und Spanien. §. 165. Oder, wann der von einem Hof kommt, *) Ripperda; Richelieu. §. 166. Oder sucht sonst auszuweichen. *) Montijo. §. 167.
5. Capitel. Geſandten vom zweyten Rang in ihrem Quar-tier die Oberhand. §. 161. In Anſehung der Familie des Souverains ꝛc. §. 162. Den Rang derer Geſandten, die von ver- §. 163. Iſt aber der Rang uͤberhaupt, oder doch an §. 164. Zuweilen wird kein Ambaſſadeur geſchickt, *) Beyſpil von Franckreich und Spanien. §. 165. Oder, wann der von einem Hof kommt, *) Ripperda; Richelieu. §. 166. Oder ſucht ſonſt auszuweichen. *) Montijo. §. 167.
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5. Capitel.
Geſandten vom zweyten Rang in ihrem Quar-
tier die Oberhand.
§. 161.
In Anſehung der Familie des Souverains ꝛc.
ſeynd verſchidene Faͤlle und Grade der Geſand-
ten zu unterſcheiden; und auch alsdann iſt nicht
uͤberall alles ausgemacht.
§. 162.
Den Rang derer Geſandten, die von ver-
ſchidenen Hoͤfen an einerley Ort zu gleicher Zeit
gegenwaͤrtig ſeynd, betreffend; ſo richten ſich
die Geſandte in ſo fern, als er unſtreitig iſt,
darnach.
§. 163.
Iſt aber der Rang uͤberhaupt, oder doch an
einem gewiſſen Hof, oder Ort, ſtreitig; wird es
verſchidentlich gehalten; zumalen mit Geſandten
vom erſten Rang.
§. 164.
Zuweilen wird kein Ambaſſadeur geſchickt,
um Rangſtreitigkeiten mit einem andern Sou-
verain zu vermeiden.
*⁾ Beyſpil von Franckreich und Spanien.
§. 165.
Oder, wann der von einem Hof kommt,
gehet der andere ab.
*⁾ Ripperda; Richelieu.
§. 166.
Oder ſucht ſonſt auszuweichen.
*⁾ Montijo.
§. 167.
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