Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.20. Capitel. §. 44. Zuweilen aber muß man sie als ein eigenes §. 45. Oder man darff sie doch nicht von einander §. 46. Der Articul wegen der Recroutirung ist bey §. 47. Es entstehen auch leicht Streitigkeiten we- §. 48. Ingleichem wegen des Rangs derer Corps §. 49. So auch wegen der Stellung auf die ge- §. 50. Ferner wegen der Quartiere, und sonsten. §. 51. Ob, wann Hülffsvölcker nicht richtig be- *) Vattel 3, 17. §. 52. Was in Ansehung der Mannschafft zu Land Ein
20. Capitel. §. 44. Zuweilen aber muß man ſie als ein eigenes §. 45. Oder man darff ſie doch nicht von einander §. 46. Der Articul wegen der Recroutirung iſt bey §. 47. Es entſtehen auch leicht Streitigkeiten we- §. 48. Ingleichem wegen des Rangs derer Corps §. 49. So auch wegen der Stellung auf die ge- §. 50. Ferner wegen der Quartiere, und ſonſten. §. 51. Ob, wann Huͤlffsvoͤlcker nicht richtig be- *) Vattel 3, 17. §. 52. Was in Anſehung der Mannſchafft zu Land Ein
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20. Capitel.
§. 44.
Zuweilen aber muß man ſie als ein eigenes
Corps agiren laſſen.
§. 45.
Oder man darff ſie doch nicht von einander
trennen.
§. 46.
Der Articul wegen der Recroutirung iſt bey
dergleichen Tractaten einer derer wichtigſten.
§. 47.
Es entſtehen auch leicht Streitigkeiten we-
gen des Ober- und ſubalternen Commando.
§. 48.
Ingleichem wegen des Rangs derer Corps
und Officiers bey Actionen und ſonſt.
§. 49.
So auch wegen der Stellung auf die ge-
faͤhrlichſte Poſten.
§. 50.
Ferner wegen der Quartiere, und ſonſten.
§. 51.
Ob, wann Huͤlffsvoͤlcker nicht richtig be-
zahlet werden, ihre Verbindlichkeit zum Dienſt
aufhoͤre? kommt auf die Umſtaͤnde an.
*⁾ Vattel 3, 17.
§. 52.
Was in Anſehung der Mannſchafft zu Land
gemeldet worden iſt, gilt auch in Ruͤckſicht auf
Schiffe und Flotten.
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