die erste Veranlassung zu Cabinets-Ministerien und deren längern oder kürzern Beybehaltung gegeben hat.
In dem Militär-Dienst ist es bereits bekannt, wie sehr es die persönliche Tapferkeit und Muth entflamme, unter den eigenen Augen seines Königs oder commandirenden Feldherrn zu fech- ten. Nicht viel geringer verhält sichs bey dem Civil-Stand, wo es in unsern Tagen, ge- wöhnlicher Maassen, der gerad umgekehrte Fall ist. Sonst giengen die Fürsten, so bald sie re- gierende Herrn wurden, selten mehr selbst in den Krieg, aber desto fleissiger in den gehei- men Rath und in ihre andere Collegien. Heut zu Tage fällt also jene persönliche Ermunte- rung grösstentheils hinweg; die Könige und Fürsten lernen das wahre, oft stille und schüch- terne Verdienst eines Mannes nur selten, oft gar nicht mehr kennen, sie nehmen ihre Mini- sters und Räthe gemeiniglich nur auf Credit und Empfehlung von andern, und werden dann auch, wie es nicht anders als billig ist, öfter als ihnen selbst lieb und gut vor ihren Staat und Land ist, mit dieser Kaufwaare betrogen und hinwiederum andere durch sie. Das ist nun bey dem gewöhnlichen Lauf der Dinge
die erste Veranlaſsung zu Cabinets-Ministerien und deren längern oder kürzern Beybehaltung gegeben hat.
In dem Militär-Dienst ist es bereits bekannt, wie sehr es die persönliche Tapferkeit und Muth entflamme, unter den eigenen Augen seines Königs oder commandirenden Feldherrn zu fech- ten. Nicht viel geringer verhält sichs bey dem Civil-Stand, wo es in unsern Tagen, ge- wöhnlicher Maaſsen, der gerad umgekehrte Fall ist. Sonst giengen die Fürsten, so bald sie re- gierende Herrn wurden, selten mehr selbst in den Krieg, aber desto fleissiger in den gehei- men Rath und in ihre andere Collegien. Heut zu Tage fällt also jene persönliche Ermunte- rung gröſstentheils hinweg; die Könige und Fürsten lernen das wahre, oft stille und schüch- terne Verdienst eines Mannes nur selten, oft gar nicht mehr kennen, sie nehmen ihre Mini- sters und Räthe gemeiniglich nur auf Credit und Empfehlung von andern, und werden dann auch, wie es nicht anders als billig ist, öfter als ihnen selbst lieb und gut vor ihren Staat und Land ist, mit dieser Kaufwaare betrogen und hinwiederum andere durch sie. Das ist nun bey dem gewöhnlichen Lauf der Dinge
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0224"n="218"/>
die erste Veranlaſsung zu Cabinets-Ministerien<lb/>
und deren längern oder kürzern Beybehaltung<lb/>
gegeben hat.</p><lb/><p>In dem Militär-Dienst ist es bereits bekannt,<lb/>
wie sehr es die persönliche Tapferkeit und Muth<lb/>
entflamme, unter den eigenen Augen seines<lb/>
Königs oder commandirenden Feldherrn zu fech-<lb/>
ten. Nicht viel geringer verhält sichs bey<lb/>
dem Civil-Stand, wo es in unsern Tagen, ge-<lb/>
wöhnlicher Maaſsen, der gerad umgekehrte Fall<lb/>
ist. Sonst giengen die Fürsten, so bald sie re-<lb/>
gierende Herrn wurden, selten mehr selbst in<lb/>
den Krieg, aber desto fleissiger in den gehei-<lb/>
men Rath und in ihre andere Collegien. Heut<lb/>
zu Tage fällt also jene persönliche Ermunte-<lb/>
rung gröſstentheils hinweg; die Könige und<lb/>
Fürsten lernen das wahre, oft stille und schüch-<lb/>
terne Verdienst eines Mannes nur selten, oft<lb/>
gar nicht mehr kennen, sie nehmen ihre Mini-<lb/>
sters und Räthe gemeiniglich nur auf Credit<lb/>
und Empfehlung von andern, und werden dann<lb/>
auch, wie es nicht anders als billig ist, öfter<lb/>
als ihnen selbst lieb und gut vor ihren Staat<lb/>
und Land ist, mit dieser Kaufwaare betrogen<lb/>
und hinwiederum andere durch sie. Das ist<lb/>
nun bey dem gewöhnlichen Lauf der Dinge<lb/></p></div></body></text></TEI>
[218/0224]
die erste Veranlaſsung zu Cabinets-Ministerien
und deren längern oder kürzern Beybehaltung
gegeben hat.
In dem Militär-Dienst ist es bereits bekannt,
wie sehr es die persönliche Tapferkeit und Muth
entflamme, unter den eigenen Augen seines
Königs oder commandirenden Feldherrn zu fech-
ten. Nicht viel geringer verhält sichs bey
dem Civil-Stand, wo es in unsern Tagen, ge-
wöhnlicher Maaſsen, der gerad umgekehrte Fall
ist. Sonst giengen die Fürsten, so bald sie re-
gierende Herrn wurden, selten mehr selbst in
den Krieg, aber desto fleissiger in den gehei-
men Rath und in ihre andere Collegien. Heut
zu Tage fällt also jene persönliche Ermunte-
rung gröſstentheils hinweg; die Könige und
Fürsten lernen das wahre, oft stille und schüch-
terne Verdienst eines Mannes nur selten, oft
gar nicht mehr kennen, sie nehmen ihre Mini-
sters und Räthe gemeiniglich nur auf Credit
und Empfehlung von andern, und werden dann
auch, wie es nicht anders als billig ist, öfter
als ihnen selbst lieb und gut vor ihren Staat
und Land ist, mit dieser Kaufwaare betrogen
und hinwiederum andere durch sie. Das ist
nun bey dem gewöhnlichen Lauf der Dinge
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/224>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.