Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.Sechszehendes Capitel: Ob das Gewissen die Regel des Gehorsams seyn könne und dürfe? Siebenzehendes Capitel: Von dem Gehorsam ge- gen Despoten. Achtzehendes Capitel: Von dem Gehorsam ge- gen Herrn, so viel Verstand und einen bösen Willen haben. Neunzehendes Capitel: Von dem Gehorsam ge- gen Herrn, so wenig Verstand und desto mehr Eigenwillen haben. Zwanzigstes Capitel: Von dem Gehorsam gegen schwache Regenten. Ein und Zwanzigstes Capitel: Von dem Gehor- sam gegen Narren. Zwey und Zwanzigstes Capitel: Von dem Miss- brauch des Namens des Regentens. Drey und Zwanzigstes Capitel: Ob jemand zweyen Herren dienen könne? Vier und Zwanzigstes Capitel: Vom Ministe- rial-Gehorsam. Sechszehendes Capitel: Ob das Gewissen die Regel des Gehorsams seyn könne und dürfe? Siebenzehendes Capitel: Von dem Gehorsam ge- gen Despoten. Achtzehendes Capitel: Von dem Gehorsam ge- gen Herrn, so viel Verstand und einen bösen Willen haben. Neunzehendes Capitel: Von dem Gehorsam ge- gen Herrn, so wenig Verstand und desto mehr Eigenwillen haben. Zwanzigstes Capitel: Von dem Gehorsam gegen schwache Regenten. Ein und Zwanzigstes Capitel: Von dem Gehor- sam gegen Narren. Zwey und Zwanzigstes Capitel: Von dem Miſs- brauch des Namens des Regentens. Drey und Zwanzigstes Capitel: Ob jemand zweyen Herren dienen könne? Vier und Zwanzigstes Capitel: Vom Ministe- rial-Gehorsam. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0024" n="XVIII"/> <list> <item><hi rendition="#i">Sechszehendes Capitel:</hi> Ob das Gewissen die<lb/> Regel des Gehorsams seyn könne und<lb/> dürfe?</item><lb/> <item><hi rendition="#i">Siebenzehendes Capitel</hi>: Von dem Gehorsam ge-<lb/> gen Despoten.</item><lb/> <item><hi rendition="#i">Achtzehendes Capitel:</hi> Von dem Gehorsam ge-<lb/> gen Herrn, so viel Verstand und einen bösen<lb/> Willen haben.</item><lb/> <item><hi rendition="#i">Neunzehendes Capitel:</hi> Von dem Gehorsam ge-<lb/> gen Herrn, so wenig Verstand und desto<lb/> mehr Eigenwillen haben.</item><lb/> <item><hi rendition="#i">Zwanzigstes Capitel:</hi> Von dem Gehorsam gegen<lb/> schwache Regenten.</item><lb/> <item><hi rendition="#i">Ein und Zwanzigstes Capitel:</hi> Von dem Gehor-<lb/> sam gegen Narren.</item><lb/> <item><hi rendition="#i">Zwey und Zwanzigstes Capitel:</hi> Von dem Miſs-<lb/> brauch des Namens des Regentens.</item><lb/> <item><hi rendition="#i">Drey und Zwanzigstes Capitel:</hi> Ob jemand<lb/> zweyen Herren dienen könne?</item><lb/> <item><hi rendition="#i">Vier und Zwanzigstes Capitel:</hi> Vom Ministe-<lb/> rial-Gehorsam.</item> </list><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [XVIII/0024]
Sechszehendes Capitel: Ob das Gewissen die
Regel des Gehorsams seyn könne und
dürfe?
Siebenzehendes Capitel: Von dem Gehorsam ge-
gen Despoten.
Achtzehendes Capitel: Von dem Gehorsam ge-
gen Herrn, so viel Verstand und einen bösen
Willen haben.
Neunzehendes Capitel: Von dem Gehorsam ge-
gen Herrn, so wenig Verstand und desto
mehr Eigenwillen haben.
Zwanzigstes Capitel: Von dem Gehorsam gegen
schwache Regenten.
Ein und Zwanzigstes Capitel: Von dem Gehor-
sam gegen Narren.
Zwey und Zwanzigstes Capitel: Von dem Miſs-
brauch des Namens des Regentens.
Drey und Zwanzigstes Capitel: Ob jemand
zweyen Herren dienen könne?
Vier und Zwanzigstes Capitel: Vom Ministe-
rial-Gehorsam.
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