gegenwärtig sind, mit ihrer grossen Beschim- pfung vor den Gemeinden, fürbringen. Ferner, wann ihre bescheidenliche und auf genugsame Erwegung und Erkundigung der Sache und nicht auf ungewiss Geschwätze und Muthmaas- sung gegründete Erinnerung nichts verfienge, dass sie alsdann das öffentliche Uebel zwar nicht unangezeigt liessen, sondern nach Gottes Wort straften, dabey aber allezeit genugsamen Re- spect gegen das hohe Amt der Obrigkeit brauch- ten, und die heilsame Vermahnung anhiengen, dass die Unterthanen, welche solche Gebrechen der Obrigkeit merken und offentlich taxiren hö- ren, nicht etwa einen Kützel daraus empfinden, oder über des Predigers Freymüthigkeit sich verwundern sollten; sondern dass sie zusorderst in sich selbst gehen, und daher Ursach neh- men sollten, Gott täglich auzurufen, dass er die Obrigkeit mit seinem guten Geist regieren, sie zu seinem und ihrer selbst Erkenntniss brin- gen oder darinn erhalten und sie für Ungerech- tigkeit und andern schädlichen Händeln in dero hohen Amt behüten, ihnen auch fromme und gewissenhafte Räthe und Diener verleihen wolle, die mit zusammengesezter Treue die Mängel erinnerten, und, weil jeder Rath verpflichtet
gegenwärtig sind, mit ihrer groſsen Beschim- pfung vor den Gemeinden, fürbringen. Ferner, wann ihre bescheidenliche und auf genugsame Erwegung und Erkundigung der Sache und nicht auf ungewiſs Geschwätze und Muthmaas- sung gegründete Erinnerung nichts verfienge, daſs sie alsdann das öffentliche Uebel zwar nicht unangezeigt liessen, sondern nach Gottes Wort straften, dabey aber allezeit genugsamen Re- spect gegen das hohe Amt der Obrigkeit brauch- ten, und die heilsame Vermahnung anhiengen, daſs die Unterthanen, welche solche Gebrechen der Obrigkeit merken und offentlich taxiren hö- ren, nicht etwa einen Kützel daraus empfinden, oder über des Predigers Freymüthigkeit sich verwundern sollten; sondern daſs sie zusorderst in sich selbst gehen, und daher Ursach neh- men sollten, Gott täglich auzurufen, daſs er die Obrigkeit mit seinem guten Geist regieren, sie zu seinem und ihrer selbst Erkenntniſs brin- gen oder darinn erhalten und sie für Ungerech- tigkeit und andern schädlichen Händeln in dero hohen Amt behüten, ihnen auch fromme und gewiſsenhafte Räthe und Diener verleihen wolle, die mit zusammengesezter Treue die Mängel erinnerten, und, weil jeder Rath verpflichtet
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gegenwärtig sind, mit ihrer groſsen Beschim-
pfung vor den Gemeinden, fürbringen. Ferner,
wann ihre bescheidenliche und auf genugsame
Erwegung und Erkundigung der Sache und
nicht auf ungewiſs Geschwätze und Muthmaas-
sung gegründete Erinnerung nichts verfienge,
daſs sie alsdann das öffentliche Uebel zwar nicht
unangezeigt liessen, sondern nach Gottes Wort
straften, dabey aber allezeit genugsamen Re-
spect gegen das hohe Amt der Obrigkeit brauch-
ten, und die heilsame Vermahnung anhiengen,
daſs die Unterthanen, welche solche Gebrechen
der Obrigkeit merken und offentlich taxiren hö-
ren, nicht etwa einen Kützel daraus empfinden,
oder über des Predigers Freymüthigkeit sich
verwundern sollten; sondern daſs sie zusorderst
in sich selbst gehen, und daher Ursach neh-
men sollten, Gott täglich auzurufen, daſs er
die Obrigkeit mit seinem guten Geist regieren,
sie zu seinem und ihrer selbst Erkenntniſs brin-
gen oder darinn erhalten und sie für Ungerech-
tigkeit und andern schädlichen Händeln in dero
hohen Amt behüten, ihnen auch fromme und
gewiſsenhafte Räthe und Diener verleihen wolle,
die mit zusammengesezter Treue die Mängel
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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/322>, abgerufen am 21.11.2024.
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