Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.war die Hauptforderung, die ich durch den ganzen bisheri- Um so vielmehr muß man sich ihrer und aller Vorstel- Es mag wenige Rechtslehrer geben in der heutigen war die Hauptforderung, die ich durch den ganzen bisheri- Um ſo vielmehr muß man ſich ihrer und aller Vorſtel- Es mag wenige Rechtslehrer geben in der heutigen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0135" n="121"/> war die Hauptforderung, die ich durch den ganzen bisheri-<lb/> gen Lauf meiner Darſtellung an meinen Leſer machte.</p><lb/> <p>Um ſo vielmehr muß man ſich ihrer und aller Vorſtel-<lb/> lungen des Geſetzes, die daran haͤngen, entſchlagen, wenn<lb/> man die, alle meine bisherigen Saͤtze verbindende und um-<lb/> faſſende Behauptung verſtehen will, daß naͤhmlich die Ge-<lb/> ſetzgebung eines chriſtlichen Staates der einzig weſentliche<lb/> Reichthum dieſes Staates, und daß die Geſetze dieſes Staa-<lb/> tes mit den bleibenden Richtungen der oͤkonomiſchen Thaͤ-<lb/> tigkeit, welche die verblendeten Theorien uͤber die handgreif-<lb/> lichen Produkte dieſer Thaͤtigkeit vergeſſen haben, eins und<lb/> dasſelbe ſind.</p><lb/> <p>Es mag wenige Rechtslehrer geben in der heutigen<lb/> Welt, welche die urſpruͤngliche Nationalgeſetzgebung auszu-<lb/> ſcheiden wiſſen, von den Roͤmiſchen Beyſaͤtzen und Verdre-<lb/> hungen: die Fortſchritte des Privatlebens auf Unkoſten des<lb/> oͤffentlichen, die Fortſchritte des merkantiliſchen Verkehrs auf<lb/> Unkoſten der bleibenden Guͤter, kurz die Neigungen, die Roͤ-<lb/> miſchen Geſinnungen der Voͤlker ſelbſt haben dieſe Corrup-<lb/> tion der Geſetzgebung wirkſamer herbeygerufen, als es die<lb/> Philoſophen und Juriſten dieſes Jahrhunderts je vermochten.<lb/><placeName>England</placeName>, tief empfindend, was kein einzelner Britte empfand,<lb/> daß man ſich gegen die Roͤmiſche Geſetzgebung ſperren muͤſſe,<lb/> biethet das einzige genuͤgende Beyſpiel dar. Das Brittiſche<lb/> Nationalvermoͤgen ſtuͤtzt ſich nicht etwa auf, ſondern beſteht<lb/> in der Geſetzgebung dieſes Reiches; darin liegt ſeine Capital-<lb/> kraft: alle Summen, alle Zahlen, alles, womit Brittiſche<lb/> Speicher und Schiffe erfuͤllt ſind, alle aͤußere Wohlhabenheit<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [121/0135]
war die Hauptforderung, die ich durch den ganzen bisheri-
gen Lauf meiner Darſtellung an meinen Leſer machte.
Um ſo vielmehr muß man ſich ihrer und aller Vorſtel-
lungen des Geſetzes, die daran haͤngen, entſchlagen, wenn
man die, alle meine bisherigen Saͤtze verbindende und um-
faſſende Behauptung verſtehen will, daß naͤhmlich die Ge-
ſetzgebung eines chriſtlichen Staates der einzig weſentliche
Reichthum dieſes Staates, und daß die Geſetze dieſes Staa-
tes mit den bleibenden Richtungen der oͤkonomiſchen Thaͤ-
tigkeit, welche die verblendeten Theorien uͤber die handgreif-
lichen Produkte dieſer Thaͤtigkeit vergeſſen haben, eins und
dasſelbe ſind.
Es mag wenige Rechtslehrer geben in der heutigen
Welt, welche die urſpruͤngliche Nationalgeſetzgebung auszu-
ſcheiden wiſſen, von den Roͤmiſchen Beyſaͤtzen und Verdre-
hungen: die Fortſchritte des Privatlebens auf Unkoſten des
oͤffentlichen, die Fortſchritte des merkantiliſchen Verkehrs auf
Unkoſten der bleibenden Guͤter, kurz die Neigungen, die Roͤ-
miſchen Geſinnungen der Voͤlker ſelbſt haben dieſe Corrup-
tion der Geſetzgebung wirkſamer herbeygerufen, als es die
Philoſophen und Juriſten dieſes Jahrhunderts je vermochten.
England, tief empfindend, was kein einzelner Britte empfand,
daß man ſich gegen die Roͤmiſche Geſetzgebung ſperren muͤſſe,
biethet das einzige genuͤgende Beyſpiel dar. Das Brittiſche
Nationalvermoͤgen ſtuͤtzt ſich nicht etwa auf, ſondern beſteht
in der Geſetzgebung dieſes Reiches; darin liegt ſeine Capital-
kraft: alle Summen, alle Zahlen, alles, womit Brittiſche
Speicher und Schiffe erfuͤllt ſind, alle aͤußere Wohlhabenheit
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