Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.sellschaft gegenwärtig zu erhalten, und nach ihnen die Hand- Jede Lehre, die der äußeren Naturnothwendigkeit die Aus- Jeden Einzelnen würde sein Lokal, der besondere Umstand ſellſchaft gegenwaͤrtig zu erhalten, und nach ihnen die Hand- Jede Lehre, die der aͤußeren Naturnothwendigkeit die Aus- Jeden Einzelnen wuͤrde ſein Lokal, der beſondere Umſtand <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0163" n="149"/> ſellſchaft gegenwaͤrtig zu erhalten, und nach ihnen die Hand-<lb/> lung und die Arbeit des Augenblicks zu beſtimmen, wird auf<lb/> gleiche Weiſe verletzt, es moͤge nun von Einem fuͤr die Dauer<lb/> einer ganzen Generation, oder von unzaͤhlig vielen fuͤr die<lb/> Dauer eines Jahres uͤbertreten werden.</p><lb/> <p>Jede Lehre, die der aͤußeren Naturnothwendigkeit die Aus-<lb/> gleichung geſellſchaftlicher Zerruͤttungen uͤberlaͤßt oder uͤber-<lb/> traͤgt, iſt <hi rendition="#g">revolutionaͤr</hi>; von welcher Seite man auch<lb/> dieſe blinde Gewalt der Natur in den Staat einlaſſe, ſo er-<lb/> klaͤrt man damit doch immer den Banquerot der menſchlichen<lb/> Einrichtungen und Geſetze, oder jener ſittlichen, deutlichen<lb/> Nothwendigkeit, welche wir aus der Geſchichte der Ent-<lb/> wicklung unſers buͤrgerlichen Vereins und aus allen Spuren,<lb/> welche die fruͤheren Schickſale und Thaten der Voͤlker hinter-<lb/> laſſen haben, entnehmen koͤnnen. Irgend eine menſchliche<lb/> Handlung ſich ſelbſt oder jener aͤußeren und blinden Noth-<lb/> wendigkeit uͤberlaſſen, heißt, alles menſchliche Geſetz uͤber-<lb/> haupt, und zugleich die Freyheit, die Selbſtbeſtimmung des<lb/> ganzen Geſchlechtes aufheben.</p><lb/> <p>Jeden Einzelnen wuͤrde ſein Lokal, der beſondere Umſtand<lb/> ſeines Gewerbes und Lebens ſchon von ſelbſt antreiben, das<lb/> Raͤthlichſte und Nuͤtzlichſte zu thun, meint Dr. <persName ref="http://d-nb.info/gnd/118615033">Smith</persName>. Daraus<lb/> folgt, wenn wir nicht zugleich, was freylich conſequenter ge-<lb/> weſen waͤre, den ganzen Staat aufheben wollen, daß auch<lb/> der Regierende von ſeinem Lokal, welches der ewige Staat<lb/> ſelbſt iſt, und von den Umſtaͤnden ſeines Geſchaͤfts, welches<lb/> doch nur die Beduͤrfniſſe der geſammten Geſellſchaft ſind,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [149/0163]
ſellſchaft gegenwaͤrtig zu erhalten, und nach ihnen die Hand-
lung und die Arbeit des Augenblicks zu beſtimmen, wird auf
gleiche Weiſe verletzt, es moͤge nun von Einem fuͤr die Dauer
einer ganzen Generation, oder von unzaͤhlig vielen fuͤr die
Dauer eines Jahres uͤbertreten werden.
Jede Lehre, die der aͤußeren Naturnothwendigkeit die Aus-
gleichung geſellſchaftlicher Zerruͤttungen uͤberlaͤßt oder uͤber-
traͤgt, iſt revolutionaͤr; von welcher Seite man auch
dieſe blinde Gewalt der Natur in den Staat einlaſſe, ſo er-
klaͤrt man damit doch immer den Banquerot der menſchlichen
Einrichtungen und Geſetze, oder jener ſittlichen, deutlichen
Nothwendigkeit, welche wir aus der Geſchichte der Ent-
wicklung unſers buͤrgerlichen Vereins und aus allen Spuren,
welche die fruͤheren Schickſale und Thaten der Voͤlker hinter-
laſſen haben, entnehmen koͤnnen. Irgend eine menſchliche
Handlung ſich ſelbſt oder jener aͤußeren und blinden Noth-
wendigkeit uͤberlaſſen, heißt, alles menſchliche Geſetz uͤber-
haupt, und zugleich die Freyheit, die Selbſtbeſtimmung des
ganzen Geſchlechtes aufheben.
Jeden Einzelnen wuͤrde ſein Lokal, der beſondere Umſtand
ſeines Gewerbes und Lebens ſchon von ſelbſt antreiben, das
Raͤthlichſte und Nuͤtzlichſte zu thun, meint Dr. Smith. Daraus
folgt, wenn wir nicht zugleich, was freylich conſequenter ge-
weſen waͤre, den ganzen Staat aufheben wollen, daß auch
der Regierende von ſeinem Lokal, welches der ewige Staat
ſelbſt iſt, und von den Umſtaͤnden ſeines Geſchaͤfts, welches
doch nur die Beduͤrfniſſe der geſammten Geſellſchaft ſind,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |