Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.betrachtet wurden; in Banknoten aber für ungemünztes Gold Das Brittische Gesetz also trotz den Verächtern der Bank- Die Geldanlage des edeln Metalls tritt in jedem beson- betrachtet wurden; in Banknoten aber fuͤr ungemuͤnztes Gold Das Brittiſche Geſetz alſo trotz den Veraͤchtern der Bank- Die Geldanlage des edeln Metalls tritt in jedem beſon- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0212" n="198"/> betrachtet wurden; in Banknoten aber fuͤr ungemuͤnztes Gold<lb/> 20 bis 30 <hi rendition="#aq">pr. Ct.</hi> mehr bezahlt wurde, als fuͤr in Guineen<lb/> vermuͤnztes, welche auszufuͤhren verbothen war, waͤhrend<lb/> uͤberall im freyen Welthandel gemuͤnztes Gold theurer iſt als<lb/> ungemuͤnztes — ſo glauben diejenigen, welche die Deprecia-<lb/> tion der Banknoten behaupten, aus dem einfachen Satz:<lb/> daß Gold allenthalben gleich ſey dem Golde, folgern zu koͤn-<lb/> nen, daß die Guineen keinesweges, wohl aber die Banknoten<lb/> depreciirt ſeyen, daß uͤberhaupt Gold, ſowohl gemuͤnztes als<lb/> ungemuͤnztes ſeinen Werth behauptet habe, und, daß nur<lb/> Banknoten geſunken waͤren. Durch Erfahrung laͤßt ſich die<lb/> Sache ſchwer ausmachen, weil die Guineen <hi rendition="#aq">de Facto</hi> faſt<lb/> verſchwunden ſind: aber das Brittiſche Geſetz kennt keine<lb/> Ausfuhr, kein Einſchmelzen der Guineen, <hi rendition="#aq">de jure</hi> alſo ſind<lb/> ſie noch vorhanden; es kennt ferner kein Agio der Guineen,<lb/><hi rendition="#aq">de jure</hi> iſt alſo eine Guinee noch immer gleich 21 Schilling<lb/> in Banknoten.</p><lb/> <p>Das Brittiſche Geſetz alſo trotz den Veraͤchtern der Bank-<lb/> noten behauptet, daß Gold nicht immer gleich ſey dem Golde,<lb/> und aus unſerer Darſtellung folgt ganz dasſelbe. Wer in der<lb/> gemuͤnzten Guinee nichts anderes ſieht, als den dermahligen<lb/> Waarenpreis des darin enthaltenen Metalls, der hat uͤber-<lb/> haupt das Weſen des Geldes noch nicht verſtanden, auch des<lb/> Staates nicht, der ſich nur durch eine beſondere Bewegung<lb/> in der allgemeinen Bewegung, nur durch ein beſonderes Geſetz<lb/> in dem allgemeinen Geſetze conſtituirt und erhaͤlt.</p><lb/> <p>Die Geldanlage des edeln Metalls tritt in jedem beſon-<lb/> deren Staat auch in ein beſonderes und eigenthuͤmliches<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [198/0212]
betrachtet wurden; in Banknoten aber fuͤr ungemuͤnztes Gold
20 bis 30 pr. Ct. mehr bezahlt wurde, als fuͤr in Guineen
vermuͤnztes, welche auszufuͤhren verbothen war, waͤhrend
uͤberall im freyen Welthandel gemuͤnztes Gold theurer iſt als
ungemuͤnztes — ſo glauben diejenigen, welche die Deprecia-
tion der Banknoten behaupten, aus dem einfachen Satz:
daß Gold allenthalben gleich ſey dem Golde, folgern zu koͤn-
nen, daß die Guineen keinesweges, wohl aber die Banknoten
depreciirt ſeyen, daß uͤberhaupt Gold, ſowohl gemuͤnztes als
ungemuͤnztes ſeinen Werth behauptet habe, und, daß nur
Banknoten geſunken waͤren. Durch Erfahrung laͤßt ſich die
Sache ſchwer ausmachen, weil die Guineen de Facto faſt
verſchwunden ſind: aber das Brittiſche Geſetz kennt keine
Ausfuhr, kein Einſchmelzen der Guineen, de jure alſo ſind
ſie noch vorhanden; es kennt ferner kein Agio der Guineen,
de jure iſt alſo eine Guinee noch immer gleich 21 Schilling
in Banknoten.
Das Brittiſche Geſetz alſo trotz den Veraͤchtern der Bank-
noten behauptet, daß Gold nicht immer gleich ſey dem Golde,
und aus unſerer Darſtellung folgt ganz dasſelbe. Wer in der
gemuͤnzten Guinee nichts anderes ſieht, als den dermahligen
Waarenpreis des darin enthaltenen Metalls, der hat uͤber-
haupt das Weſen des Geldes noch nicht verſtanden, auch des
Staates nicht, der ſich nur durch eine beſondere Bewegung
in der allgemeinen Bewegung, nur durch ein beſonderes Geſetz
in dem allgemeinen Geſetze conſtituirt und erhaͤlt.
Die Geldanlage des edeln Metalls tritt in jedem beſon-
deren Staat auch in ein beſonderes und eigenthuͤmliches
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