Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.Kupfer in 213 fl. 20 kr. W. W. ausgemünzt wird, so wird Dagegen könnte man einwenden, das Metall habe ohne Man übersehe nicht, daß das Kupfer ungleich mehr bey Es leuchtet auf dem ersten Blick ein, daß jemehr ein Kupfer in 213 fl. 20 kr. W. W. ausgemuͤnzt wird, ſo wird Dagegen koͤnnte man einwenden, das Metall habe ohne Man uͤberſehe nicht, daß das Kupfer ungleich mehr bey Es leuchtet auf dem erſten Blick ein, daß jemehr ein <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0222" n="208"/> Kupfer in 213 fl. 20 kr. W. W. ausgemuͤnzt wird, ſo wird<lb/> ein Maaßſtab, der bloß die Maſſenkraft des Metalls mißt,<lb/> naͤhmlich der Centner, gleichgeſetzt mit einem anderen Maaß-<lb/> ſtabe, oder mit aliquoten Theilen dieſes Maaßſtabes, der<lb/> den Werth aller aͤußeren Lebensbeduͤrfniſſe mißt. Der Werth-<lb/> maaßſtab iſt alſo nicht etwa in dem Metalle abſolute vor-<lb/> handen, ſondern er wird erſt durch die Allianz des Geſetzes<lb/> mit dem Kupfer.</p><lb/> <p>Dagegen koͤnnte man einwenden, das Metall habe ohne<lb/> Dazwiſchenkunft des Geſetzes auf dem Markte ſchon einen<lb/> Preis, d. h. es meſſe dort den Werth vieler Lebensbeduͤrfniſſe,<lb/> und wenn jener Preis auch ſchwanke, ſo ſey er doch relativ<lb/> feſt, im Verhaͤltniß zu vielen anderen noch ſchwankenderen<lb/> Waaren.</p><lb/> <p>Man uͤberſehe nicht, daß das Kupfer ungleich mehr bey<lb/> andern oͤkonomiſchen Functionen, als in der Muͤnze dient,<lb/> daß der Geſetzgeber der Muͤnze alſo vielmehr von dem Markte<lb/> abhaͤngig bleibt, indem er den Muͤnzpreis des Kupfers an-<lb/> ſetzt, als wenn er den Muͤnzpreis des Goldes und Silbers<lb/> anſetzte, welche beyden Metalle vielmehr zur Muͤnze, als zu<lb/> anderweiten oͤkonomiſchen Zwecken dienen. Gold und Silber<lb/> koͤnnen, was beym Kupfer nicht der Fall iſt, vom inlaͤndi-<lb/> ſchen Markte ganz vertrieben werden, und behaupten ſich nur<lb/> auf dem auswaͤrtigen Markte; aber auch hier vielmehr durch<lb/> ihre Muͤnzbeſtimmung, als durch ihren Gebrauch bey ander-<lb/> weiten oͤkonomiſchen Functionen.</p><lb/> <p>Es leuchtet auf dem erſten Blick ein, daß jemehr ein<lb/> Metall in den vielfaͤltigen Geſchaͤften der Haushaltung<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [208/0222]
Kupfer in 213 fl. 20 kr. W. W. ausgemuͤnzt wird, ſo wird
ein Maaßſtab, der bloß die Maſſenkraft des Metalls mißt,
naͤhmlich der Centner, gleichgeſetzt mit einem anderen Maaß-
ſtabe, oder mit aliquoten Theilen dieſes Maaßſtabes, der
den Werth aller aͤußeren Lebensbeduͤrfniſſe mißt. Der Werth-
maaßſtab iſt alſo nicht etwa in dem Metalle abſolute vor-
handen, ſondern er wird erſt durch die Allianz des Geſetzes
mit dem Kupfer.
Dagegen koͤnnte man einwenden, das Metall habe ohne
Dazwiſchenkunft des Geſetzes auf dem Markte ſchon einen
Preis, d. h. es meſſe dort den Werth vieler Lebensbeduͤrfniſſe,
und wenn jener Preis auch ſchwanke, ſo ſey er doch relativ
feſt, im Verhaͤltniß zu vielen anderen noch ſchwankenderen
Waaren.
Man uͤberſehe nicht, daß das Kupfer ungleich mehr bey
andern oͤkonomiſchen Functionen, als in der Muͤnze dient,
daß der Geſetzgeber der Muͤnze alſo vielmehr von dem Markte
abhaͤngig bleibt, indem er den Muͤnzpreis des Kupfers an-
ſetzt, als wenn er den Muͤnzpreis des Goldes und Silbers
anſetzte, welche beyden Metalle vielmehr zur Muͤnze, als zu
anderweiten oͤkonomiſchen Zwecken dienen. Gold und Silber
koͤnnen, was beym Kupfer nicht der Fall iſt, vom inlaͤndi-
ſchen Markte ganz vertrieben werden, und behaupten ſich nur
auf dem auswaͤrtigen Markte; aber auch hier vielmehr durch
ihre Muͤnzbeſtimmung, als durch ihren Gebrauch bey ander-
weiten oͤkonomiſchen Functionen.
Es leuchtet auf dem erſten Blick ein, daß jemehr ein
Metall in den vielfaͤltigen Geſchaͤften der Haushaltung
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