Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.zu seyn, oder sich doch ohne Ende auf persönlichem oder Mehrerley bisher verbundene Arbeit kann sich also nur Zugleich hätten wir nunmehr gezeigt, daß die drey gleich C 2
zu ſeyn, oder ſich doch ohne Ende auf perſoͤnlichem oder Mehrerley bisher verbundene Arbeit kann ſich alſo nur Zugleich haͤtten wir nunmehr gezeigt, daß die drey gleich C 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0049" n="35"/> zu ſeyn, oder ſich doch ohne Ende auf perſoͤnlichem oder<lb/> ſaͤchlichem Wege zu beruͤhren; alſo der Geſellſchaft, alſo des<lb/> Staates. Das Geld demnach, wo es erſcheint, und wie es<lb/> erſcheint, ob als Wort oder als Metall iſt nur Geld, in wie<lb/> fern es kein Privateigenthum, ſondern in wie fern es wie der<lb/> Staat ſelbſt, Gemeindeeigenthum moͤglichſt vieler, ja aller iſt.<lb/> Denn noch einmahl: nur im Moment des Umſatzes oder der<lb/> Circulation ſind die Subſtanzen des Geldes wirklich Geld:<lb/> und in dieſem Moment ſind ſie Feod. —</p><lb/> <p>Mehrerley bisher verbundene Arbeit kann ſich alſo nur<lb/> theilen, in wie fern Privateigenthum moͤglich iſt, aber Pri-<lb/> vateigenthum iſt nur moͤglich, in wie fern der Staat ſelbſt,<lb/> oder das Beduͤrfniß der perſoͤnlichen und ſaͤchlichen Gemein-<lb/> ſchaft ſchon maͤchtig genug iſt, um die verſchiedenen Gegen-<lb/> ſtaͤnde desſelben perſoͤnlich, in der Geſtalt des Geldes unter<lb/> einander zu vermitteln. — So wuͤrde ich die Vorſtellung des<lb/><persName ref="http://d-nb.info/gnd/118615033">Adam Smith</persName> von dem Verhaͤltniß des Geldes zur Theilung<lb/> der Arbeit periphraſiren.</p><lb/> <p>Zugleich haͤtten wir nunmehr gezeigt, daß die drey gleich<lb/> nothwendigen Formen des Eigenthums, Privateigenthum<lb/> (Allod) Gemeindeeigenthum (Feod) und das beyde umfaſſende<lb/> Staatseigenthum, ſich nothwendig aus einander oͤkonomiſch<lb/> entwickeln, und einander fortgehend bedingen; ferner, daß es<lb/> eine bloße Taͤuſchung ſey, wenn man waͤhnt, daß irgend ein<lb/> oͤkonomiſches Geſchaͤft, zum Beyſpiel: das ſtaͤdtiſche Ge-<lb/> werbe, auf einer Baſis von bloßem und abſolutem Privateigen-<lb/> thume vor ſich gehen koͤnne; endlich, daß, wenn man bey<lb/> ſolchem Gewerbe, verfuͤhrt durch den Umſtand, daß das Geld<lb/> <fw place="bottom" type="sig">C 2</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [35/0049]
zu ſeyn, oder ſich doch ohne Ende auf perſoͤnlichem oder
ſaͤchlichem Wege zu beruͤhren; alſo der Geſellſchaft, alſo des
Staates. Das Geld demnach, wo es erſcheint, und wie es
erſcheint, ob als Wort oder als Metall iſt nur Geld, in wie
fern es kein Privateigenthum, ſondern in wie fern es wie der
Staat ſelbſt, Gemeindeeigenthum moͤglichſt vieler, ja aller iſt.
Denn noch einmahl: nur im Moment des Umſatzes oder der
Circulation ſind die Subſtanzen des Geldes wirklich Geld:
und in dieſem Moment ſind ſie Feod. —
Mehrerley bisher verbundene Arbeit kann ſich alſo nur
theilen, in wie fern Privateigenthum moͤglich iſt, aber Pri-
vateigenthum iſt nur moͤglich, in wie fern der Staat ſelbſt,
oder das Beduͤrfniß der perſoͤnlichen und ſaͤchlichen Gemein-
ſchaft ſchon maͤchtig genug iſt, um die verſchiedenen Gegen-
ſtaͤnde desſelben perſoͤnlich, in der Geſtalt des Geldes unter
einander zu vermitteln. — So wuͤrde ich die Vorſtellung des
Adam Smith von dem Verhaͤltniß des Geldes zur Theilung
der Arbeit periphraſiren.
Zugleich haͤtten wir nunmehr gezeigt, daß die drey gleich
nothwendigen Formen des Eigenthums, Privateigenthum
(Allod) Gemeindeeigenthum (Feod) und das beyde umfaſſende
Staatseigenthum, ſich nothwendig aus einander oͤkonomiſch
entwickeln, und einander fortgehend bedingen; ferner, daß es
eine bloße Taͤuſchung ſey, wenn man waͤhnt, daß irgend ein
oͤkonomiſches Geſchaͤft, zum Beyſpiel: das ſtaͤdtiſche Ge-
werbe, auf einer Baſis von bloßem und abſolutem Privateigen-
thume vor ſich gehen koͤnne; endlich, daß, wenn man bey
ſolchem Gewerbe, verfuͤhrt durch den Umſtand, daß das Geld
C 2
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |