Die Dorische Kriegsverfassung, zu der wir jetzt kommen, ist offenbar am vollkommensten in Sparta ausgebildet worden; hier wurde das Kriegshandwerk, fast allein in Griechenland, als Kunst, als Studium des Lebens betrieben 1, so daß, als Agesilaos, wie er- zählt wird, einmal von dem versammelten Bundesheere die Schuster und Zimmerleute und Töpfer u. s. w. aus- sonderte, nur die Spartiaten als die eigentlichen Krie- ger (als tekhnitai ton polemikon) zurück blieben. Aber die Grundsätze dieser Kriegführung waren offen- bar dem Stamme gemein, und nach einer oben 3 auf- gestellten Vermuthung war es besonders der Angriff festgeschlossener Reihen mit vorgelegten Lanzen, durch den die Dorier einst gegen die Peloponnesischen Achäer siegten, und der von ihnen aus in Griechenland weiter verbreitet wurde.
Jeder Spartiat war zur Vertheidigung des Va- terlandes verpflichtet, wenn er irgend Kraft dazu be- saß, zum Heereszuge über die Gränze in den vorzugs- weise elikia genannten Jahren 4. Diese reichten bis zum vierzigsten Jahre aph ebes, das heißt, bis zum 2)
1 Xeu. Staat 13, 5. Plut. Pelop. 23.
3 Bd. 2. S. 77.
4 Oi en tais elikiais Polyb. 4, 22, 8.
2) Außer Plut. Polyän 2, 1, 7.
12.
1.
Die Doriſche Kriegsverfaſſung, zu der wir jetzt kommen, iſt offenbar am vollkommenſten in Sparta ausgebildet worden; hier wurde das Kriegshandwerk, faſt allein in Griechenland, als Kunſt, als Studium des Lebens betrieben 1, ſo daß, als Ageſilaos, wie er- zaͤhlt wird, einmal von dem verſammelten Bundesheere die Schuſter und Zimmerleute und Toͤpfer u. ſ. w. aus- ſonderte, nur die Spartiaten als die eigentlichen Krie- ger (als τεχνῖται τῶν πολεμικῶν) zuruͤck blieben. Aber die Grundſaͤtze dieſer Kriegfuͤhrung waren offen- bar dem Stamme gemein, und nach einer oben 3 auf- geſtellten Vermuthung war es beſonders der Angriff feſtgeſchloſſener Reihen mit vorgelegten Lanzen, durch den die Dorier einſt gegen die Peloponneſiſchen Achaͤer ſiegten, und der von ihnen aus in Griechenland weiter verbreitet wurde.
Jeder Spartiat war zur Vertheidigung des Va- terlandes verpflichtet, wenn er irgend Kraft dazu be- ſaß, zum Heereszuge uͤber die Graͤnze in den vorzugs- weiſe ἡλικία genannten Jahren 4. Dieſe reichten bis zum vierzigſten Jahre ἀφ̕ ἥβης, das heißt, bis zum 2)
1 Xeu. Staat 13, 5. Plut. Pelop. 23.
3 Bd. 2. S. 77.
4 Οἱ ἐν ταῖς ἡλικίαις Polyb. 4, 22, 8.
2) Außer Plut. Polyaͤn 2, 1, 7.
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12.
1.
Die Doriſche Kriegsverfaſſung, zu der wir
jetzt kommen, iſt offenbar am vollkommenſten in Sparta
ausgebildet worden; hier wurde das Kriegshandwerk,
faſt allein in Griechenland, als Kunſt, als Studium
des Lebens betrieben 1, ſo daß, als Ageſilaos, wie er-
zaͤhlt wird, einmal von dem verſammelten Bundesheere
die Schuſter und Zimmerleute und Toͤpfer u. ſ. w. aus-
ſonderte, nur die Spartiaten als die eigentlichen Krie-
ger (als τεχνῖται τῶν πολεμικῶν) zuruͤck blieben.
Aber die Grundſaͤtze dieſer Kriegfuͤhrung waren offen-
bar dem Stamme gemein, und nach einer oben 3 auf-
geſtellten Vermuthung war es beſonders der Angriff
feſtgeſchloſſener Reihen mit vorgelegten Lanzen, durch
den die Dorier einſt gegen die Peloponneſiſchen Achaͤer
ſiegten, und der von ihnen aus in Griechenland weiter
verbreitet wurde.
Jeder Spartiat war zur Vertheidigung des Va-
terlandes verpflichtet, wenn er irgend Kraft dazu be-
ſaß, zum Heereszuge uͤber die Graͤnze in den vorzugs-
weiſe ἡλικία genannten Jahren 4. Dieſe reichten bis
zum vierzigſten Jahre ἀφ̕ ἥβης, das heißt, bis zum
2)
1 Xeu. Staat 13, 5. Plut. Pelop. 23.
3 Bd. 2. S. 77.
4 Οἱ ἐν ταῖς
ἡλικίαις Polyb. 4, 22, 8.
2) Außer
Plut. Polyaͤn 2, 1, 7.
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 231. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/237>, abgerufen am 21.11.2024.
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