von Alter und Jugend, erwähnt haben. Der Adel soll das Unsichtbare, die Macht der Sitte und des Geistes im Staate repräsentiren, und so ist er in der großen Ehe, welche Staat heißt, was die Frau in der Ehe im gewöhnlichen Ver- stande. So tritt die Verschiedenheit der Geschlech- ter, nachdem ihr gegenseitiges Interesse den ganzen Staat durchlaufen und beseelt hat, in vergrö- ßerter Dimension noch einmal vor den Gesetz- geber hin, damit dieser in wirklicher persönlicher Gestalt und ideenweise beide Elemente des Staa- tes unaufhörlich gegenwärtig habe und zu ver- mitteln genöthigt sey.
Dies ist der Adel in seiner nothwendigen und natürlichen Gestalt; dies ist die Theorie der Familie in der ihrigen. Wie sich zu solchen Au- sichten die Verunstaltungen, in denen wir Adel, Familie und Gesetze um uns her sehen, verhal- ten, und wie alles hier Dargestellte wichtig und weltgebietend in der Anwendung erscheine, wer- den wir nun weiter sehen.
von Alter und Jugend, erwaͤhnt haben. Der Adel ſoll das Unſichtbare, die Macht der Sitte und des Geiſtes im Staate repraͤſentiren, und ſo iſt er in der großen Ehe, welche Staat heißt, was die Frau in der Ehe im gewoͤhnlichen Ver- ſtande. So tritt die Verſchiedenheit der Geſchlech- ter, nachdem ihr gegenſeitiges Intereſſe den ganzen Staat durchlaufen und beſeelt hat, in vergroͤ- ßerter Dimenſion noch einmal vor den Geſetz- geber hin, damit dieſer in wirklicher perſoͤnlicher Geſtalt und ideenweiſe beide Elemente des Staa- tes unaufhoͤrlich gegenwaͤrtig habe und zu ver- mitteln genoͤthigt ſey.
Dies iſt der Adel in ſeiner nothwendigen und natuͤrlichen Geſtalt; dies iſt die Theorie der Familie in der ihrigen. Wie ſich zu ſolchen Au- ſichten die Verunſtaltungen, in denen wir Adel, Familie und Geſetze um uns her ſehen, verhal- ten, und wie alles hier Dargeſtellte wichtig und weltgebietend in der Anwendung erſcheine, wer- den wir nun weiter ſehen.
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von Alter und Jugend, erwaͤhnt haben. Der
Adel ſoll das Unſichtbare, die Macht der Sitte
und des Geiſtes im Staate repraͤſentiren, und
ſo iſt er in der großen Ehe, welche Staat heißt,
was die Frau in der Ehe im gewoͤhnlichen Ver-
ſtande. So tritt die Verſchiedenheit der Geſchlech-
ter, nachdem ihr gegenſeitiges Intereſſe den ganzen
Staat durchlaufen und beſeelt hat, in vergroͤ-
ßerter Dimenſion noch einmal vor den Geſetz-
geber hin, damit dieſer in wirklicher perſoͤnlicher
Geſtalt und ideenweiſe beide Elemente des Staa-
tes unaufhoͤrlich gegenwaͤrtig habe und zu ver-
mitteln genoͤthigt ſey.
Dies iſt der Adel in ſeiner nothwendigen
und natuͤrlichen Geſtalt; dies iſt die Theorie der
Familie in der ihrigen. Wie ſich zu ſolchen Au-
ſichten die Verunſtaltungen, in denen wir Adel,
Familie und Geſetze um uns her ſehen, verhal-
ten, und wie alles hier Dargeſtellte wichtig und
weltgebietend in der Anwendung erſcheine, wer-
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/188>, abgerufen am 24.11.2024.
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