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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809.

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mittelnd, nicht todt vergleichend und abmessend.
Wozu sind eure Instanzen, als um, wenn falsch
vermittelt worden ist, zu verbessern? Ist denn
die Justiz nur dazu da, jedem sein Bündel
armseliges Eigenthum zu conserviren, ihm durch
Entscheidung zuzusprechen, was ihm zukomme?
oder nicht vielmehr ihm durch beständige Ver-
mittelung
zwischen dem allgemeinen Recht und
seinem besondern Recht, auch in dem Gefühle
des Eigenthums aller Eigenthume, nehmlich sei-
ner Freiheit, d. h., nach meiner obigen Erklä-
rung, im Bewußtseyn seines Agirens und Rea-
girens auf alle Einzelne, oder auf das Ganze,
zu erhalten? -- Das ist die Idee der Ge-
rechtigkeit
; das ist der Begriff der Ge-
rechtigkeit
.

Die Idee der Gerechtigkeit bindet das Eigen-
thum an mich selbst, an meine Person; indem
derselbe Verband, der mich unaufhörlich an den
Staat knüpft, zugleich alles mein Eigenthum
mit mir selbst verbindet. -- Der Begriff der
Gerechtigkeit knüpft mein Eigenthum zwar an
mich, und mit einem Bande, welches ich selbst
wirken könnte, wenn ich die Gesetze und die lan-
desüblichen Formen gehörig begriffen hätte;
aber da mein Band mit dem Staate, mit dem
allgemeinen Gerechtigkeits-Garant, wieder ein

mittelnd, nicht todt vergleichend und abmeſſend.
Wozu ſind eure Inſtanzen, als um, wenn falſch
vermittelt worden iſt, zu verbeſſern? Iſt denn
die Juſtiz nur dazu da, jedem ſein Buͤndel
armſeliges Eigenthum zu conſerviren, ihm durch
Entſcheidung zuzuſprechen, was ihm zukomme?
oder nicht vielmehr ihm durch beſtaͤndige Ver-
mittelung
zwiſchen dem allgemeinen Recht und
ſeinem beſondern Recht, auch in dem Gefuͤhle
des Eigenthums aller Eigenthume, nehmlich ſei-
ner Freiheit, d. h., nach meiner obigen Erklaͤ-
rung, im Bewußtſeyn ſeines Agirens und Rea-
girens auf alle Einzelne, oder auf das Ganze,
zu erhalten? — Das iſt die Idee der Ge-
rechtigkeit
; das iſt der Begriff der Ge-
rechtigkeit
.

Die Idee der Gerechtigkeit bindet das Eigen-
thum an mich ſelbſt, an meine Perſon; indem
derſelbe Verband, der mich unaufhoͤrlich an den
Staat knuͤpft, zugleich alles mein Eigenthum
mit mir ſelbſt verbindet. — Der Begriff der
Gerechtigkeit knuͤpft mein Eigenthum zwar an
mich, und mit einem Bande, welches ich ſelbſt
wirken koͤnnte, wenn ich die Geſetze und die lan-
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aber da mein Band mit dem Staate, mit dem
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[201/0235] mittelnd, nicht todt vergleichend und abmeſſend. Wozu ſind eure Inſtanzen, als um, wenn falſch vermittelt worden iſt, zu verbeſſern? Iſt denn die Juſtiz nur dazu da, jedem ſein Buͤndel armſeliges Eigenthum zu conſerviren, ihm durch Entſcheidung zuzuſprechen, was ihm zukomme? oder nicht vielmehr ihm durch beſtaͤndige Ver- mittelung zwiſchen dem allgemeinen Recht und ſeinem beſondern Recht, auch in dem Gefuͤhle des Eigenthums aller Eigenthume, nehmlich ſei- ner Freiheit, d. h., nach meiner obigen Erklaͤ- rung, im Bewußtſeyn ſeines Agirens und Rea- girens auf alle Einzelne, oder auf das Ganze, zu erhalten? — Das iſt die Idee der Ge- rechtigkeit; das iſt der Begriff der Ge- rechtigkeit. Die Idee der Gerechtigkeit bindet das Eigen- thum an mich ſelbſt, an meine Perſon; indem derſelbe Verband, der mich unaufhoͤrlich an den Staat knuͤpft, zugleich alles mein Eigenthum mit mir ſelbſt verbindet. — Der Begriff der Gerechtigkeit knuͤpft mein Eigenthum zwar an mich, und mit einem Bande, welches ich ſelbſt wirken koͤnnte, wenn ich die Geſetze und die lan- desuͤblichen Formen gehoͤrig begriffen haͤtte; aber da mein Band mit dem Staate, mit dem allgemeinen Gerechtigkeits-Garant, wieder ein

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Zitationshilfe: Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/235>, abgerufen am 22.11.2024.