wärtig, wenn er ihr Werk, den Staat, mit seinen Gesetzen, seinen Vorräthen, Schätzen und Eigenthumsanordnungen betrachtet; zuletzt sieht er in den Gesetzen und in allen ursprüng- lichen Einrichtungen, die ihn bei seinem Eintritt in die bürgerliche Gesellschaft empfangen, nichts weiter als segensreiche Hände großer Vorfahren, die bis zu ihm herüber reichen, ihm beistehn, und sein kurzes, gebrechliches Daseyn aufrecht er- halten. -- So werden dem gegenwärtigen Men- schen die Gesetze zu lebendigen, persönlichen We- sen, mit denen er sich lebendig unterredet und be- redet, wie mit einem lebendigen Weisen. Das Leben eines Gesetzes wird weit mehr respectirt, als das Leben eines wirklichen Menschen; kurz, ein Gesetz ist eine wahre Person, und wer es anders ansieht, versteht es nicht.
Der Mensch kann sein Leben in Steinmas- sen, in ökonomischen Anlagen und Pflanzungen eben so gut ausdrücken, wie in den Buchstaben des Testamentes, oder des Gesetzes, welches er hinterläßt. Wenn ich demnach dergleichen Stein- massen, oder Anpflanzungen, ein ähnliches Leben zuschriebe, wie dem Gesetze, so würden Sie mir nicht Unrecht geben können. Was diese Stein- massen an und für sich sind, lebendig oder todt, geht mich nichts an; uns interessirt an ihnen
waͤrtig, wenn er ihr Werk, den Staat, mit ſeinen Geſetzen, ſeinen Vorraͤthen, Schaͤtzen und Eigenthumsanordnungen betrachtet; zuletzt ſieht er in den Geſetzen und in allen urſpruͤng- lichen Einrichtungen, die ihn bei ſeinem Eintritt in die buͤrgerliche Geſellſchaft empfangen, nichts weiter als ſegensreiche Haͤnde großer Vorfahren, die bis zu ihm heruͤber reichen, ihm beiſtehn, und ſein kurzes, gebrechliches Daſeyn aufrecht er- halten. — So werden dem gegenwaͤrtigen Men- ſchen die Geſetze zu lebendigen, perſoͤnlichen We- ſen, mit denen er ſich lebendig unterredet und be- redet, wie mit einem lebendigen Weiſen. Das Leben eines Geſetzes wird weit mehr reſpectirt, als das Leben eines wirklichen Menſchen; kurz, ein Geſetz iſt eine wahre Perſon, und wer es anders anſieht, verſteht es nicht.
Der Menſch kann ſein Leben in Steinmaſ- ſen, in oͤkonomiſchen Anlagen und Pflanzungen eben ſo gut ausdruͤcken, wie in den Buchſtaben des Teſtamentes, oder des Geſetzes, welches er hinterlaͤßt. Wenn ich demnach dergleichen Stein- maſſen, oder Anpflanzungen, ein aͤhnliches Leben zuſchriebe, wie dem Geſetze, ſo wuͤrden Sie mir nicht Unrecht geben koͤnnen. Was dieſe Stein- maſſen an und fuͤr ſich ſind, lebendig oder todt, geht mich nichts an; uns intereſſirt an ihnen
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waͤrtig, wenn er ihr Werk, den Staat, mit
ſeinen Geſetzen, ſeinen Vorraͤthen, Schaͤtzen
und Eigenthumsanordnungen betrachtet; zuletzt
ſieht er in den Geſetzen und in allen urſpruͤng-
lichen Einrichtungen, die ihn bei ſeinem Eintritt
in die buͤrgerliche Geſellſchaft empfangen, nichts
weiter als ſegensreiche Haͤnde großer Vorfahren,
die bis zu ihm heruͤber reichen, ihm beiſtehn,
und ſein kurzes, gebrechliches Daſeyn aufrecht er-
halten. — So werden dem gegenwaͤrtigen Men-
ſchen die Geſetze zu lebendigen, perſoͤnlichen We-
ſen, mit denen er ſich lebendig unterredet und be-
redet, wie mit einem lebendigen Weiſen. Das
Leben eines Geſetzes wird weit mehr reſpectirt,
als das Leben eines wirklichen Menſchen; kurz,
ein Geſetz iſt eine wahre Perſon, und wer es
anders anſieht, verſteht es nicht.
Der Menſch kann ſein Leben in Steinmaſ-
ſen, in oͤkonomiſchen Anlagen und Pflanzungen
eben ſo gut ausdruͤcken, wie in den Buchſtaben
des Teſtamentes, oder des Geſetzes, welches er
hinterlaͤßt. Wenn ich demnach dergleichen Stein-
maſſen, oder Anpflanzungen, ein aͤhnliches Leben
zuſchriebe, wie dem Geſetze, ſo wuͤrden Sie mir
nicht Unrecht geben koͤnnen. Was dieſe Stein-
maſſen an und fuͤr ſich ſind, lebendig oder todt,
geht mich nichts an; uns intereſſirt an ihnen
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/257>, abgerufen am 22.11.2024.
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