ziemlich allgemeinen Widerwillen gegen alle Fa- milien- und Corporations-Rechte die Richtung aller Gemüther, oder vielmehr aller Köpfe, auf die endliche, absolute Auflösung der Staatsver- bindungen deutlich zeigt.
Das, was wir im gemeinen Leben Staats- Theorie, Rechts- und Oekonomie-Lehre nennen, ist nicht der Absicht seiner bornirten Urheber, wohl aber seinem innerlichsten Wesen nach, wel- ches ich nun über allen Zweifel erhoben zu ha- ben glaube, Lehre von der allmählichen, radicalen Zersetzung, Auflösung und Dismembration des Staates und alles öffentlichen Lebens, vermittelst dreier ganz einfacher Begriffe: 1) vermittelst des Begriffes vom Römischen Privatrecht und Pri- vateigenthum; 2) vermittelst des Begriffes vom Privatnutzen, vom reinen Einkommen, von der absoluten Theilung des reinen Einkommens, und vom Privatisiren aller Beschäftigungen des Le- bens, und der damit verbundenen Abgötterei des todten und absoluten Friedens; endlich 3) ver- mittelst des durch die Reformation und ihre wei- tere Ausbildung, besonders in Deutschland, ver- breiteten Begriffes von einer Privat-Religion, und demnach von einer Privatisirung und Ent- nationalisirung aller Empfindungen des Lebens.
ziemlich allgemeinen Widerwillen gegen alle Fa- milien- und Corporations-Rechte die Richtung aller Gemuͤther, oder vielmehr aller Koͤpfe, auf die endliche, abſolute Aufloͤſung der Staatsver- bindungen deutlich zeigt.
Das, was wir im gemeinen Leben Staats- Theorie, Rechts- und Oekonomie-Lehre nennen, iſt nicht der Abſicht ſeiner bornirten Urheber, wohl aber ſeinem innerlichſten Weſen nach, wel- ches ich nun uͤber allen Zweifel erhoben zu ha- ben glaube, Lehre von der allmaͤhlichen, radicalen Zerſetzung, Aufloͤſung und Dismembration des Staates und alles oͤffentlichen Lebens, vermittelſt dreier ganz einfacher Begriffe: 1) vermittelſt des Begriffes vom Roͤmiſchen Privatrecht und Pri- vateigenthum; 2) vermittelſt des Begriffes vom Privatnutzen, vom reinen Einkommen, von der abſoluten Theilung des reinen Einkommens, und vom Privatiſiren aller Beſchaͤftigungen des Le- bens, und der damit verbundenen Abgoͤtterei des todten und abſoluten Friedens; endlich 3) ver- mittelſt des durch die Reformation und ihre wei- tere Ausbildung, beſonders in Deutſchland, ver- breiteten Begriffes von einer Privat-Religion, und demnach von einer Privatiſirung und Ent- nationaliſirung aller Empfindungen des Lebens.
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ziemlich allgemeinen Widerwillen gegen alle Fa-
milien- und Corporations-Rechte die Richtung
aller Gemuͤther, oder vielmehr aller Koͤpfe, auf
die endliche, abſolute Aufloͤſung der Staatsver-
bindungen deutlich zeigt.
Das, was wir im gemeinen Leben Staats-
Theorie, Rechts- und Oekonomie-Lehre nennen,
iſt nicht der Abſicht ſeiner bornirten Urheber,
wohl aber ſeinem innerlichſten Weſen nach, wel-
ches ich nun uͤber allen Zweifel erhoben zu ha-
ben glaube, Lehre von der allmaͤhlichen,
radicalen Zerſetzung, Aufloͤſung und
Dismembration des Staates und alles
oͤffentlichen Lebens, vermittelſt dreier
ganz einfacher Begriffe: 1) vermittelſt des
Begriffes vom Roͤmiſchen Privatrecht und Pri-
vateigenthum; 2) vermittelſt des Begriffes vom
Privatnutzen, vom reinen Einkommen, von der
abſoluten Theilung des reinen Einkommens, und
vom Privatiſiren aller Beſchaͤftigungen des Le-
bens, und der damit verbundenen Abgoͤtterei des
todten und abſoluten Friedens; endlich 3) ver-
mittelſt des durch die Reformation und ihre wei-
tere Ausbildung, beſonders in Deutſchland, ver-
breiteten Begriffes von einer Privat-Religion,
und demnach von einer Privatiſirung und Ent-
nationaliſirung aller Empfindungen des Lebens.
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/129>, abgerufen am 21.11.2024.
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