nichfaltigkeit in den Sammlungen jenes Natur- forschers, dennoch unbedingt für einen reicheren Mann. --
Also die unmittelbare Brauchbarkeit des Vorrathes für die bürgerliche Ge- sellschaft gab in unsern Augen dem Privat- Eigenthum jenes Kornhändlers oder Banquiers einen Vorzug vor dem viel seltneren und mannich- faltigeren Eigenthume des Naturforschers. Der einförmige Vorrath an Getreide und Gelde, war, weil ihn viele, weil ihn alle Mitglieder der Ge- sellschaft gebrauchen und begehren können, in unsern Augen mehr werth, als der mannich- faltige Vorrath des Naturforschers, dessen Nutz- barkeit nur Wenigen einleuchtet, und der für sehr Wenige ein Bedürfniß wird. -- Wir nennen also Den reich, welcher Das hat, was sehr Viele begehren; der dem zu Folge vielen Menschen wichtiger und nothwendiger ist; der also durch seinen Besitz einen größeren Einfluß auf die bür- gerliche Gesellschaft hat.
Jede Sache, wie jede Person, hat einen doppelten Charakter; lassen Sie uns den Einen ihren Privat-Charakter, den andern ihren dürgerlichen Charakter nennen. Eine Sache kann, weil eine freundschaftliche Erinnerung dar- an haftet, einen sehr großen Werth, ein pretium
nichfaltigkeit in den Sammlungen jenes Natur- forſchers, dennoch unbedingt fuͤr einen reicheren Mann. —
Alſo die unmittelbare Brauchbarkeit des Vorrathes fuͤr die buͤrgerliche Ge- ſellſchaft gab in unſern Augen dem Privat- Eigenthum jenes Kornhaͤndlers oder Banquiers einen Vorzug vor dem viel ſeltneren und mannich- faltigeren Eigenthume des Naturforſchers. Der einfoͤrmige Vorrath an Getreide und Gelde, war, weil ihn viele, weil ihn alle Mitglieder der Ge- ſellſchaft gebrauchen und begehren koͤnnen, in unſern Augen mehr werth, als der mannich- faltige Vorrath des Naturforſchers, deſſen Nutz- barkeit nur Wenigen einleuchtet, und der fuͤr ſehr Wenige ein Beduͤrfniß wird. — Wir nennen alſo Den reich, welcher Das hat, was ſehr Viele begehren; der dem zu Folge vielen Menſchen wichtiger und nothwendiger iſt; der alſo durch ſeinen Beſitz einen groͤßeren Einfluß auf die buͤr- gerliche Geſellſchaft hat.
Jede Sache, wie jede Perſon, hat einen doppelten Charakter; laſſen Sie uns den Einen ihren Privat-Charakter, den andern ihren duͤrgerlichen Charakter nennen. Eine Sache kann, weil eine freundſchaftliche Erinnerung dar- an haftet, einen ſehr großen Werth, ein pretium
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0188"n="180"/>
nichfaltigkeit in den Sammlungen jenes Natur-<lb/>
forſchers, dennoch unbedingt fuͤr einen reicheren<lb/>
Mann. —</p><lb/><p>Alſo die <hirendition="#g">unmittelbare Brauchbarkeit<lb/>
des Vorrathes fuͤr die buͤrgerliche Ge-<lb/>ſellſchaft</hi> gab in unſern Augen dem Privat-<lb/>
Eigenthum jenes Kornhaͤndlers oder Banquiers<lb/>
einen Vorzug vor dem viel ſeltneren und mannich-<lb/>
faltigeren Eigenthume des Naturforſchers. Der<lb/>
einfoͤrmige Vorrath an Getreide und Gelde, war,<lb/>
weil ihn viele, weil ihn alle Mitglieder der Ge-<lb/>ſellſchaft gebrauchen und begehren koͤnnen, in<lb/>
unſern Augen mehr werth, als der mannich-<lb/>
faltige Vorrath des Naturforſchers, deſſen Nutz-<lb/>
barkeit nur Wenigen einleuchtet, und der fuͤr<lb/>ſehr Wenige ein Beduͤrfniß wird. — Wir nennen<lb/>
alſo Den reich, welcher Das hat, was ſehr Viele<lb/>
begehren; der dem zu Folge vielen Menſchen<lb/>
wichtiger und nothwendiger iſt; der alſo durch<lb/>ſeinen Beſitz einen groͤßeren Einfluß auf die buͤr-<lb/>
gerliche Geſellſchaft hat.</p><lb/><p>Jede Sache, wie jede Perſon, hat einen<lb/>
doppelten Charakter; laſſen Sie uns den Einen<lb/>
ihren <hirendition="#g">Privat-Charakter</hi>, den andern ihren<lb/><hirendition="#g">duͤrgerlichen Charakter</hi> nennen. Eine Sache<lb/>
kann, weil eine freundſchaftliche Erinnerung dar-<lb/>
an haftet, einen ſehr großen Werth, ein <hirendition="#aq">pretium<lb/></hi></p></div></div></div></body></text></TEI>
[180/0188]
nichfaltigkeit in den Sammlungen jenes Natur-
forſchers, dennoch unbedingt fuͤr einen reicheren
Mann. —
Alſo die unmittelbare Brauchbarkeit
des Vorrathes fuͤr die buͤrgerliche Ge-
ſellſchaft gab in unſern Augen dem Privat-
Eigenthum jenes Kornhaͤndlers oder Banquiers
einen Vorzug vor dem viel ſeltneren und mannich-
faltigeren Eigenthume des Naturforſchers. Der
einfoͤrmige Vorrath an Getreide und Gelde, war,
weil ihn viele, weil ihn alle Mitglieder der Ge-
ſellſchaft gebrauchen und begehren koͤnnen, in
unſern Augen mehr werth, als der mannich-
faltige Vorrath des Naturforſchers, deſſen Nutz-
barkeit nur Wenigen einleuchtet, und der fuͤr
ſehr Wenige ein Beduͤrfniß wird. — Wir nennen
alſo Den reich, welcher Das hat, was ſehr Viele
begehren; der dem zu Folge vielen Menſchen
wichtiger und nothwendiger iſt; der alſo durch
ſeinen Beſitz einen groͤßeren Einfluß auf die buͤr-
gerliche Geſellſchaft hat.
Jede Sache, wie jede Perſon, hat einen
doppelten Charakter; laſſen Sie uns den Einen
ihren Privat-Charakter, den andern ihren
duͤrgerlichen Charakter nennen. Eine Sache
kann, weil eine freundſchaftliche Erinnerung dar-
an haftet, einen ſehr großen Werth, ein pretium
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/188>, abgerufen am 04.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.