auch wieder 2) das Bedürfniß von Zweien seyn kann. Sie hat Einerseits einen individuellen Werth, durch das, was sie im unmittelbaren Gebrauch oder im directen Genuß ist, andrer- seits einen geselligen Werth, durch das, was sie im mittelbaren Gebrauch ist, oder im Tausch und im Handel. Jede Sache ist zuerst un- mittelbar an ihren Eigenthümer gebunden, und dann ist sie auch wieder ein Band zwischen dem Eigenthümer und seinen Nebenmenschen. Jede Sache ist, weil sie gebraucht, verzehrt und ge- nossen werden kann, dem einzelnen Menschen unterworfen, sie ist Gegenstand des Privat- Eigenthums; aber die, auch gegen Sachen gerechte Natur, hat ihr eine andre Eigenschaft gegeben: die nehmlich, daß sie von Mehreren begehrt werden kann, kraft deren sie gewissermaßen frei und persönlich zu nennen ist; sie ist Gegenstand des National-Eigenthums, und nicht bloß des Privat-Eigenthums. --
Die Distinction dieser beiden Eigenschaften, so wichtig und folgenreich sie für die Finanz-Lehre auch seyn mag, klingt in unserem Zeitalter höchst spitzfindig; und dennoch wurde sie von allen Ge- setzgebungen, welche der Natur der menschlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse treu geblieben sind, anerkannt. Jene Holländischen Kaufleute,
auch wieder 2) das Beduͤrfniß von Zweien ſeyn kann. Sie hat Einerſeits einen individuellen Werth, durch das, was ſie im unmittelbaren Gebrauch oder im directen Genuß iſt, andrer- ſeits einen geſelligen Werth, durch das, was ſie im mittelbaren Gebrauch iſt, oder im Tauſch und im Handel. Jede Sache iſt zuerſt un- mittelbar an ihren Eigenthuͤmer gebunden, und dann iſt ſie auch wieder ein Band zwiſchen dem Eigenthuͤmer und ſeinen Nebenmenſchen. Jede Sache iſt, weil ſie gebraucht, verzehrt und ge- noſſen werden kann, dem einzelnen Menſchen unterworfen, ſie iſt Gegenſtand des Privat- Eigenthums; aber die, auch gegen Sachen gerechte Natur, hat ihr eine andre Eigenſchaft gegeben: die nehmlich, daß ſie von Mehreren begehrt werden kann, kraft deren ſie gewiſſermaßen frei und perſoͤnlich zu nennen iſt; ſie iſt Gegenſtand des National-Eigenthums, und nicht bloß des Privat-Eigenthums. —
Die Diſtinction dieſer beiden Eigenſchaften, ſo wichtig und folgenreich ſie fuͤr die Finanz-Lehre auch ſeyn mag, klingt in unſerem Zeitalter hoͤchſt ſpitzfindig; und dennoch wurde ſie von allen Ge- ſetzgebungen, welche der Natur der menſchlichen und geſellſchaftlichen Verhaͤltniſſe treu geblieben ſind, anerkannt. Jene Hollaͤndiſchen Kaufleute,
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auch wieder 2) das Beduͤrfniß von Zweien ſeyn
kann. Sie hat Einerſeits einen individuellen
Werth, durch das, was ſie im unmittelbaren
Gebrauch oder im directen Genuß iſt, andrer-
ſeits einen geſelligen Werth, durch das, was
ſie im mittelbaren Gebrauch iſt, oder im Tauſch
und im Handel. Jede Sache iſt zuerſt un-
mittelbar an ihren Eigenthuͤmer gebunden, und
dann iſt ſie auch wieder ein Band zwiſchen dem
Eigenthuͤmer und ſeinen Nebenmenſchen. Jede
Sache iſt, weil ſie gebraucht, verzehrt und ge-
noſſen werden kann, dem einzelnen Menſchen
unterworfen, ſie iſt Gegenſtand des Privat-
Eigenthums; aber die, auch gegen Sachen gerechte
Natur, hat ihr eine andre Eigenſchaft gegeben:
die nehmlich, daß ſie von Mehreren begehrt
werden kann, kraft deren ſie gewiſſermaßen frei
und perſoͤnlich zu nennen iſt; ſie iſt Gegenſtand
des National-Eigenthums, und nicht bloß des
Privat-Eigenthums. —
Die Diſtinction dieſer beiden Eigenſchaften,
ſo wichtig und folgenreich ſie fuͤr die Finanz-Lehre
auch ſeyn mag, klingt in unſerem Zeitalter hoͤchſt
ſpitzfindig; und dennoch wurde ſie von allen Ge-
ſetzgebungen, welche der Natur der menſchlichen
und geſellſchaftlichen Verhaͤltniſſe treu geblieben
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/190>, abgerufen am 04.12.2024.
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