würden: -- so kann man von Sachen, die an keine bestimmte Person für immer angeheftet, durch ihre innere Nützlichkeit ein Gegenstand vielfältigen Begehrens sind, und, diesem Begeh- ren folgend, heute diesem, morgen jenem Indi- viduum in der Nation als Arbeiter dienen, sa- gen, daß sie wie freie Personen behandelt werden.
Das Geld z. B. ist offenbar in diesem freien persönlichen Umgange mit dem Menschen: es läßt sich unterjochen, einsperren und isoliren, wie man Menschen unterdrücken und gefangen halten kann. Wer es hat, glaubt es festhalten zu können, er glaubt es ausschließlich zu besit- zen; aber das Bedürfniß der nächsten Stunde steht dem augenblicklich unterdrückten Gelde bei: alle Bedürfnisse verbinden sich um das eingefan- gene Geld wieder zu befreien und die gehemmte Bewegung und Circulation des Geldes (welches eben die deutlichen Kennzeichen der Persönlichkeit des Geldes sind) wieder herzustellen, und um den sogenannten Eigenthümer zu überführen, daß jener ausschließende Besitz, womit ihm sein Egoismus und die Römischen Gesetze geschmeichelt haben, doch nicht Statt findet, vielmehr, daß er nur einen Theil davon besitzt, daß die gesellschaftliche Ge- sammtheit eben so viel Recht daran hat, und
wuͤrden: — ſo kann man von Sachen, die an keine beſtimmte Perſon fuͤr immer angeheftet, durch ihre innere Nuͤtzlichkeit ein Gegenſtand vielfaͤltigen Begehrens ſind, und, dieſem Begeh- ren folgend, heute dieſem, morgen jenem Indi- viduum in der Nation als Arbeiter dienen, ſa- gen, daß ſie wie freie Perſonen behandelt werden.
Das Geld z. B. iſt offenbar in dieſem freien perſoͤnlichen Umgange mit dem Menſchen: es laͤßt ſich unterjochen, einſperren und iſoliren, wie man Menſchen unterdruͤcken und gefangen halten kann. Wer es hat, glaubt es feſthalten zu koͤnnen, er glaubt es ausſchließlich zu beſit- zen; aber das Beduͤrfniß der naͤchſten Stunde ſteht dem augenblicklich unterdruͤckten Gelde bei: alle Beduͤrfniſſe verbinden ſich um das eingefan- gene Geld wieder zu befreien und die gehemmte Bewegung und Circulation des Geldes (welches eben die deutlichen Kennzeichen der Perſoͤnlichkeit des Geldes ſind) wieder herzuſtellen, und um den ſogenannten Eigenthuͤmer zu uͤberfuͤhren, daß jener ausſchließende Beſitz, womit ihm ſein Egoismus und die Roͤmiſchen Geſetze geſchmeichelt haben, doch nicht Statt findet, vielmehr, daß er nur einen Theil davon beſitzt, daß die geſellſchaftliche Ge- ſammtheit eben ſo viel Recht daran hat, und
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wuͤrden: — ſo kann man von Sachen, die an
keine beſtimmte Perſon fuͤr immer angeheftet,
durch ihre innere Nuͤtzlichkeit ein Gegenſtand
vielfaͤltigen Begehrens ſind, und, dieſem Begeh-
ren folgend, heute dieſem, morgen jenem Indi-
viduum in der Nation als Arbeiter dienen, ſa-
gen, daß ſie wie freie Perſonen behandelt
werden.
Das Geld z. B. iſt offenbar in dieſem freien
perſoͤnlichen Umgange mit dem Menſchen: es
laͤßt ſich unterjochen, einſperren und iſoliren,
wie man Menſchen unterdruͤcken und gefangen
halten kann. Wer es hat, glaubt es feſthalten
zu koͤnnen, er glaubt es ausſchließlich zu beſit-
zen; aber das Beduͤrfniß der naͤchſten Stunde
ſteht dem augenblicklich unterdruͤckten Gelde bei:
alle Beduͤrfniſſe verbinden ſich um das eingefan-
gene Geld wieder zu befreien und die gehemmte
Bewegung und Circulation des Geldes (welches
eben die deutlichen Kennzeichen der Perſoͤnlichkeit
des Geldes ſind) wieder herzuſtellen, und um den
ſogenannten Eigenthuͤmer zu uͤberfuͤhren, daß jener
ausſchließende Beſitz, womit ihm ſein Egoismus
und die Roͤmiſchen Geſetze geſchmeichelt haben,
doch nicht Statt findet, vielmehr, daß er nur einen
Theil davon beſitzt, daß die geſellſchaftliche Ge-
ſammtheit eben ſo viel Recht daran hat, und
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/193>, abgerufen am 04.12.2024.
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