Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809.duction, vermehrt, so thut sie ihr Geschäft nur Dem zu Folge: In ökonomischer Rücksicht: Hat es die In juristischer Hinsicht: hat sie es etwa bloß In ökonomischer Hinsicht: soll sie es der In juristischer Hinsicht: soll sie es ihr über- Nein, nein! 1) Die Staatskunst soll das 2) In ihrem Geiste soll der Bürger begehren Keine Natur soll im Staate geduldet werden, duction, vermehrt, ſo thut ſie ihr Geſchaͤft nur Dem zu Folge: In oͤkonomiſcher Ruͤckſicht: Hat es die In juriſtiſcher Hinſicht: hat ſie es etwa bloß In oͤkonomiſcher Hinſicht: ſoll ſie es der In juriſtiſcher Hinſicht: ſoll ſie es ihr uͤber- Nein, nein! 1) Die Staatskunſt ſoll das 2) In ihrem Geiſte ſoll der Buͤrger begehren Keine Natur ſoll im Staate geduldet werden, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0242" n="234"/> duction, vermehrt, ſo thut ſie ihr Geſchaͤft nur<lb/> halb: ſie ſoll auch den Reitz, das Beduͤrfniß<lb/> erhoͤhen. Jeder Buͤrger iſt Begehrer und Pro-<lb/> ducent zugleich, Kaͤufer und Verkaͤufer; alſo<lb/> ſoll ſie auch auf beide Qualitaͤten des Buͤrgers<lb/> bedacht ſeyn.</p><lb/> <p>Dem zu Folge:</p><lb/> <p>In oͤkonomiſcher Ruͤckſicht: Hat es die<lb/><hi rendition="#g">Staatskunſt</hi> etwa bloß mit dem Hervorbringen<lb/> zu ſchaffen?</p><lb/> <p>In juriſtiſcher Hinſicht: hat ſie es etwa bloß<lb/> mit dem Frieden oder dem Geſetze zu ſchaffen?</p><lb/> <p>In oͤkonomiſcher Hinſicht: ſoll ſie es der<lb/> Natur uͤberlaſſen, daß ſie das Begehren und<lb/> Verzehren dirigire?</p><lb/> <p>In juriſtiſcher Hinſicht: ſoll ſie es ihr uͤber-<lb/> laſſen, daß ſie den Krieg oder die innere Freiheit,<lb/> welche der Staat braucht, auf ihre Weiſe an-<lb/> ſtifte?</p><lb/> <p>Nein, nein! 1) Die Staatskunſt ſoll das<lb/> Ganze durchdringen; in ihrem Geiſte ſoll der<lb/> Buͤrger frei ſeyn, und den friedenernaͤhrenden<lb/> Krieg fuͤhren.</p><lb/> <p>2) In ihrem Geiſte ſoll der Buͤrger begehren<lb/> und verzehren.</p><lb/> <p>Keine Natur ſoll im Staate geduldet werden,<lb/> als die Natur der Staatskunſt ſelbſt.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [234/0242]
duction, vermehrt, ſo thut ſie ihr Geſchaͤft nur
halb: ſie ſoll auch den Reitz, das Beduͤrfniß
erhoͤhen. Jeder Buͤrger iſt Begehrer und Pro-
ducent zugleich, Kaͤufer und Verkaͤufer; alſo
ſoll ſie auch auf beide Qualitaͤten des Buͤrgers
bedacht ſeyn.
Dem zu Folge:
In oͤkonomiſcher Ruͤckſicht: Hat es die
Staatskunſt etwa bloß mit dem Hervorbringen
zu ſchaffen?
In juriſtiſcher Hinſicht: hat ſie es etwa bloß
mit dem Frieden oder dem Geſetze zu ſchaffen?
In oͤkonomiſcher Hinſicht: ſoll ſie es der
Natur uͤberlaſſen, daß ſie das Begehren und
Verzehren dirigire?
In juriſtiſcher Hinſicht: ſoll ſie es ihr uͤber-
laſſen, daß ſie den Krieg oder die innere Freiheit,
welche der Staat braucht, auf ihre Weiſe an-
ſtifte?
Nein, nein! 1) Die Staatskunſt ſoll das
Ganze durchdringen; in ihrem Geiſte ſoll der
Buͤrger frei ſeyn, und den friedenernaͤhrenden
Krieg fuͤhren.
2) In ihrem Geiſte ſoll der Buͤrger begehren
und verzehren.
Keine Natur ſoll im Staate geduldet werden,
als die Natur der Staatskunſt ſelbſt.
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