man -- lange zuvor, ehe über die Natur des Geldes und über dieses vermeintliche besoin factice räsonnirt worden -- einen großen Reitz und eine große Sicherheit in dem Besitze dieser Waaren empfunden, welche Empfindungen in dem Bewußtseyn, den Gegenstand des allgemein- sten Begehrens zu besitzen, ihren Grund hat- ten. --
Der Drang nehmlich jedes einzelnen Men- schen nach der menschlichen Gesellschaft, das Streben des Einzelnen, von der ganzen Gesell- schaft unterstützt zu werden, sie so nahe als mög- lich bei sich zu haben, weil nur die ganze Gesell- schaft, und nichts Anderes, das, was der Ein- zelne war und besaß, garantiren konnte, warf sich von Anfang an auf Sachen und Besitzthü- mer. Man suchte diese Besitzthümer zu erwei- tern aus einem doppelten Grunde, zuerst, um des wirklichen Besitzes zu genießen, zweitens aber, und vorzüglich, um diese Gegenstände des Genusses zu garantiren, zu vertheidigen. Der größte Theil des Besitzes wurde erstrebt, um sich nur des andern Theiles zu versichern; man begehrte und acquirirte allenthalben in einer doppelten Absicht, um zu besitzen und um zu erhalten, man strebte nicht, wie unsre einsei- tigen Staats-Theorieen, nach augenblicklichem
man — lange zuvor, ehe uͤber die Natur des Geldes und uͤber dieſes vermeintliche besoin factice raͤſonnirt worden — einen großen Reitz und eine große Sicherheit in dem Beſitze dieſer Waaren empfunden, welche Empfindungen in dem Bewußtſeyn, den Gegenſtand des allgemein- ſten Begehrens zu beſitzen, ihren Grund hat- ten. —
Der Drang nehmlich jedes einzelnen Men- ſchen nach der menſchlichen Geſellſchaft, das Streben des Einzelnen, von der ganzen Geſell- ſchaft unterſtuͤtzt zu werden, ſie ſo nahe als moͤg- lich bei ſich zu haben, weil nur die ganze Geſell- ſchaft, und nichts Anderes, das, was der Ein- zelne war und beſaß, garantiren konnte, warf ſich von Anfang an auf Sachen und Beſitzthuͤ- mer. Man ſuchte dieſe Beſitzthuͤmer zu erwei- tern aus einem doppelten Grunde, zuerſt, um des wirklichen Beſitzes zu genießen, zweitens aber, und vorzuͤglich, um dieſe Gegenſtaͤnde des Genuſſes zu garantiren, zu vertheidigen. Der groͤßte Theil des Beſitzes wurde erſtrebt, um ſich nur des andern Theiles zu verſichern; man begehrte und acquirirte allenthalben in einer doppelten Abſicht, um zu beſitzen und um zu erhalten, man ſtrebte nicht, wie unſre einſei- tigen Staats-Theorieen, nach augenblicklichem
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man — lange zuvor, ehe uͤber die Natur des
Geldes und uͤber dieſes vermeintliche besoin
factice raͤſonnirt worden — einen großen Reitz
und eine große Sicherheit in dem Beſitze dieſer
Waaren empfunden, welche Empfindungen in
dem Bewußtſeyn, den Gegenſtand des allgemein-
ſten Begehrens zu beſitzen, ihren Grund hat-
ten. —
Der Drang nehmlich jedes einzelnen Men-
ſchen nach der menſchlichen Geſellſchaft, das
Streben des Einzelnen, von der ganzen Geſell-
ſchaft unterſtuͤtzt zu werden, ſie ſo nahe als moͤg-
lich bei ſich zu haben, weil nur die ganze Geſell-
ſchaft, und nichts Anderes, das, was der Ein-
zelne war und beſaß, garantiren konnte, warf
ſich von Anfang an auf Sachen und Beſitzthuͤ-
mer. Man ſuchte dieſe Beſitzthuͤmer zu erwei-
tern aus einem doppelten Grunde, zuerſt, um
des wirklichen Beſitzes zu genießen, zweitens
aber, und vorzuͤglich, um dieſe Gegenſtaͤnde des
Genuſſes zu garantiren, zu vertheidigen.
Der groͤßte Theil des Beſitzes wurde erſtrebt,
um ſich nur des andern Theiles zu verſichern;
man begehrte und acquirirte allenthalben in einer
doppelten Abſicht, um zu beſitzen und um zu
erhalten, man ſtrebte nicht, wie unſre einſei-
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/275>, abgerufen am 24.11.2024.
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