guten Thaler, einen guten Gulden. Nach die- sem Werthmaßstabe sind die sämmtlichen Waa- ren des Kaufmannes bereits abgemessen, d. h. das Maß der Waare, die Elle, das Gewicht, bereits auf den Werthmaßstab bezogen und taxirt worden. So nun mißt der Kaufmann mit dem- selben Werthmaßstabe auch die schlechten Münzsor- ten ab. Nach dem Grundsatze: "daß, wenn zwei Größen einer dritten gleich sind, sie unter einan- der selbst gleich seyn müssen," macht er die Waare und die schlechte Münzsorte, indem er zu- und abnimmt, dem dritten, nehmlich seinem Werth- maßstabe, gleich. Indem nun in diesem ganz gewöhnlichen Handel so wohl der Käufer, nach Maßgabe des Waaren-Bedürfnisses, welches ihn antreibt, als der Verkäufer nach Maßgabe des Geld-Bedürfnisses und des früheren Han- dels, in welchem er sich die Waare verschaffte, nachgiebt oder zu- und abnimmt, -- ist es klar, daß, falls der Handel zu Stande kommt, Beide, Käufer und Verkäufer, bei diesem Kaufe über einen Maßstab überein gekommen seyn müssen, der bei jedem einzelnen Handel verschie- den seyn, aber doch im Ganzen von einem un- sichtbaren National-Maßstabe eben nicht abwei- chen wird. Sich über einen Maßstab vereinigen, heißt: gemeinschaftlich ein Verhältniß z. B. 1
Müllers Elemente. II. [18]
guten Thaler, einen guten Gulden. Nach die- ſem Werthmaßſtabe ſind die ſaͤmmtlichen Waa- ren des Kaufmannes bereits abgemeſſen, d. h. das Maß der Waare, die Elle, das Gewicht, bereits auf den Werthmaßſtab bezogen und taxirt worden. So nun mißt der Kaufmann mit dem- ſelben Werthmaßſtabe auch die ſchlechten Muͤnzſor- ten ab. Nach dem Grundſatze: „daß, wenn zwei Groͤßen einer dritten gleich ſind, ſie unter einan- der ſelbſt gleich ſeyn muͤſſen,” macht er die Waare und die ſchlechte Muͤnzſorte, indem er zu- und abnimmt, dem dritten, nehmlich ſeinem Werth- maßſtabe, gleich. Indem nun in dieſem ganz gewoͤhnlichen Handel ſo wohl der Kaͤufer, nach Maßgabe des Waaren-Beduͤrfniſſes, welches ihn antreibt, als der Verkaͤufer nach Maßgabe des Geld-Beduͤrfniſſes und des fruͤheren Han- dels, in welchem er ſich die Waare verſchaffte, nachgiebt oder zu- und abnimmt, — iſt es klar, daß, falls der Handel zu Stande kommt, Beide, Kaͤufer und Verkaͤufer, bei dieſem Kaufe uͤber einen Maßſtab uͤberein gekommen ſeyn muͤſſen, der bei jedem einzelnen Handel verſchie- den ſeyn, aber doch im Ganzen von einem un- ſichtbaren National-Maßſtabe eben nicht abwei- chen wird. Sich uͤber einen Maßſtab vereinigen, heißt: gemeinſchaftlich ein Verhaͤltniß z. B. 1
Müllers Elemente. II. [18]
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guten Thaler, einen guten Gulden. Nach die-
ſem Werthmaßſtabe ſind die ſaͤmmtlichen Waa-
ren des Kaufmannes bereits abgemeſſen, d. h.
das Maß der Waare, die Elle, das Gewicht,
bereits auf den Werthmaßſtab bezogen und taxirt
worden. So nun mißt der Kaufmann mit dem-
ſelben Werthmaßſtabe auch die ſchlechten Muͤnzſor-
ten ab. Nach dem Grundſatze: „daß, wenn zwei
Groͤßen einer dritten gleich ſind, ſie unter einan-
der ſelbſt gleich ſeyn muͤſſen,” macht er die Waare
und die ſchlechte Muͤnzſorte, indem er zu- und
abnimmt, dem dritten, nehmlich ſeinem Werth-
maßſtabe, gleich. Indem nun in dieſem ganz
gewoͤhnlichen Handel ſo wohl der Kaͤufer, nach
Maßgabe des Waaren-Beduͤrfniſſes, welches ihn
antreibt, als der Verkaͤufer nach Maßgabe
des Geld-Beduͤrfniſſes und des fruͤheren Han-
dels, in welchem er ſich die Waare verſchaffte,
nachgiebt oder zu- und abnimmt, — iſt es
klar, daß, falls der Handel zu Stande kommt,
Beide, Kaͤufer und Verkaͤufer, bei dieſem Kaufe
uͤber einen Maßſtab uͤberein gekommen ſeyn
muͤſſen, der bei jedem einzelnen Handel verſchie-
den ſeyn, aber doch im Ganzen von einem un-
ſichtbaren National-Maßſtabe eben nicht abwei-
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Müllers Elemente. II. [18]
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/281>, abgerufen am 24.11.2024.
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