Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809.Der Gehorsam, die Disciplin bei den älteren Rö- Ich fordere jeden Kenner des Römischen Rech- Der Gehorſam, die Disciplin bei den aͤlteren Roͤ- Ich fordere jeden Kenner des Roͤmiſchen Rech- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0069" n="61"/> Der Gehorſam, die Disciplin bei den aͤlteren Roͤ-<lb/> mern hatte einen edlen, ritterlichen Charakter,<lb/> indem er vielmehr der Idee der Freiheit und der<lb/> Republik, als den jeweiligen Befehlshabern der<lb/> letzteren — dieſen wenigſtens nur mittelbar, um der<lb/> Freiheit willen — gewidmet war. Damals waren<lb/> Gehorſam und gebietende Macht nur verſchie-<lb/> dene Formen von dem Dienſte der Republik, der<lb/> ewigen Stadt und ihres Ruhmes. Durch die<lb/> herrſchende, allen Gemuͤthern eingepraͤgte Idee<lb/> der Roͤmiſchen Freiheit erhielt das haͤrteſte Sub-<lb/> ordinations-Geſetz einen Charakter der Gegen-<lb/> ſeitigkeit; es war keine Unterwerfung an ſich,<lb/> ſondern eine Unterwerfung um der Freiheit wil-<lb/> len. — Die Geſetze uͤber die perſoͤnlichen Ver-<lb/> haͤltniſſe athmeten durchaus den Geiſt der unbe-<lb/> dingten Abhaͤngigkeit des phyſiſch-Schwaͤcheren<lb/> von dem Staͤrkeren. Mit der Errichtung einer<lb/> despotiſchen Macht in Rom verſchwand dieſes<lb/> unſichtbare Gefuͤhl der Gegenſeitigkeit und der<lb/> Freiheit, und es blieb nichts als der ſichtbare<lb/> Buchſtab der Disciplin und des unbedingten<lb/> Beſitzes zuruͤck.</p><lb/> <p>Ich fordere jeden Kenner des Roͤmiſchen Rech-<lb/> tes auf, mir außer der Lehre von dem Contracte ir-<lb/> gend eine Spur wahrer Gegenſeitigkeit der Rechts-<lb/> verhaͤltniſſe darin zu zeigen. Und dennoch ſind<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [61/0069]
Der Gehorſam, die Disciplin bei den aͤlteren Roͤ-
mern hatte einen edlen, ritterlichen Charakter,
indem er vielmehr der Idee der Freiheit und der
Republik, als den jeweiligen Befehlshabern der
letzteren — dieſen wenigſtens nur mittelbar, um der
Freiheit willen — gewidmet war. Damals waren
Gehorſam und gebietende Macht nur verſchie-
dene Formen von dem Dienſte der Republik, der
ewigen Stadt und ihres Ruhmes. Durch die
herrſchende, allen Gemuͤthern eingepraͤgte Idee
der Roͤmiſchen Freiheit erhielt das haͤrteſte Sub-
ordinations-Geſetz einen Charakter der Gegen-
ſeitigkeit; es war keine Unterwerfung an ſich,
ſondern eine Unterwerfung um der Freiheit wil-
len. — Die Geſetze uͤber die perſoͤnlichen Ver-
haͤltniſſe athmeten durchaus den Geiſt der unbe-
dingten Abhaͤngigkeit des phyſiſch-Schwaͤcheren
von dem Staͤrkeren. Mit der Errichtung einer
despotiſchen Macht in Rom verſchwand dieſes
unſichtbare Gefuͤhl der Gegenſeitigkeit und der
Freiheit, und es blieb nichts als der ſichtbare
Buchſtab der Disciplin und des unbedingten
Beſitzes zuruͤck.
Ich fordere jeden Kenner des Roͤmiſchen Rech-
tes auf, mir außer der Lehre von dem Contracte ir-
gend eine Spur wahrer Gegenſeitigkeit der Rechts-
verhaͤltniſſe darin zu zeigen. Und dennoch ſind
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