Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829.welches den Unglücklichen von der Selbstanklage des Todtschlags gänzlich losspräche. Mit nichten! "Zwar sei es - meinten die Herren - bewandten Umständen nach nicht schlechterdings undenkbar, daß der Heinrich Albus durch den, es sei nun absichtlichen oder zufälligen, Schuß eines Dritten gefallen seyn könnte; da aber der Inquisit bei seinem speziellen Geständnisse beharret, und da ein anderer Thäter oder Veranlasser des erfolgten Todtschlags bis jetzt nicht auszumitteln gewesen: so sei der Ferdinand Albus bis zur völligen Ausführung seiner Unschuld in einem Zucht- oder Arbeits-Hause zu verwahren, von Rechtswegen*)." *) Dieses Urthel ist fast noch charakteristischer als das vorige, und ich glaube, allen Mißdeutungen durch die Versicherung vorbeugen zu müssen, das es nicht der
welches den Unglücklichen von der Selbstanklage des Todtschlags gänzlich losspräche. Mit nichten! „Zwar sei es – meinten die Herren – bewandten Umständen nach nicht schlechterdings undenkbar, daß der Heinrich Albus durch den, es sei nun absichtlichen oder zufälligen, Schuß eines Dritten gefallen seyn könnte; da aber der Inquisit bei seinem speziellen Geständnisse beharret, und da ein anderer Thäter oder Veranlasser des erfolgten Todtschlags bis jetzt nicht auszumitteln gewesen: so sei der Ferdinand Albus bis zur völligen Ausführung seiner Unschuld in einem Zucht- oder Arbeits-Hause zu verwahren, von Rechtswegen*).“ *) Dieses Urthel ist fast noch charakteristischer als das vorige, und ich glaube, allen Mißdeutungen durch die Versicherung vorbeugen zu müssen, das es nicht der
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welches den Unglücklichen von der Selbstanklage des Todtschlags gänzlich losspräche. Mit nichten!
„Zwar sei es – meinten die Herren – bewandten Umständen nach nicht schlechterdings undenkbar, daß der Heinrich Albus durch den, es sei nun absichtlichen oder zufälligen, Schuß eines Dritten gefallen seyn könnte; da aber der Inquisit bei seinem speziellen Geständnisse beharret, und da ein anderer Thäter oder Veranlasser des erfolgten Todtschlags bis jetzt nicht auszumitteln gewesen: so sei der Ferdinand Albus bis zur völligen Ausführung seiner Unschuld in einem Zucht- oder Arbeits-Hause zu verwahren, von Rechtswegen *).“
*) Dieses Urthel ist fast noch charakteristischer als das vorige, und ich glaube, allen Mißdeutungen durch die Versicherung vorbeugen zu müssen, das es nicht der
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