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Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. [Erster Theil.] Eisenach, 1760.

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und die hochansehnlichen Glieder derselben von dem Verdachte eines Fehlers befreiet, welchen nur niedrige Gemüther begehen können. Es ist also nichts anders, als eine pure lautere Verläumdung und Unwahrheit, wenn man sich nicht entblödet, zu sagen, daß einige der anwesenden Gäste in Wilmershausen rechte Trunkenbolde und Vollzapfen gewesen wären; ich sage, es ist dieses nichts anders, als eine Verläumdung und Erdichtung, die bei einer genauen Untersuchung der Wahrheit nicht Stich hält, und welcher man sicher widersprechen kann. Denn da zur Gnüge bewiesen worden ist, daß kein Mensch von allen Anwesenden den Becher der Frölichkeit zu weit getrieben habe; so fällt die Beschuldigung der Trunkenbolde für sich selber hin. Wo die Trunkenheit nicht Statt findet, da kann auch kein Trunkenbold seyn, cessante caussa cessat effectus. (Man besehe hiervon Danzii Grammat. hebr. §. 17. caut. 7). Ich weis, daß das ganze erlauchte Publicum, der Wahrheit gemäs, von diesem Vorgange urtheilen, und mehr dieser aufrichtigen

und die hochansehnlichen Glieder derselben von dem Verdachte eines Fehlers befreiet, welchen nur niedrige Gemüther begehen können. Es ist also nichts anders, als eine pure lautere Verläumdung und Unwahrheit, wenn man sich nicht entblödet, zu sagen, daß einige der anwesenden Gäste in Wilmershausen rechte Trunkenbolde und Vollzapfen gewesen wären; ich sage, es ist dieses nichts anders, als eine Verläumdung und Erdichtung, die bei einer genauen Untersuchung der Wahrheit nicht Stich hält, und welcher man sicher widersprechen kann. Denn da zur Gnüge bewiesen worden ist, daß kein Mensch von allen Anwesenden den Becher der Frölichkeit zu weit getrieben habe; so fällt die Beschuldigung der Trunkenbolde für sich selber hin. Wo die Trunkenheit nicht Statt findet, da kann auch kein Trunkenbold seyn, cessante caussa cessat effectus. (Man besehe hiervon Danzii Grammat. hebr. §. 17. caut. 7). Ich weis, daß das ganze erlauchte Publicum, der Wahrheit gemäs, von diesem Vorgange urtheilen, und mehr dieser aufrichtigen

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[317/0332] und die hochansehnlichen Glieder derselben von dem Verdachte eines Fehlers befreiet, welchen nur niedrige Gemüther begehen können. Es ist also nichts anders, als eine pure lautere Verläumdung und Unwahrheit, wenn man sich nicht entblödet, zu sagen, daß einige der anwesenden Gäste in Wilmershausen rechte Trunkenbolde und Vollzapfen gewesen wären; ich sage, es ist dieses nichts anders, als eine Verläumdung und Erdichtung, die bei einer genauen Untersuchung der Wahrheit nicht Stich hält, und welcher man sicher widersprechen kann. Denn da zur Gnüge bewiesen worden ist, daß kein Mensch von allen Anwesenden den Becher der Frölichkeit zu weit getrieben habe; so fällt die Beschuldigung der Trunkenbolde für sich selber hin. Wo die Trunkenheit nicht Statt findet, da kann auch kein Trunkenbold seyn, cessante caussa cessat effectus. (Man besehe hiervon Danzii Grammat. hebr. §. 17. caut. 7). Ich weis, daß das ganze erlauchte Publicum, der Wahrheit gemäs, von diesem Vorgange urtheilen, und mehr dieser aufrichtigen

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Zitationshilfe: Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. [Erster Theil.] Eisenach, 1760, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_grandison01_1760/332>, abgerufen am 22.11.2024.