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Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Zweiter Theil. Eisenach, 1761.

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giebt ihm seinen nothdürftigen Unterhalt, folglich hat er auch daselbst im Schlosse einen Zutritt. Ich kann mich dahero zu Niemand füglicher wenden als an ihn, um innliegende Briefe sicher an Ort und Stelle zu bringen. Ich hoffe, daß er französisch lesen kann, wo nicht, so gebe er nur den größten Brief an das Fräulein v. W. in Wilmershausen, und den kleinem an das Fräulein v. S. in Schönthal ab. Er wird wohl thun, wenn er sie selbsten bestellt, es ist mir an der richtigen Besorgung dieser Briefe sehr vieles gelegen. Wenn er diese Commißion wohl ausrichtet, kann er auf ein gutes Trankgeld Rechnung machen. Er hat nicht das geringste bei Bestellung der Briefe zu befürchten, vielmehr wird er beiden Fräuleins willkommen seyn, und vielleicht von ihnen eine Vergeltung seiner Mühe erhalten. Ich glaube, daß es nicht undienlich seyn wird, in ein und andern Stücken ihm einigen Unterricht zu ertheilen, damit dieser Auftrag der Absicht desto gemäßer vollbracht werde. Nehm er folgende fünf Regeln deswegen wohl in Acht:

giebt ihm seinen nothdürftigen Unterhalt, folglich hat er auch daselbst im Schlosse einen Zutritt. Ich kann mich dahero zu Niemand füglicher wenden als an ihn, um innliegende Briefe sicher an Ort und Stelle zu bringen. Ich hoffe, daß er französisch lesen kann, wo nicht, so gebe er nur den größten Brief an das Fräulein v. W. in Wilmershausen, und den kleinem an das Fräulein v. S. in Schönthal ab. Er wird wohl thun, wenn er sie selbsten bestellt, es ist mir an der richtigen Besorgung dieser Briefe sehr vieles gelegen. Wenn er diese Commißion wohl ausrichtet, kann er auf ein gutes Trankgeld Rechnung machen. Er hat nicht das geringste bei Bestellung der Briefe zu befürchten, vielmehr wird er beiden Fräuleins willkommen seyn, und vielleicht von ihnen eine Vergeltung seiner Mühe erhalten. Ich glaube, daß es nicht undienlich seyn wird, in ein und andern Stücken ihm einigen Unterricht zu ertheilen, damit dieser Auftrag der Absicht desto gemäßer vollbracht werde. Nehm er folgende fünf Regeln deswegen wohl in Acht:

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[248/0250] giebt ihm seinen nothdürftigen Unterhalt, folglich hat er auch daselbst im Schlosse einen Zutritt. Ich kann mich dahero zu Niemand füglicher wenden als an ihn, um innliegende Briefe sicher an Ort und Stelle zu bringen. Ich hoffe, daß er französisch lesen kann, wo nicht, so gebe er nur den größten Brief an das Fräulein v. W. in Wilmershausen, und den kleinem an das Fräulein v. S. in Schönthal ab. Er wird wohl thun, wenn er sie selbsten bestellt, es ist mir an der richtigen Besorgung dieser Briefe sehr vieles gelegen. Wenn er diese Commißion wohl ausrichtet, kann er auf ein gutes Trankgeld Rechnung machen. Er hat nicht das geringste bei Bestellung der Briefe zu befürchten, vielmehr wird er beiden Fräuleins willkommen seyn, und vielleicht von ihnen eine Vergeltung seiner Mühe erhalten. Ich glaube, daß es nicht undienlich seyn wird, in ein und andern Stücken ihm einigen Unterricht zu ertheilen, damit dieser Auftrag der Absicht desto gemäßer vollbracht werde. Nehm er folgende fünf Regeln deswegen wohl in Acht:

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Zitationshilfe: Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Zweiter Theil. Eisenach, 1761, S. 248. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_grandison02_1761/250>, abgerufen am 21.11.2024.